Account/Login

Bußgelder für Wildplakatierung: "Teurer als mit 80 durch die 30-Zone fahren"

Carolin Buchheim

Von

Fr, 26. Juli 2013 um 18:00 Uhr

Nachtleben (fudder) Nachtleben

Mehr als 50 Bußgeldverfahren betreibt die Stadt Freiburg aktuell gegen Party- und Konzertveranstalter wegen Wildplakatierung. Einige Betroffene vertritt der Freiburger Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers. Warum er das Vorgehen der Stadt für rechtlich problematisch hält:



Auf welcher rechtlichen Grundlage geht die Stadt Freiburg aktuell gegen Wildplakatierer vor?

Jan-Georg Wennekers: Auf zwei Grundlagen: Aufgrund von Straßenrecht und aufgrund der "Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg". Diese Polizeiverordnung hat der Rat 2009 überarbeitet. Paragraph 6 der Verordnung legt fest, dass jegliches Plakatieren im ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel