Account/Login

Interview mit Martin Schulz, dem stellvertretenden Leiter des Amts für öffentliche Ordnung

Manuel LorenzMarkus Hofmann
  • &

  • Di, 22. Mai 2012, 18:45 Uhr
    Stadtgespräch (fudder) Stadtgespräch

Die Freiburger Fest-Krise, sie hat in den vergangenen Tagen mächtig für Wirbel gesorgt. Es eskalierte ein schon seit langer Zeit schwelender Konflikt zwischen verschiedenen Freiburger Event-Machern und dem Amt für öffentliche Ordnung. Warum sind zuletzt zahlreiche Großveranstaltungen abgesagt worden? Und welche Erkenntnisse zieht das Amt für öffentliche Ordnung aus der Kritik? Antworten von Martin Schulz, dem stellvertretenden Leiter des Amts für öffentliche Ordnung.


Welche Aufgaben hat das Amt für öffentliche Ordnung?

Martin Schulz: Streng genommen ist die Zuständigkeit des Amts für öffentliche Ordnung primär bei der gaststättenrechtlichen Erlaubnis anzusiedeln – das ist das originäre Geschäft unseres Amts. Gleichzeitig besteht aber auch eine übergeordnete Zuständigkeit, weil wir nach Polizeigesetz immer auch die Aufgabe haben, Gefahrenabwehr zu betreiben. Wir müssen Risiken abschätzen und einschreiten, wenn wir irgendwo Gefährdungspotential sehen.
Dabei arbeiten wir mit vielen anderen Ämtern zusammen. Das Zusammenspiel läuft so: Wir als sachnächste Behörde (was eine Veranstaltung angeht) holen entsprechende Stellungnahmen, Gestattungen oder Auflagenbescheide der anderen Ämter ein. In der Regel bekommt der Veranstalter dann ein Gesamtpaket von uns, wo dann zum Beispiel eine Veranstaltung genehmigt wird, mit unseren originären, zum Beispiel Gestattungen, drinnen, und dann aber auch Auflagen aus den anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung.
Nehmen Sie als Beispiel die Sea ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel