Frisches Grün, blaue Schleife: Das Holbeinpferd hat einen neuen Look und fungiert unverkennbar als Überbringer der Glückwünsche zu Steffis 30. Geburtstag. Happy Birthday!




@ christianhauck: In dem Prozess ging es doch nicht darum, ob das Holbeinpferd angemalt werden darf oder nicht, sondern um die Vermarktung von Postkarten und Kalendern mit Fotos des angemalten Holbeinpferdes. Oder sehe ich das falsch?
Der Namenszug ist etwas unpassend angebracht... man könnte meinen Steffi geht einem am Ar... vorbei.
@Yachia: ja. Aber: DASS das Pferd (von irgendwem, nicht von den Postkarten/Kalenderherausgebenr) bemalt wurde wurde akzeptiert.
Gut, man kann argumentieren dass das ja auch nicht der Streitpunkt war.