Ein 28-Jähriger, der 2001 wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt wurde, wird Ende Oktober seine Strafe verbüßt haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn immer noch für gefährlich und will ihn nicht freilassen. Ein schwieriger Fall, der gestern im Freiburger Landgericht verhandelt wurde.





achduscheiße. "schulnote vier", na denn toitoitoi
Hier noch ein Video-Bericht des SWR:
http://tinyurl.com/2ulm7j9
und ausführlicher als Audio-Bericht:
http://tinyurl.com/3yys364
...und der Artikel in der Badischen Zeitung:
http://tinyurl.com/3xkcdq4
mir wurde ja von einem psychologen schriftlich bescheinigt dass ich bei bewußtsein, orientiert, freundlich und kooperativ sei :)
da kann max das messer oben nicht gegen anstinken. hups, er ist ja jetzt in freiheit, vielleicht sollte ich mich n bißchen zurückhalten mit bemerkungen zum thema.
ich bezweifle irgendwie dass der alte viel zeit ohne messer in griffweite verbringt. also ab november extrahöflich zu unbekannten mitmenschen :)
Unser Justizsystem ist auf uralten Grundlagen aufgebaut. Die alten Römer hatten keine Sicherungsverwahrung.
Wenn und weil man sich dagegen entschieden hat, "Verbrechen" generell zu vermeiden, sollte man sich dafür entscheiden, ein faires Rechtssystem für das Gesellschaftssystem zu benutzen.
Zu diesem Rechtssystem gehören verschiedene Grundsätze, welche schon die Römer (zu recht) hatten.
Eines davon ist "sine lege nulla poena". Ein zweites "ne bis in idem". "Ohne Gesetz keine Strafe" und "Keine doppelte Bestrafung für eine Sache". Diese Grundsätze gibt es nicht ohne Grund noch heute: Sie habe sich bewährt und als sinnvoll erwiesen!
Diese lächerliche ohne echtes, gerechtes juristisches Empfinden aufgestellte Behauptung, dass Sicherungsverwahrung keine Bestrafung wäre, ist fernab von jeder Realität. Wenn es keine Bestrafung, keine Einschneidung in die Qualität des Lebens wäre, könnten Vertreter von dieser Behauptung ja eine Sicherungsverwahrung über sich ergehen lassen.
@ lalilu
Die Römer hätten ihn vermutlich in einer Arena öffentlich "therapiert".
Sicherungsverwarung erübrigte sich dann weil es eine Erfolgsquote von 100% gab.
Dass er nach der ersten Tat so glimpflich davon kam und trotz schwerster Bedenken vorzeitig entlassen wurde hat nicht zufällig was damit zu tun, dass der Vater Staatsanwalt ist?
In die Psychiatrie können wir ihn nicht schicken, weil die blöden Psychiater nicht bereit sind einfach eine Geisteskrankheit zu bescheinigen.
Elektrischer Stuhl, geht auch nicht, weil die blöden Nazis es damit übertrieben haben und wir ja ganz anders sind und viel menschenrechtlicher denken.
Und Gefangenenlager in Sibieren sind auch nicht mehr das was sie mal waren.
Also sperren wir einen 21-jährigen (Beginn der Haftstrafe) einfach mal lebenslänglich weg, erzählen ihm: "Das ist natürlich keine lebenslange Freiheitsstrafe (haben wir ja aus humanen Gründen abgeschafft). Du kannst jederzeit beweisen, dass du jetzt nie wieder rückfällig wirst. Dann lassen wir dich frei" damit er nicht total depressiv wird und Suizid begeht (wollen wir ja auch nicht, denn Suizidfälle im Strafvollzug geben ja kein schönes Bild unseres ach so humanen Justizsystems)
Beweisen, dass er nicht rückfällig wird, wird er natürlich nie können:
Also, Problem gelöst.
Und wir können uns alle zurücklehnen und von unserer fantastisch sicheren Gesellschaft schwärmen.
Herrlich.
Dieser Mist mit der "Ehre" schon wieder. Wer davon mal besessen ist ... traurig.
Ansonsten: raus. Es gibt keine absolute Sicherheit. Und wenn er mit nem Messer erwischt wird: wieder rein (im angemessenen Mass) - wegen relativer Sicherheit. Ist eigentlich nur eine Ordnungswidrigkeit (glaub ich) aber bei ihm bedeutet es wohl mehr.
Das ist wie mit den Gummibaerchen auf dem Schreibtisch: wenn sie da stehen ess ich sie auch weg. Wenn ich aufstehen muss und sie einzeln holen muss, dann nicht. Wenn er also ein Messer dabei hat, kann er ausrasten und gefaehrlich werden. Wenn er keins dabei hat rastet er nur gelegentlich aus, und das muss unsere Gesellschaft tolerieren koennen. Ergo: dieser Typ darf in der Oeffentlichkeit kein Messer dabeihaben, Versuchung und Risiko zu gross.
@ch: Klingt durchdacht. Leider kennt das Gesetz aber in diesem Fall nur die Alternativen Freiheit oder Sicherungsverwahrung. Auflagen wie "Messerverbot" sind ebenso wenig vorgesehen wie eine Verpflichtung zur Therapie.
Der BGH hat außerdem die Hürden für die "hohe Wahrscheinlichkeit" so hoch gelegt, dass nach den beiden Gutachten eigentlich schon feststeht, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrem Antrag baden geht. Woher Berger nach dem Lesen der Gutachten seinen Optimismus nimmt, dass er mit seinem Antrag "wohl nicht ganz falsch liegt", ist deshalb nicht nachvollziehbar. Spätestens, nachdem beide Gutachter auf Nachfrage des Gerichts klargestellt haben, dass die "hohe Wahrscheinlichkeit" - im Rechtssinne - verneint werden muss, ist ziemlich klar, dass Max demnächst rauskommt.
also ich kenne ihn persönlich und weiss, dass das wieder passieren kann... er ist provokant und von einer solchen überheblichkeit durchwachsen, wie selten ein anderer... und verpackt hat er die geschichte auch nicht...-er leidet mittlerweile unter zwanghaftem reinigungstrieb des eigenen körpers... als ob er damit seine schuld und seine spuren "abwaschen" zu versucht. es haftet an ihm!! auch durch betreuendes personal in seiner haftzeit weiss ich von seinem hang zum größenwahn, er hat dutzendfach andere häftlinge mit seiner art gegen sich aufgebracht und sich dann in "schutzhaft" nehmen lassen... zu seiner eigenen sicherheit... ich hoffe, das LG wird diesen antrag genaustens prüfen und sich für die sicherheit der bevölkerung entscheiden.
Klassischer Fall von arrogantem, feigem Ar...loch, dass es nie lernen wird.
Die dahinterstehende Familie möchte ich auch NICHT kennenlernen.
Da dieser Mensch ja Jahre Zeit hatte über alles nachzudenken und nichts dazugelernt hat (da beziehe ich mich auf den Kommentar meines Vorredners), bin ich dafür, dass man ihn wegsperrt.
@Ex-Moskito: Nein. Beide Urteile liegen im üblichen Rahmen.
@Yoke: Es ist widerwärtig, dass Du die Familie verantwortlich machst, ohne die Verhältnisse zu kennen. Du solltest Dich schämen.
Dann erkläre doch mal, was Du damit sagen wolltest:
"Die dahinterstehende Familie möchte ich auch NICHT kennenlernen."
die familie die hinter "max" steht, hat sicher auch ihren teil dazu beigetragen... papa ist staatsanwalt und hat es nicht geschafft, die richtigen weichen für seinen spross nach der ersten tat zu stellen... aber dort regiert der reichtum und irgendwie werden sie auch diesmal sicher "helfen", dass ihr sohn entlassen wird...
wir sind gespannt...
@christianhauck: wie möchtest Du denn ein Messerverbot überwachen? Und zur Not tut's ja auch ein Schraubenzieher oder ein Hammer...
Vorab: Max himself, er allein ist für sein Leben verantwortlich.
Na ja,- diese Arroganz kommt ja nicht von ungefähr. Darum würde ich mit der Familie nichts zu tun haben wollen.
zur Not ja aber was ich da herausgelesen habe ist er eher ein "Messerfetischist". Und klar tuts zur Not ein Schraubenzieher aber z.B. ich hatte ihn lieber mit einem Schraubenzieher mir gegenueber als mit einem Klappmesser.
@momo: Hört sich nach Sozialneid an. Ob Kinder missraten, hängt nicht nur vom Elternhaus ab. Wenn Du die Verhältnisse tatsächlich kennen würdest, dann wüsstest Du, dass Max eine völlig "normale" Schwester hat. Deine Vermutungen, was die Eltern "sicher" tun oder lassen würden, sind substanzlos und grenzen an üble Nachrede.
@Yoke: Ich will mit Dir nichts zu tun haben. Obwohl Deine Eltern vielleicht ganz in Ordnung sind.
Mein Gott, warum gleich persönlich werden !
Ich räume ein, dass ich zu pauschal urteile, wenn ich die komplette Familie ablehne. Der ein oder andere dürfte ausscheren o.ä.
"Mein Gott, warum gleich persönlich werden !"
Das kann ich Dir sagen: Weil davon auszugehen ist, dass die Familie den Bericht und Deine Kommentare liest. Und somit Deine Kommentare ebenfalls persönlich sind.
"Ich räume ein, dass ich zu pauschal urteile, wenn ich die komplette Familie ablehne. Der ein oder andere dürfte ausscheren o.ä."
Darauf können wir uns einigen.
das hat mal so ganz und gar nix mit sozialneid zu tun!! die schwester kenn ich übrigens auch. warum hat der vater damals nichts in die wege geleitet, dass sein sohn eine therapie macht? ich kenn die verhältnisse in diesem hause zur genüge... da wird eben ne menge geld reingeschossen und gut...
sicher hängt es nicht nur vom elternhaus ab, wie die kinder später mal werden, aber in diesem fall hätte der vater als volljurist sicher möglichkeiten und wege gehabt, den jungen auf einen anderen weg zu bringen. damals war es aber eben so, dass der arme "max" sich ja auch " nur gewehrt" hat in den augen der angehörigen und er ja eigentlich das opfer sei... und nach seiner entlassung hat er -bussibussi- alles in den a*** geschoben bekommen, um die schlimme zeit seiner ersten inhaftierung rasch zu vergessen und den schnellerern einstieg wiederzuerlangen... sorry@mcillroy, aber du hast diesbezüglich keine ahnung.
fakt: zwischen dem 15. und 19. lebensjahr hat er 2 menschen umgebracht...
@Momolino: Wen Du nicht so alles kennst...
Lies mal den Bericht. Die Eltern haben mit Max eine Familientherapie gemacht. Und welche anderen Möglichkeiten hat bitte ein Volljurist im Vergleich zu anderen Vätern? Übrigens steht in dem Bericht auch drin, dass ihm nicht die Eltern, sondern der Großvater den Lebensstil nach der Haft ermöglicht haben.
Über Fehler der Eltern kannst Du also nur spekulieren.
@robert: Danke noch, für den recht neutralen und sehr gut geschriebenen Artikel.
Ich hoffe doch sehr, dass nächste Woche ein ausführlicher Teil zwei zur Urteilsverkündung, unabhängig vom Ausgang des Prozesses ansteht.
ich gebs auf mit dir zu diskutieren... zwischen uns beiden ist ganz klar, wer pro und wer contra für eine entlassung ist... und die informationen deinerseits beziehst du nur aus der presse... somit haben wir keine gemeinsame gesprächsgrundlage...
ich wünsch dir, mir und allen anderen, dass dir nie ein "max" gegenübersteht...
Das halte ich für nicht besonders praktikabel. Wenn Du einmal in der Woche eine Stichprobe machst hat er noch an 6 Tagen die Gelegenheit ein Messer bei sich zu tragen.
krasse Diskussion! ich denke max wird falls man ihn entlässt immer eine grosse Last mit sich tragen. Er hat vermutlich immer im Hinterkopf daß sich die Familienangehörigen der Opfer eines Tages gleichermaßen an ihm rächen könnten. Es ist echt Schade daß der Ego in der Gesellschaft einen so großen Stellenwert hat und deshalb die Kommunikation versagt. Ich frage mich auch wie ein Staatsanwalt der für andere schwerwiegende Entscheidungen treffen kann, wenn er diese im Häuslichen nicht durchsetzen kann. Merkwürdiges System!
@Zebra: Vielleicht wäre die "Stichproben"-Lösung gar nicht schlecht. Wenn Max wüsste, dass er wieder einfährt, sobald ein gefährlicher Gegenstand bei ihm gefunden wird, würde er kaum mit einem Messer, Schraubenzieher etc. rumlaufen. So dumm scheint er nicht zu sein. Max ist ja auch kein Triebtäter, sondern nur in bestimmten Situationen gefährlich. Aber leider ist es nicht möglich, solche Auflagen zu machen. Das ginge höchstens im Rahmen des Urteils als Bewährungsauflage, aber nicht im Rahmen der Entscheidung über die Sicherungsverwahrung. Dieses Alles-oder-Nichts-Prinzip ist ziemlich unbefriedigend, aber Rechtslage.
danke für den bericht!!! finde ihn sehr spannend und ausführlich.. bitte mehr, würde auch gerne wissen wie es weitergeht und wie die begründung lautet.
es ist interessant, auch mal die meinung psychologischer gutachter zu lesen, auch wenn ich die in dem fall etwas verwirrend fand... eigentlich hat sich der angeklagte nicht wirklich resozialisiert, aber er kriegt ne "4", also nicht durchgefallen.. häh? hat das was mit dem papa zu tun, der staatsanwalt ist? naja... falls max rauskommt, hoff ich nur, dass auch genügend maßnahmen getroffen werden (therapie, anti-aggressions-training, gaaaaanz viel sport... was weiß ich), damit er so schnell nicht mehr mit seinem messer spielt...
@+om: Warum sollten Juristen bessere Eltern sein?
Sehr viele RAF-Terroristen kommen aus Akademiker-Ställen.
"Lehrers Kinder, Pfarrers Vieh geraten selten oder nie."
Aber noch einmal: Dass die Eltern überhaupt versagt haben, ist reine Spekulation. Die Schwester ist noch nie auffällig geworden.
Bei den Meinhofs ist es im einen Fall gut gegangen und im anderen nicht.
@Luna: "es ist interessant, auch mal die meinung psychologischer gutachter zu lesen, auch wenn ich die in dem fall etwas verwirrend fand... eigentlich hat sich der angeklagte nicht wirklich resozialisiert, aber er kriegt ne "4", also nicht durchgefallen.. häh?"
Das ist auch verwirrend. Hier müssen verschiedene Dinge ganz genau auseinander gehalten werden:
Wenn es sich um die Frage handeln würde, ob Max vorzeitig entlassen wird, dann wären diese forensischen Gutachten wahrscheinlich vernichtend, Max hätte wohl keine Chance.
Max hat aber (in einigen Wochen) seine Strafe vollständig abgesessen.
Für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muss eine Gefährdung für Leib und Leben aber mit "hoher Wahrscheinlichkeit" vorliegen. Dabei ist "hohe Wahrscheinlichkeit" jedoch nicht nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu verstehen, sondern "im Rechtssinne", siehe Bericht. Die Anforderungen an diese Feststellung hat der BGH sehr hoch angesetzt, weil es einen besonders schwerwiegenden Eingriff darstellt, wenn jemand nach Absitzen seiner eigentlichen Strafe dennoch "weggesperrt" bleiben soll.
Deswegen sind auch von vornherein zwei unabhängige forensische Gutachten erforderlich.
@ mc illroy
stimmt! ich wusste nicht das er eine Schwester hat! irgendetwas scheint dann wohl speziell ihm zugestossen zu sein, daß er nicht verarbeiten konnte. Das herauszufinden ist die Aufgabe eines Psychologen.
@björn: lass doch bitte mal deine spam-kommentare stecken. wenn du zu dem Thema was zu sagen hast, dann immer raus damit! aber den albernen stuss kannst dir echt sparen...
Be a little more constructive with your feedback. Aber ich werde mir in Zukunft ein Beispiel an Dir nehmen.
@björn: einverstanden
@lalilu:
"Zu diesem Rechtssystem gehören verschiedene Grundsätze, welche schon die Römer (zu recht) hatten.
Eines davon ist "sine lege nulla poena". Ein zweites "ne bis in idem". "Ohne Gesetz keine Strafe" und "Keine doppelte Bestrafung für eine Sache". Diese Grundsätze gibt es nicht ohne Grund noch heute: Sie habe sich bewährt und als sinnvoll erwiesen!"
erläuter mir bitte WIE sie sich bewährt haben. Ich wette, dass du mir das nicht ausführen kannst, denn das sind nichts weiter als leere floskeln.
"Diese lächerliche ohne echtes, gerechtes juristisches Empfinden aufgestellte Behauptung, dass Sicherungsverwahrung keine Bestrafung wäre, ist fernab von jeder Realität. Wenn es keine Bestrafung, keine Einschneidung in die Qualität des Lebens wäre, könnten Vertreter von dieser Behauptung ja eine Sicherungsverwahrung über sich ergehen lassen."
mach mir nur einen Vorschlag, wie es deiner meinung und deiner selbstgeschnitzten kompetenz nach aussehen könnte, mit der die gesellschaft geschützt wäre und du mit deinem bedürfnis zufrieden?
Wenn in einem Jahr der nächste junge Mann verblutend in der Gosse liegt, werde ich mich fragen, warum ich dem Kerl heute die Freiheit gönne.
Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner...
dass der arme "max" sich ja auch " nur gewehrt" hat in den augen der angehörigen
und
@momo: Hört sich nach Sozialneid an
"Ohne Gesetz keine Strafe" und "Keine doppelte Bestrafung für eine Sache". Diese Grundsätze gibt es nicht ohne Grund noch heute"
Antwortzitat Clownfisch:
"erläuter mir bitte WIE sie sich bewährt haben. Ich wette, dass du mir das nicht ausführen kannst, denn das sind nichts weiter als leere floskeln."
FLOSKELN ??? Das meinst du doch hoffentlich nicht im Ernst ?!?!
Ohne diese Grundsätze wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet !
Und was unterscheidet denn die Sicherungsverwahrung von der ursprünglichen Strafe ? Die wird einfach weitergeführt, heisst bloss jetzt anders, wenn ich mich nicht irre...
Und psychisch wirkt sie noch schlimmer, denn eine Strafe ist zeitlich begrenzt, das Ende absehbar...
@biber:
lieber biber, wie kann sich etwas bewähren, wenn das gegenteilige nicht ausgeübt, probiert und ausgeführt wurde? woher willst du wissen, dass willkür an der tagesordnung wäre? deine einstellung erscheint mir sehr paradox. auf der einen seite pochst du auf diese grundsätze, ohne das gegenteilige tolerieren zu wollen, aber dann im gleichem atemzuge die chance auf freiheit für delinquente fordern, sprich ihnen "tür und tor" öffnen. es ist doch immer wieder die selbe bornierte diskussion, bei der die interessen des täters in den vordergrund gestellt werden. ist doch lächerlich, dass die diskussion eher dahin geht, ob die sicherungsverwahrung eine "strafe" für den täter ist, als dass man über den schutz der gesellschaft debattiert. liegt es vielleicht an der latent herrschenden angst auch selbst mal gerichtet zu werden? ("richtet nicht auf dass du nicht gerichtet wirst")
und noch etwas:der täter hat 2 menschen das leben genommen und angehörigen menschen erhebliches leid zugefügt. ein bisschen mehr pietät täte gut.
vielleicht solltest du dir auch mal bewusst machen, dass unser system einem straftäter die chance gibt, während seiner haftzeit mit professioneller, therapeutischer hilfe an sich zu arbeiten und sich zu ändern. und wer diese hilfe nicht ernsthaft in anspruch nimmt oder verweigert, hat in meinen augen schlichtweg verspielt. Wieso sollte deiner meinung nach so jemand, der nicht bereit ist, sich zu bessern und damit weiterhin ein so hohes risiko birgt, nochmal in freiheit gelangen? und du sprichst von strafe, nur weil der mündige erwachsene nicht bereit war, sich auf eine veränderung einzulassen?!
in diesem sinne
@Clownfisch: Die beiden Prinzipien "nulla poena sina lege" und "ne bis in idem" gehören zu den Säulen jedes Rechtsstaats. Ohne diese Prinzipien gibt es keinen Rechtsstaat, und ja, dann wären der Willkür Tür und Tor geöffnet:
- Der Bürger muss wissen, ob ein bestimmtes Verhalten mit Strafe bedroht ist. Deswegen darf der Staat zwar nach einer Tat Strafgesetze erlassen, wenn er zu der Einsicht kommt, dass ein bestimmtes Verhalten strafwürdig ist. Er darf diese Gesetze aber nicht auf zurückliegende Taten anwenden. Das ist doch ziemlich einleuchtend, oder? Nichts anderes heißt "nulla poena sine lege".
- Auch dass niemand zweimal wegen derselben Sache verurteilt werden darf, sollte klar sein, und nichts anderes heißt "ne bis in idem".
@Fever: Das stimmt nicht ganz. In beiden Fällen hat Max sich erst mit den späteren Opfern angelegt und sie provoziert. Als diese ihm dann eine "Abreibung" verpassen wollten, hat er zugestochen. Dieses Muster hat er, mal abgesehen davon, dass er nicht mehr zugestochen, sondern für sich Schutz verlangt hat - prinzipiell auch im Strafvollzug beibehalten - bis vor ein oder zwei Jahren. Allerdings hat er dieses Muster mittlerweile - wie es im Bericht heißt: "kognitiv" erkannt, wie der zweite Sachverständige Elliger ausgeführt hat. Beide Gutachter bezweifeln allerdings, ob er diese Erkenntnis auch wirklich verinnerlicht hat und umsetzen kann und wird. Deshalb die "Schulnote 4".
@ Clownfisch: Du schlägst hier etwas vor, das sich niemand, der sich mit Recht beschäftigt, wünscht und das auf dem Boden des Grundgesetzes nicht möglich ist, weil der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" als Ausfluss der Menschenwürdegarantie über die Ewigkeitsklausel geschützt ist. Das heißt es müsste immerhin eine vollständig neue Verfassung beschlossen werden (Und die würde aller Voraussicht nach schlechter als die alte), um Deinen Vorschlag umzusetzen und um einen so gewaltigen Schritt zu legitimieren finde ich Deine Argumentation enorm dünn. Außerdem würde selbst dann noch die EMRK entgegenstehen. Und ich glaube, dass Du, wenn Du in Zweifel ziehst, dass es zu Willkürjustiz führen könnte diesen Grundsatz aufzugeben, übersiehst, dass er weit mehr enthält als nur das Rückwirkungsverbot (Analogieverbot, Bestimmtheitsgebot, Verbot von Gewohnheitsrecht im Strafrecht). Ohne diesen Grundsatz lässt es sich nicht arbeiten und Du stehst mit Deinem Vorschlag sehr, sehr einsam da.
@mcillroy
du erwartest von ihm, dass er sich an den von seinen gegnern geplanten ablauf der auseinandersetzung hält? ich meine er ist so wies aussieht ein manipulativer wichser und eine gefahr für seine umgebung, aber wer eine körperliche auseinandersetzung anfängt hat außerhalb eines boxrings oder eines oldschool-duells nie die möglichkeit vorher zu wissen, mit was für einem einsatz der andere spielt. irgendwann gerätst du halt an nen psycho, oder auch nicht. bitter natürlich für die opfer und ihre angehörigen, aber sie haben die situation maßgeblich miteskaliert.
ich kann nicht glauben dass ich diesen typen hier verteidige.
"ich kann nicht glauben dass ich diesen typen hier verteidige."
Ähem. Ich glaub´s ja auch fast nicht...
Andererseits: Das hat sich Max ja genau so, wie Du es hier darstellst, immer zurecht gelegt. Dieses Problem ist tatsächlich bei den Juristen umstritten. Es geht hier um die sg. "Notwehrprovokation" / "provozierte Notwehr":
Du vertrittst hier eine Mindermeinung, die sg. "Rechtsbewährungstheorie", die tatsächlich davon ausgeht, dass dem Provozierenden ein Notwehrrecht zusteht.
Alle anderen Meinungen gehen aber davon aus, dass
- entweder die Inanspruchnahme des Notwehrrechts "rechtsmissbräuchlich" ist
oder
- in der Provokation eine Einwilligung in die Angriffshandlung zu sehen ist
oder
- der Provokateur (ausnahmsweise) dem Angriff des Provozierten ausweichen muss und ihm nur die zu seinem Selbstschutz vor nicht unerheblichen Verletzungen erforderliche Notwehr erlaubt ist.
Letztere ist die herrschende Meinung.
ich habe kein juristisches gutachten abgegeben, ich habe nur meinen relativen (nicht absoluten) mangel an mitleid für typen zum ausdruck gebracht, die dachten, einem typen, den sie für ein arschloch hielten, kontrolliert und risikoarm eine reinhauen zu können und sich dabei verkalkuliert haben. wenn du ne schlägerei anfängst, kann dir sowas passieren. das heißt nicht dass ich denke, dass der dafür nicht in den knast sollte, oder dass er ein okayer mensch wäre, er ist auf jeden fall jemand, der auseinandersetzungen gerne und wohl kalkuliert deutlich schneller und weiter eskaliert als das jetzt wohl der durchschnittsbürger täte, und das ist absolut sanktionswürdiges verhalten.
Also im ersten Fall war Max schon in Sicherheit. Ob man sein Verhalten nun laienhaft als "Nachtreten", äh, "Nachstechen" bezeichnet oder ob man als Jurist die Unmittelbarkeit des Angriffs verneint, die für die Annahme einer Notwehrsituation gegeben sein muss, ist eigentlich wurscht.
Und im zweiten Fall stimme ich Dir voll zu, und die Rechtsprechung tut das ja auch, wie Du schon sagst: "absolut sanktionswürdiges Verhalten", aber das hilft dem Opfer nicht mehr.
@Björn: Habe keinen Kommentar zur Hand, deshalb Wikpedia:
"Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert."
Du hast mit Deinem Generde also recht.
Übrigens finde ich, dass es sich um einen Sachverhalt handelt, der auch für Nicht-Juristen spannend und in seiner rechtlichen Problematik und deren Beurteilung durchaus nachvollziehbar ist.
Schon, aber ich will mir eigentlich abgewöhnen mich hier zu rechtlichen Fragen zu äußern, weil die Beiträge so wahr und wichtig sein können wie sie wollen, sie werden eigentlich grundsätzlich ignoriert oder mit einem pragmatischen "Ihr immer mit euren Spitzfindigkeiten, jedem muss doch klar sein, dass..." weggewischt. Wenn es um rechtliche Fragen geht, können immer alle mitreden (Sollen sie ja eigentlich auch), aber vertieftes Faktenwissen ist da selten gefragt, sondern vielmehr Emotionen und Grabenkämpfe usw.
Als er den ersten in Stegen abstach, wurde noch Mobbing seitens der Mitschüler ins Spiel gebracht
Beim 2. Opfer wars auch nur Selbstschutz....
3 Leute erstochen, den 3. knapp verfehlt, da darf man schon daran zweifeln, daß dieser Mensch sich geändert hat...
@ McIllroy
Es gab da einen Fall, in dem ein Einbrecher vom Hausherrn mit der Waffe in der Hand überrascht wurde und der dann drohte ihn "abzuknallen. Dem Einbrecher gelang es dann den Eigentümer zu töten und machte anschliessend Notwehr geltend .
Ich weiss nicht mehr genau, wie damals genau vom Richter entschieden wurde - ist zu lange her - aber mir stellten sich jedenfalls sämtliche Nackenhaare,, weil der Einbrecher mit seiner Argumentation jedenfalls tlw. durchkam.
@ clownfisch
Wo habe ich irgendetwas derartiges von dir Unterstelltes geschrieben wie "Tür und Tor öffnen" ???
Und manche Dinge muss man nicht ausprobieren um deren mögliche Folgen abschätzen zu können - und diese "Floskeln", wie du sie bezeichnest - stehen aus guten Grund im GG.
Und wenn der von dir befürchtete Fall ohnehin nie eintreten wird, dann schaden sie ja auch logischerweise nicht.
"ist doch lächerlich, dass die diskussion eher dahin geht, ob die sicherungsverwahrung eine "strafe" für den täter ist, als dass man über den schutz der gesellschaft debattiert."
Den Schutz der Gesellschaft würdest du mit deiner Vision abschaffen. Genau darum gehts bei den Grundsätzen, die du nicht verstehst.
@biber:
ich zitiere dich:
"Und was unterscheidet denn die Sicherungsverwahrung von der ursprünglichen Strafe ? Die wird einfach weitergeführt, heisst bloss jetzt anders, wenn ich mich nicht irre...
Und psychisch wirkt sie noch schlimmer, denn eine Strafe ist zeitlich begrenzt, das Ende absehbar..."
als ich das gelesen habe, hätte ich kotzen können.
mir ging es nicht um diese gesetze an sich, sie waren mittel zum polemisieren. und ich meinte nicht, dass du "tür und tor öffnen" für schwerstkriminelle geschrieben hast, nein, das war eine gleichstellung mit "tür und tor für willkür" öffnen.
die heiss diskutierte kernfrage ist doch folgende und basiert auf diesem gesetz:
ist die nachträgliche sicherungsverwahrung eine strafe?
nun mal eine einfache frage von mir, die doch eine einfache antwort verdient:
lies dir bitte mal die bedingungen durch, die gegeben sein müssen, damit sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. mach dir bewußt, wieviel schaden und leid dann bereits angerichtet wurde. mach dir bewußt, dass diesen menschen die chance auf professionelle hilfe gegeben wurde.
findest du es nicht etwas pervers, dass hier noch von strafe gesprochen wird? kann man für solch taten überhaupt noch bestraft werden?
Schaut Euch mal folgenden Link mit dem Max an:
http://tinyurl.com/2ulm7j9
Der Max steigt aus dem Auto und sortiert sich, in dem er etwas in seine rechte Tasche steckt und den für ihn in dem Moment anscheinend wichtigen Stift vielleicht aus Sicherheitsgründen erstmal in seiner linken Hand behält.
Eine abschließende Quizfrage:
Mit welcher Hand sticht wohl ein Linkshänder eher zu und mit welcher Hand eher ein Rechtshänder?
@ Clownfisch
Ich gebs auf, kannst oder willst du eigentlich nicht verstehen ?
Aber dann geh' halt kotzen, wenns dir hilft - und ich bin froh, dass du kein Jurist bist (hoffentlich ! - Nee, kann eigentlich nicht bei solchen Aussagen !)
http://www.badische-zeitung.de/entlassene-sicherungsverwahrte-freiburg-fuehlt-sich-im-stich-gelassen[..] der Justizvollzugsanstalt Freiburg sind erneut zwei Sicherungsverwahrte entlassen worden. Sie halten sich in Freiburg auf "
Ohne den Teufel an die Wand malen zu wollen, ich bin mal gespannt wann das erste Kind wieder Opfer eines Sexualstraftäters wird. Dann ist das Geschrei wieder groß.
Die Todesstrafe für Kinderschänder klappt ja leider nicht, aber wenigstens wegsperren bis zum St. Nimmerleinstag müssten die Politiker doch hinkriegen.
Ich habe aufjedenfall kein gutes Gefühl meine Kinder allein zur Schule gehen zu lassen.
Es sterben viel mehr Kinder durch Autofahrer. Willst Du fuer die auch die Todsstrafe? Oder reicht Dir Fuehrerscheinentzug bis zum St. Nimmerleinstag ?
ich halte Gefängnisstrafen im allgemeinen für ziemlich ungeeignet. Meiner Meinung nach begehen Menschen Straftaten vor allem aus zwei gründen: aufgrund unwürdiger Lebensumstände (stark subjektiv) oder weil sie an einer psychischen Störung/Krankheit leiden.
Konstruktive Lösungsansätze wären die verbesserung der Lebensumstände der betroffenen bzw die behandlung psychischer Störung.
Haftstrafen sind jedoch völlig destruktiv, da obengenannte gründe für Verbrechen während der Haft massiv verstärkt werden.
ich weiß das ist alles sehr utopisch und so, aber ich sage ja auch nicht das in den nächsten 14 Tagen alle Knäste abgeschafft werden müssen. Aber meiner meinung nach ist es an der Zeit umzudenken und solche Dinge ursächlich anzugehen.
Es geht um Verantwortung fuer tun und unterlassen, und den langsamen Uebergang von Zufall / Unfall / billigend in Kauf nehmen / Totschlag / Mord. Machen wir mal den Fall: jemand faehrt immer wieder unter Alkoholeinfluss Auto, weiss das er das nicht tun sollte, macht es aber trotzdem, Unfall, Kind tot. Das liegt so ungefaehr in der Mitte. Die Juristen haben da noch mehr seltsame Faelle.
Und ich finde eben, in zivilisierten Laendern darf und kann es keine Todesstrafe geben. Auch nicht fuer sowas. Schon darueber andeutungsweise zu reden find ich destruktiv fuer die politische Kultur.
Daher: finds weder dumm noch überflüssig.
@christianhauck: ...und absolut geschmacklos. wie kommt man überhaupt auf so einen vergleich?!
@biber: tolle argumentation, pure zeitverschwendung mich mit dir auf eine diskussion, die keine war, einzulassen.
@christianhauck:
toller vergleich......aber bei deinem vergleich zu bleiben:
wer immer und immer wieder besoffen auto fährt und sich nicht durch die abnahme des führerscheines und nicht durch geldstrafen bis hin zu haftstrafen, davon abhalten lässt, stellt eine permanente gefahr für die menschheit da und gehört natürlich auch unter SICHERHEITsverwahrung gestellt.
über die todesstrafe ist es müssig zu diskutieren. für mich ein ganz klares ja. wird aber eh nicht eintreffen vondaher ist´s müssig. überwas man aber diskutieren muss ist, dass dieses kranke dreckspack freikommt und ca. 10% rückfällig werden.
aber lieber christianhauck, ist ja nicht so schlimm, was sind schon ein paar tote kinder, wenn man sieht wieviele kinder in pakisten ertrunken sind......*ironieaus*
@christianhauck: deiner logik nach, sind dann mörder unzivilisiert. wieso soll die zivilsierte gesellschaft diese menschen dann dulden? es gibt mehrfache mörder, wie in diesem fall. und er wird meiner meinung nach sehr sehr wahrscheinlich und leider im oktober frei kommen. wie stehts mit dem unterlassen von bereitschaft zur veränderung? und ja! das war mehr als dumm und überflüssig.
irgednwie entgleist das langsam hier....
mich würde nur eines interessieren:
ist einer der "toleranten" hier in der bedauernwerten situation, das er oder einer seine angehörigen , von einem der 10 % ler geschädigt wurde und ist trotzdem noch sooo tolerant ?
wenn ja dann meinen respekt und hut ab vor ihm.
und zu der aussage das straftaten vor allem aus unwürdigen lebensumständen oder psychischen störung entstehen...
bissel einfach gedacht oder ?
das ist den ganzen nicht straffälligen aus diesen gruppen gegenüber ganz schön ungerecht.
aber wäre mal eine gute verteidigungsstrategie vor gericht.
herr richter die prostituierte die für meinen mandanten arbeitet hat leider nicht genug geld angeschafft damit er sich einen zweiten porsche kaufen kann und da das lebensunwürdige umstände sind musste er sie halt verprügeln.....ist halt stark subjektives empfinden meines mandanten..
ich fasse hier nunmehr zum wiederholten mal in dieser ganzen diskussion zusammen:
er hat 2 jungen menschen den tot gebracht!!!!!
eigentlich sollte man dich nach dieser bemerkung aus dieser diskussion ausschliessen lassen @christianhauck.
ich finde solche bemerkungen echt zum kotzen!!! du scheinst selbst keine kinder zu haben!!
ich dachte die grundlage der zivilisation wäre die erkenntniss dass das töten von menschen keine adäquate lösung für probleme darstellt?!
ich mein wir verachten zb die taliban als verblendete barbaren, beanspruchen aber selbst das recht menschen um die ecke zu bringen?
ich glaube da hat der ein oder andere vorredner an entscheidenden stellen die schule geschwänzt..
aus "Ethik fuer Unentschlossene":
wer gehoert bestraft:
- der unverbesserliche Prolet, der trotz Lappen weg immer wieder betrunken unterwegs ist aber seit 40 jahren noch nie einen Unfall hatte?
- oder der vorsichtige verantwortungsvolle Spiesser der sich nie was hat zu Schulden kommen lassen bis ihm dann mal das Kind ins Auto rannte?
Ist die Absicht (bzw mangelnde Aufmerksamkeit) oder der Effekt, das Ergebnis entscheident? Sammelt jeder Mensch im Lauf des Lebens Minuspunkte um irgendwann von "nachtraeglicher Bestrafung" auf "Praevention" umgestellt zu werden? Und wer bestimmt das?
Aber ich glaub ja die Fronten sind klar, und wir sind nicht die ersten und nicht die letzten die sich zu diesem Thema austauschen. Ich bin fuer (individuell) sebstauferlegte Toleranz und Verantwortung, wofuer die Gesellschaft dann auch einen Preis bezahlt, und Ihr seid dafuer die faulen Aepfel aus der Kiste auszusortieren damit alles schoen sauber bleibt.
P.S. : hab ein (1) Kind.
@christianhauck:
ich glaub du bist hier auf eine doofe weise drüber gestolpert und versuchst jetzt hier einfach noch zwanghaft irgendeine weisheit daraus zu machen, anstatt einfach zuzugeben, dass es fehl am platze war.
einfache frage noch: du hälst es ethisch vertretbar, zum beispiel, einen triebtäter in freiheit zu sehen, zu dem mehrere psychologen keine positive prognose abgegeben haben?
1. ich kenn "Max" nicht, von daher: ja, ich theoretisiere.
2. die Triebtaeter Frage ist nicht so einfach, aber: eher "ja". Wobei ich dafuer waere, dass er bei entsprechendem Verhalten (sitzt den ganzen Tag am Kinderspielplatz mit der Hand in der Hosentasche) eher verhaftet werden sollte als andere. Oder wenn Max mit einem Messer angetroffen wird, das eben nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sein sollte, sondern mehr. Aber das ist zur Zeit nicht die Rechtslage.
3. Ich finde es ganz grundsaetzlich problematisch wie ueberall in der Gesellschaft zur Zeit Richtung "Praevention" gegangen wird. Ich finde den Ansatz untauglich (ungerecht; teuer; hinderlich) denn die Zukunft ist prinzipiell unbekannt. Angemessen bei wenigen klaren Faellen, z.B. es sollte ein Feuerwehr existieren weil es irgendwann mal brennen wird, oder Zaehneputzen verringert die Wahrscheinlichkeit von Karies. Aber nicht so reflexartig wie es zur Zeit passiert.
Jo, und dann ueberlass ich Euch mal diesen Thread mal wieder. Hab eh zu viele Goldfischpunkte.
@clownfisch: bist ja ganz schön selbstüberzeugt. Btw.: Ich glaube, dieses Beispiel (christianhauck) wurde nur gewählt, um es absolut deutlich zu machen (worst case szenario).
uii jetzt werden taliban und treibtäter verglichen....
wobei das macht es irgendwie auch einfach.
wir sagen den amis das in freiburg öl und bodenschätze gefunden wurden, dann schicken die die marines und erledigen das problem...
aber mal im ernst:
einem dieb die hand abzuhacken ist in meinen augen babarisch
einen ehebbrecher/in zu steinigen auch
jemanden der z.b ein kind missbraucht und oder tötet nachhaltig zu bestrafen ist es nicht, von daher hinkt der vergleich ein wenig.
und in erster linie ging es in dem artikel doch um sicherheitsverwahrung und nicht um die todesstrafe..
naja die todesstrafe wurde ja nun hier von den (einem der) hardlinern ins spiel gebracht und zwar als wünschenswert. insofern hinkt der vergleich mit den taliban überhaupt nicht.
und zum thema: "ist einer der "toleranten" hier in der bedauernwerten situation, das er oder einer seine angehörigen , von einem der 10 % ler geschädigt wurde und ist trotzdem noch sooo tolerant ?"
opfer und deren angehörige haben zum glück nicht über das strafmass (alleine, höchstens im kollektiv als wähler) zu bestimmen. denn sie sind, grob gesagt, voreingenommen bzw. befangen.
wäre es anders hätten wir nicht unser rechtssystem, auf das wir ja alle so stolz sind und das wir ggü. anderen, mittelalterlich anmutenden rechtssystemen (bsp: sharia, taliban, talionsprinzip) als überlegen ansehen.
nein, dann hätten wir wieder die blutrache wie in albanien oder sonst wo.
sry andres:
bezgl der "straftat" und der geforderten strafe hinkt der vegleich oder willst du allen ernstes ehebruch mit missbrauch/mord gleichsetzen ?
und du hast recht, opfer sind befangen weil sie betroffen sind !
auf der anderen seite ist es aber immer leicht über etwas zu reden was einen selber nicht betrifft.
ich kann nicht sagen wie ich reagieren würde, ob ich vergeben könnte, oder ob es für den täter besser wäre wenn er in versicherungsverwahrung bleibt....
aber ich lehne mich auch nicht so weit aus dem fenster und behaupte ich würde so oder so reagieren..
@wolke
wenn ich morgen von einem besoffenen totgefahren werde wird meine mutter zur gesetzgeberin bestimmt und darf festlegen dass jeder ab 0,01 promille direkt von der polizei ausm wagen gezogen und im straßengraben exekutiert wird? und über die deutsche außenpolitik gegenüber dem sudan bestimmt die abgefuckteste kriegswaise, die wir finden können? das ist ein dämliches und absolut sinnloses gedankenspiel was du da betreibst.
wieso ehebruch? ehebruch hast du gesagt. die taliban kamen aber schon vorher ins spiel, nämlich genau da, als jemand todesstrafe gesagt hat. die taliban verhängen auch für mord und missbrauch die todesstrafe. es sei denn sie warens selbst.
das problem bei der todesstrafe ist ja, dass verschiedene leute verschiedenen straftaten als todeswürdig betrachten. den ruf nach immer härteren strafen gibts ja auch bei uns immer wieder. die todesstrafe will der eine vielleicht erst nur für kindesmissbrauch und mord, der andere dann auch für vergewaltigung, der nächste dann für drogenhandel, der übernächste für weissichwas und der talib halt auch für ehebruch.
deshalb hat nyhc schon recht, wenn er sagt, er dachte "die grundlage der zivilisation wäre die erkenntniss dass das töten von menschen keine adäquate lösung für probleme darstellt?!
ich mein wir verachten zb die taliban als verblendete barbaren, beanspruchen aber selbst das recht menschen um die ecke zu bringen?"
es ist völlig klar was du beabsichtigst, trotz deiner rhetorischen nebelwolke. "nachhaltig zu bestrafen" von weiter oben etc. dein einziger streitpunkt mit den taliban ist die auswahl der zu bestrafenden verbrechen, plus du traust dich noch nicht so richtig, damit rauszurücken.
ich präzisiere, weil ich mich oben etwas missverständlich ausgedrückt habe: ich finde natürlich nicht, dass das einzige problem bei der todesstrafe der ruf nach ausweitung der anwendbarkeit auf immer mehr straftaten ist.
ich finde, dass es sie für KEIN delikt geben sollte.
und um wieder zurück zum thema sicherheitsverwahrung zu kommen: es liegt natürlich auf der hand, dass leute, die die todesstrafe befürworten auch für lebenslange sicherheitsverwahrung sind. es geht ihnen ja um eine finale entledigung des problems straftäter. und umbringen ist natürlich billiger als lebenslang füttern.
(ich weise darauf hin, dass ich absichtlich nicht das wort "endlösung" verwendet habe *g*)
Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung wurde heute vom Landgericht Freiburg abgewiesen, weil die Voraussetzungen des § 7 II JGG nicht erfüllt seien (s.o.).
Die Frage nach der grundsätzlichen Vereinbarkeit von § 7 II JGG mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte musste daher vom Gericht nicht beantwortet werden.
wie paradox...ihr wollt menschen in eurer gegenwart dulden, die über andere gerichtet haben, also ihnen das leben genommen, aber ihr wollt keine menschen dulden, die diese richten würden? die einen haben ihre gründe, die anderen aber auch.
@wolke: es gibt menschen, die lesen was ihr unterbewußtsein lesen will, zwecks rhetorischem feindbild und so. besser wäre wohl, sich ernsthaft auf die diskussion einzulassen und den argumenten zu stellen.
@mcillroy: danke für die info. wo hast die info her?
und da gibt es leute die behaupten fieber würde die wahrnehmung nicht trüben....
nachhaltig ist nicht final, mal so nebenbei, aber
schön das du gedankenleser bist...
und andres : jetzt bin ich in dem punkt bei dir.
ich finde jedoch nicht das befürworter der todesstrafe auch unbedingt für sicherungsverwahrung sind, denn oft geht es denen ja um das motto " auge um auge "
sieh es doch mal so rum, warum sollte man jemanden "schnell" seiner schuld entledigen wenn man ihn lange darüber nachdenken lassen kann ?( übertreibung aus )
ich glaube auch nicht das es vielen um die "entledigung" des problems geht sondern vielmehr um die kontrollierbarkeit um
weiteres zu verhindern.
ich gehe noch weiter, viele würden sogar wenn mann ihnen dadurch sicherheit gibt etwas in einen topf einzahlen um z.b eine fussfesselkontrolle zu gewährleisten die sicher ist.
also wenigstens diejenigen die das ganze nicht nur als mittel zum zweck sehen um ihre stammtischparolen kundtun zu können, sondern die sich oder ihre kinder ernsthaft bedroht sehen....
aber wie oben der ein oder andere schon erwähnt hat, das ganze ist eine ziemliche schwarz/weiss diskussion gespickt mit dem ein oder anderen foren troll.
ach du scheisse, bei clownfisch muss man wohl bei adam und eva anfangen und erst mal ein paar begrifflichkeiten erläutern und voneinander abgrenzen.
ganz kurz:
"ihr wollt menschen in eurer gegenwart dulden, die über andere gerichtet haben, also ihnen das leben genommen"
falsch, solange sie ihre strafe nicht verbüsst haben.
richtig, wenn sie ihre strafe verbüsst haben! dann haben sie ein recht darauf, wieder in die gesellschaft eingegliedert zu werden. das ist übrigens eines der ziele des strafvollzuges:
http://de.wikipedia.org/wiki/Resozialisierung_als_Vollzugsziel
"aber ihr wollt keine menschen dulden, die diese richten würden?"
falsch, recht und gesetz müssen eingehalten und durchgesetzt werden. deshalb dulden und wünschen wir die judikative, also zb richter in unserer gegenwart.
richtig, richten dürfen nur richter aber keine privatpersonen. die blutrache und das faustrecht sind abgeschafft. das gewaltmonopol liegt beim staat. wir dulden keine menschen, die das recht in die eigene hand nehmen, denn sie werden selbst zu straftätern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltmonopol_des_Staates
Morgen gibt es einen ausführlichen Bericht zur Ablehnung des Antrags auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hier auf fudder.
@wolke: ja, ok, ich meinte auch: todesstrafenbefürworter sind ersatzweise für "wegsperren für immer". solange sich die todesstrafe noch nicht anwenden lässt, soll es dann wenigstens "wegsperren für immer sein".
das lässt allerdings nicht den umkehrschluss zu.
Wer die Todesstrafe präferiert sollte sich mal folgendes Fragen:
Was ist die größere Strafe:
Das jemand Hingerichtet wird oder den Rest seines Lebens, praktisch abgeschnitten von der Aussenwelt ohne jegliche Bewegungsfreiheit verbringt
Ist es jedem der dafür votiert auch möglich es moralisch auszuhalten, dass dann auch unschuldige Hingerichtet werden?
Und die wohl bedeutenste Frage:
Gehts es bei dem Wunsch nach Todestrafe um den Wunsch nach Rache oder Gerechtigkeit?
@andres: du hast ganz toll im unterricht aufgepasst, papa ist ganz stolz auf dich. wann fängst du an, deine eigenen gedanken zu führen? mit der selbstjustiz hast du mich falsch verstanden, weil ich "richten" statt "richten lassen" hätte schreiben sollen.
nochmal: wenn jemand einen mord begeht und man bei ihm keine psychische störung feststellt, sitzt er dafür im strafvollzug seine strafe ab. im knast gibt es keine Therapiemöglichkeiten. ohne die sicherungsverwahrung kommt er danach schlichtweg in freiheit, egal ob derjenige sich gebessert hat oder nicht oder, ob er einen mord oder eine vergewaltigung am entlassungstag ankündigt. das ist ein problem. jeder der vertritt, wenn jemand seine strafe abgessen hat, darf wieder in freiheit, selbst wenn ein psychologe einen rückfall des täters attestiert, hat einen an der klatsche. und fakt ist, dass unser system momentan keine bessere lösung hat als sicherungsverwahrung, welche ja nicht mehr angewendet werden darf. alles andere ist theoretisches geblubber a la hauck, zwecks messerkontrolle und weiteres. wir sollten uns am machbaren halten.
in diesem sinne
jetzt haben wir den salat... danke rechtssystem!!
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/totschlaeger-bald-auf-freiem-fuss
"du hast ganz toll im unterricht aufgepasst, papa ist ganz stolz auf dich. wann fängst du an, deine eigenen gedanken zu führen?"
ja, in der schule lernt man nämlich nicht nur dinge auswendig, die einem andere vorsagen, sondern man lernt vor allem selbst zu denken, dinge abzuwägen und man bekommt das nötige allgemeinwissen, das dazu notwendig ist.
das scheint bei dir allerdings überhaupt nicht der fall gewesen zu sein, denn sonst würdest du nicht versuchen andere damit zu verhöhnen, dass sie in der schule etwas gelernt haben.
so despektierlich wie du dich dazu äusserst, erstaunt es mich nun auch nicht, dass du a) nicht in der lage bist einen eigenen text so zu verfassen, dass er unmissverständlich verstanden wird (in der korrektur hast du dann auch wieder was verdreht) und b) nicht in der lage bist dich mit den texten anderer leute auseinanderzusetzen.
beweis: deine unterstellungen im post von 17:23 stehen in überhaupt keinem zusammenhang zu dem, was andere zuvor geschrieben haben. (zumindest nicht, wenn dir die begrifflichkeiten klar wären und du verstanden hättest, was man dir sagen will) meine antwort darauf wurde inhaltlich entweder ignoriert oder nicht verstanden, was wiederum in deinem post von 07:31 deutlich wird. du hast dir nur einfach irgendwas rausgegriffen.
dein argumentationsschema findet man übrigens angeblich in anderen milieus:
"geh doch schule, du opfa!"
diskussion wegen sinnlosigkeit dann vorerst beendet.
offtopic:
@andres: zeig erst mal n bissl anstand du banause und setz ein "offtopic" vorne dran, wenn es nicht mehr ums thema an sich geht.
im ersten absatz meines letzten kommentars steht nichts anderes als in deinen 3 absätzen. vielleicht liest du meEINEN absatz nochmal in ruhe durch.
ich zitiere dich bezüglich sich falsch ausdrücken:
"@wolke: ja, ok, ich meinte auch: todesstrafenbefürworter sind ersatzweise für "wegsperren für immer....." "
"ich präzisiere, weil ich mich oben etwas missverständlich ausgedrückt habe:...."