Ein Dreivierteljahr lang versetzte ein 22-jähriger Freiburger die Angestellten des Mundenhofs mit einer Einbruchsserie in Angst. Bevor er im August überwältigt wurde, griff er den Sohn eines Zoomitarbeiters mit einer Axt an. Heute hat die Amtsrichterin Barbara Prestel den Einbrecher zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Bericht (mit Video der Überwachungskamera).









Das hätte aber mal übel ins Auge gehen können. Können wohl ALLE beteiligten nur froh sein, dass er mit der Axt nicht getroffen hat.
"...15 Minuten später die Polizei." 15 minuten????????? hätte der täter mit der axt tatsächlich getroffen hätten das ganz schön lange 15 min werden können.... aber die beamten sind ja alle "überbelastet"....
Och, so ne harte Strafe. Drei Jahre Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit? Am besten noch im Mundenhof ...
Zum Thema "15 Minuten":
Bevor man Kommentare wie, "Eine Schande für die Polizei", abgibt, sollte man in Betracht ziehen, dass der Anrufer, welcher den Notruf abgegeben hat - in diesem Falle der Vater - den Fall möglicherweise zu harmlos und ungenau geschildert hat, und die Polizei nicht genügend Rückfragen stellte, um die Dringlichkeit des Notrufs festzustellen.
In einem solchen Fall wäre es gut möglich, dass die zuständige Streife nicht gleich mit 80 km/h, Sirene und Blaulicht zum Mundenhof gebrettert ist.
@Markus Fischer
"Die Polizei reagiert auf Hilfsgesuche defensiv. Man sei überlastet und könne nicht mehr tun, heißt es."
"und die Polizei nicht genügend Rückfragen stellte"
Aha.
Habe ich etwas verpasst ? Warum sieht man in den letzten 1-2 Jahren desöfteren echte "Verbrechens-Videos" ? Früher war das nicht der Fall. Ich bitte die Jura-Fraktion um Aufklärung...
"Die Bewährungsauflagen: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit; Franz L. muss sich außerdem ernsthaft um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bemühen"
Zu solchen Auflagen bin ich schon allein vom Druck des Arbeitsamtes/der ARGE her verpflichtet - und zwar alle 4 Wochen nachzukommen (tatsächlich habe ich oft schon nach 3 Wochen 150 Stunden abgeleistet). Der Verurteilte kann froh sein, daß der Staatsanwalt ihm nicht versuchten Mord vorgeworfen hat (STGB 211: Mörder ist, wer [...] um eine andere Straftat [...] zu verdecken, einen Menschen tötet.)
Ich als Arbeitsloser hingegen werde jeden Monat so bestraft, obwohl ich niemandem was böses getan habe. Offenbar akzeptiert diese Gesellschaft Gewalttäter und Kriminelle eher als Arbeitslose.
@lennsch:
Deine erste Zitierung hat mit meinem Kommentar nichts zu tun. In dem geht es um den eingegangenen Notruf bei der Polizei und nicht um die Hilfegesuche der Mundehof-Mitarbeiter, welche in den Wochen vor der Festnahme des Täters eine Rolle spielten.
Und Deine zweite Zitierung bedarf einer ausführlicheren Erläuterung, sofern ich sie verstehen soll.
@Saralein
i am with you !
mit 22 sollte man schon wissen, was man tut. Gefängnis wäre angemessen gewesen, damit er mal merkt, was fürn arsch er ist.
******** Vorstellung ********
Heute aus der Reihe: "Wir züchten uns wieder einen Intensivtäter."
In der Hauptrolle: *editiert*, ein mehrfach Vorbestrafter.
Die Nebenrollen: Angestellte des Tiergeheges - Mutig, entschlossen, selbständig, kreativ. Durch den Staat dazu animiert.
Die Statisten: Die Polizei - Hilflos, überfordert, desinteressiert, beinahe unbeteiligt.
Ferner liefen: Richter - Langweilig und vorhersehbar.
Das Ende: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für *editiert* und gelegentlich Urinproben abgeben.
Regie: Staat
Produzent: Staat (Steuergelder)
(P) 2008/2009
Wer mit einer Axt auf jemanden losstürmt und versucht ihn damit zu treffen, nimmt meiner Meinung nach zweifellos biligend in Kauf, dass dieser dabei draufgeht!
Und das ist ganz klar versuchter Totschlag - wenn nicht gar versuchter Mord, wenn es dem Täter darum geht, unerkannt nach einer anderen Straftat zu fliehen!
So jemand hat keine Bewährungsstrafe mehr verdient, schon gar nicht nach der Latte Vorstrafen u.a. wegen anderer Gewaltdelikte!
Hat die Richterin eigentlich eine Ahnung davon, was eine Axt anrichten kann?
Btw. ist die Videosequenz eigentlich auch vor Gericht als Beweismittel eingebracht worden?
wie wenn man nem opa ganz gechillt sagt er soll aufhören leute "neger" zu nennen und zu duzen und er packt unvermittelt das stug44 aus das er von seiner zeit als volksgrenadier übrigbehalten hat
Fünffach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahl, anschließend keine Besserungsanzeichen und dann dauerhafter Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gefolgt von versuchter gefährlicher Körperverletzung oder gar Totschlag - und dafür gibt es drei Jahre auf Bewährung (plus gemmeinnützige Arbeit)?! Da muss sich manch' einer ja schon fast überlegen, ob es sich dafür nicht lohnt, so etwas auch mal zu versuchen...
Berücksichtigung schwieriger Umstände und Möglichkeiten zur Resozialiserung in Ehren, aber irgendwann ist das doch wirklich mal voll. Bereits nach den ersten Vergehen, gefolgt von nicht erfüllten Bewährungsauflagen, solle so jemand gerechterweise schon einfahren. Dass dann jedoch so eine "Strafe" nach diesen Strafttaten folgt, verschlägt mir die Sprache.
Ist mal wieder typisch.
Die Gesetze in Deutschland sind einfach zu lasch.
Der Typ lacht sich doch schlapp bei dem Urteil das er bekommen hat.
Den sollte man mindestens 5 Jahre wegsperren.
Und wer bezahlt nun den Schaden den er angerichtet hat?
....
Zum kotzen!!!
Die sollten mal so Gesetze wie in den USA bringen.
Der Typ hätte da locker 15 Jahre gekriegt, wenn man seine alten Straftaten noch mit einbezieht.
Sowas macht einen wütend.
Das soll sich jetzt nicht auf diesen konkreten Fall beziehen, aber ganz allgemein bin ich immer latent irritiert, wie hier alle immer gleich nach härteren Strafen schreien. Das ist irgendwie ekelig und außerdem frage ich mich, was das bringen soll. Rache? Für wen und für was? Abschreckung? Ist ja nun hinreichend bekannt, daß das nicht funktioniert....
wußte ich doch dass mir der täter bekannt vorkommt :)
wie hast du eigentlich deine bourgeoise bücherwand finanziert? ist die abbezahlt oder hast du die eine oder andere rate auch verkifft?
Den Spruch mit der Überlastung kenne ich.
Wir hatten mal ne wilde Party im Haus, da habe ich morgens um 04:00 Uhr am Revier angerufen wegen der Ruhestörung, der Herr am anderen Ende der Leitung:" Was solle mer mache, mir häm a Schlägerei im Bermuda Dreieck, in Ebringen kloppe sich auch aufm Weinfest, hab kei Leut da."
*das ist kein korrektes Dialekt, klang aber so schön*
Als dann doch eine Streife kam, wars sofort ruig. Aus die Party oder die Maus *g*.
Der O-Ton im weiteren Verlauf mit den Herren in Grün war sehr nett, immer wenn man sich Samstag auf dem Münsterplatz sah und sich die Rote in den Rachen schob, grüßte man sich freundlich. So geht das heute noch.
Die Herren in Grün sind auch nur Menschen.
@ phh: Meine Bücherwand ist im Antiquariat für 600 Euro oder so zu haben, ließe sich also aus zwei abstinenten Monaten finanzieren. Außerdem kiffe ich schon lang nicht mehr. Ich fand nur, dass sich der genannte Betrag nicht - wie wohl vom Autor beabsichtigt - in das Horrorszenario von Schulversagen und Regellosigkeit einfügt; zwischen 15 und 17 hat in meiner Gymnasialklasse jedes liebe Strebermädchen mehr geraucht.
jöh klar aber die schnitte hats von vati bezahlt bekommen und nicht mit einbruchdiebstahl finanziert. keith richards' drogenkonsum bringt ihn sicherlich auch nicht dem sozialen abstieg näher aber wenn ich dieselbe menge alfalfa mainlinen wollte müßte ich zwangsläufig über alternativen zur legalen geldbeschaffung nachdenken.
@huaa
wie wäre es mit mehr Sicherheit für "Normalbürger"? Wenn jemand fähig ist mit einer Axt auf einen zuzustürmen und auszuholen, finde ich nicht dass dieser auf der Strasse rumlaufen darf. Also?- wegsperren.
Aber es ist ja immer das gleiche die armen Täter werden geschützt -Bewährungsstrafe bei AXTANGRIFF !!- und die Opfer sollen sich nicht so anstellen. Wenn dann jemand abkratzt wie das ja in letzter Zeit der Fall war sind alle ganz entsetzt und erstaunt - Wie konnte das denn passieren?? bla, bla. Ist ja klar wenn offensichtliche (Gewalt)Täter immer wieder frei kommen (bei Steuerhinterziehung geht´s einem schlechter).
Schade, daß das Polizeirevier im Rieselfeld NACHTS nicht besetzt ist, sonst wären sie schneller am Mundenhof gewesen!
Hardliner, Du bringst es auf'n Punkt!
Ich möchte noch hinzufügen, dass so jemand in einen Entzug gehört, und zwar für sehr, sehr lange Zeit...und die Eltern müssten die Kosten übernehmen.
"dass so jemand in einen Entzug gehört, und zwar für sehr, sehr lange Zeit..."
ein (zwangs)entzug wäre nicht als strafe sondern als (zwangsweise) hilfe gedacht, deshalb käme jemand nicht für "sehr, sehr lange zeit" zu einer entzugstherapie, sondern nur so lange es medizinisch notwendig wäre.
"und die Eltern müssten die Kosten übernehmen."
die sippenhaftung war in deutschland im mittelalter, zur nazizeit und zumindest inoffiziell bei republikflucht in der ddr verbreitet.
wir haben sie heute zum glück eigentlich nicht mehr.
Oh mein Gott, sie haben Kenny getötet!!
blök
Soviel Mist hab' ich lange nicht mehr gelesen^^
Mein Hund kotzt.
Tschuldigung.
@kurschatten
der Mundehof ist am "Arsch der Welt" daher vermutlich auch die Verspätung der Polizei
das der Täter allerdings keine Haftstarfe erhält ist nicht nachzu vollziehen.
P.S.: das Video ist wirklich Web 2.0 !!!
2 jahre auf bewährung ? lächerlich
da könnte man ja gerade wieder eine diskussion über die verhältnismässigkeit anfangen.
laut unbestätigten informationen hat der gute politisch unkorrekte holzfällercomputerspiele gespielt....
wo bleibt der ruf nach axtverbot ?
"muss sich ernsthaft bemuehen" ... wie will man denn sowas verorden / kontrollieren? THC killt ja gerade die Motivation. Persoenlich ist er ja mit seinem verpfuschten Leben schon gestraft genug, und ein paar Soziopathen kann und soll eine humane Gemeinschaft schon verkraften (Freiburg hat ja sogar eine Toleranzsaeule). Andererseits moechte ich nicht in einer Gesellschaft leben, wo man sich aus Angst nicht mehr nachts ueberall hintrauen kann - besonders wenn am Ende das Boese so banal ist. Schwierig.
Ich kann in dem Video ehrlich gesagt nicht erkennen, dass da mehr als versuchte gefährliche Körperverletzung vorliegen sollte. Das geht alles viel zu schnell und sieht eher nach einer reichlich planlosen Aktion eines panischen, in die Enge getriebenen Täters aus.
Was soll der Täter denn im Gefängnis (dessen Luft er ja auch schon schnuppern durfte - siehe U-Haft) besser lernen als durch gemeinnützige Arbeit und Drogenentzug als Bewährungsauflage? Nach der Kurzbeschreibung seiner "Laufbahn" im Artikel ist der Täter bisher nur ein zielloser bedrogter Gelegenheitsdelinquent. Im Knast würde der unter Umständen mal richtig harte Jungs kennen lernen, die ihm ganz andere Sachen beibringen.
Unsinnigkeiten wie "die Eltern sollen die Kosten übernehmen" -bei einem seit vier Jahren Volljährigen - sind kaum noch zu überbieten.
Und wenn hier immer wegen irgendwelcher Kosten geschrieen wird: wisst Ihr eigentlich was Knast kostet?
Für mich sieht das so aus als ob Kifferfranz schon auf die Schnautze fällt als es aus dem Haus rennt.
Der Baseballschläger trifft ihn allerdings wohl nicht richtig sonst würd er nicht mehr so zappeln.
Wär auch lustig gewesen wenn der Junky bei den Bären eingebrochen wäre :-) ..
Zum Thema Einsatzzeit - wenn ich 2 Minuten im Parkverbot stehe habe ich ein Knöllchen. Aber wenn nach einer längeren Einbruchsserie der Täter auf frischer Tat erappt und gemeldet wird, sollte selbst vom Polizeirevier Nord die Streife in der Hälfte der Zeit da sein. Die Straßen sind nachts nicht so voll und Blaulicht und Sirene sind ja nicht zur Deko eingebaut. An der Strafmassdiskussion beteilige ich mich lieber erst gar nicht.
tja da denke ich gibt es eben nur sekt oder selters als meinung.
ich persönlich finde das selbst "nur" versuchte schwehre körperverletzung schon genug ist.
und das mit einer axt !!!! hallo? das ist kein zahnstocher
na ja der axteinsatz wird ja vom staatsanwalt und richter schon gewürdigt. deswegen ja auch versuchte gefährliche körperverletzung ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") und nicht nur versuchte körperverletzung.
Die Polizei in 7,5 Minuten vom Nord zum Mundenhof?
Taxifahrer brauchen ja schon 10 Minuten um mich vom BB nach Haslach zu fahren. Und die fahren ja bekannterweise schon wie eine gesenkte Sau.
Ich bin jedenfalls der Meinung, es war weder Blaulicht noch Sirene im Spiel. Und ich bin auch der Meinung, dass, wie so oft, die Priorität des eigentlich dringlichen Notrufs nicht besonders hoch gesetzt wurde - Aus welchem Grund auch immer.
@Holzi: Dir ist schon klar dass die Polizei grundsätzlich nicht für Parkknöllchen zuständig ist, oder? Ausserdem bezweifle ich stark, dass die Behauptung Knöllchen nach zwei Minuten auch nachts am Mundenhof zuträfe. Selbst wenn Du die Feuerwehrzufahrt zuparktest.
Dass das so lange gedauert hat könnte auch daran liegen, dass die Jungs erst den Vater und der dann erst die Polizei angerufen haben.
Ausserdem wurde im Notruf nun vermutlich nur ein Einbruch gemeldet und keine Gefahr für Leib und Leben. Da muss man bei einer Eilfahrt auch mal abwägen ob man da die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer völlig aussen vor lässt.
Mensch cohen! Das war mein Text! Das wollte ich eben auch schreiben!
Ich schreib's jetzt trotzdem, auch wenn's schon da steht. So:
@Holzi:
Die Polizei ist mit dem Gemeindevollzugsdienst nicht wirklich zu vergleichen. Denn die Polizei fährt Streife, kriegt ihre Einsätze und hält sicher nicht wegen jeder Kleinigkeit an. Der GVD dagegen hat nichts besseres zu tun, als uns Bürger ständig - z. B. wegen Falschparken - zu nerven. ^^
Und ich kann Dir versprechen, dass, wenn Du Nachts auf den Mundenhofparkplatz fährst, dort parkst und keinen Parkschein löst, Du kein Knöllchen bekommen wirst! Selbst wenn Du dort irgendwo quer auf der Straße parkst :P
--
Und nochmal zurück zu cohen's Kommentar:
"Ausserdem wurde im Notruf nun vermutlich nur ein Einbruch gemeldet und keine Gefahr für Leib und Leben. Da muss man bei einer Eilfahrt auch mal abwägen ob man da die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer völlig aussen vor lässt."
Wunderbar! Wenigstens einer, der's versteht! =)
Diese "Helden des Alltags" hätten den bösen Franz L. getrost gefesselter Weise auf dessen Gepäckträger packen, Ihn auf dessen Fahrrad zum nächsten Revier bringen und dort vor der Türe abliefern können.
Das wäre eine Runde Sache gewesen und man hätte sich den teuren Einsatz der Staatsdienerschaft ersparen können.
Und wieder mal !!!
Wenn ich DAS lese, fällt es wieder mal schwer ruhig zu bleiben !!!
"Die Polizei reagiert auf Hilfsgesuche defensiv. Man sei überlastet und könne nicht mehr tun, heißt es."
"Erst trifft Timos Vater ein, 15 Minuten später die Polizei."
"Fünf Vorstrafen handelte sich Franz ein: Unterschlagung, gefährliche Körperverletzung (Kopfstoß, Nierenquetschung etc), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl und Hehlerei"
"...zu zwei Jahren Haft auf Bewährung"
Und ein unbescholtener Mensch, der sich gegen mehrere grundlos angreifende Schläger mit einem Taschenmesser gewehrt hatte geht für viereinhalb Jahre in den Bau (OHNE Bewährung !
Den Bericht dazu hatte ich ja schon an anderer Stelle verlinkt)#
Zum Kotzen - sorry...
Und sind mit dem Video nicht mal wieder die Persönlichkeitsrechte des armen Täters aufs Schwerste verletzt worden ???
@Biber:
"Die Polizei reagiert auf Hilfsgesuche defensiv. Man sei überlastet und könne nicht mehr tun, heißt es."
Was bitte soll die Polizei denn auch machen? Etwa 24 Stunden am Tag eine oder mehrere ZEG's auf dem Mundenhofgelände positionieren und bestimmte Bereiche observieren lassen?
Und das Thema mit den Persönlichkeitsrechten hatten wir doch schon beim Brezel-Klitschko-Artikel, oder? ^^
@ Budää
"Diese "Helden des Alltags" hätten den bösen Franz L. getrost gefesselter Weise auf dessen Gepäckträger packen, Ihn auf dessen Fahrrad zum nächsten Revier bringen und dort vor der Türe abliefern können. "
GENAU DAS hat mal ein Gebrauchtwagenhändler in Braunschweig, bei dem auch mehrfach eingebrochen wurde, gemacht - allerdings in einer Schubkarre - die war wohl besser zu handeln)
Seine Strafe fiel höher aus als die des Einbrechers !!!
("Verstoß gegen die Menschenwürde")
Jetzt du...
"Was bitte soll die Polizei denn auch machen? Etwa 24 Stunden am Tag eine oder mehrere ZEG's auf dem Mundenhofgelände positionieren und bestimmte Bereiche observieren lassen?"
Also zumindest ÖFTERS dort mal nach dem Rechten schauen und WENN SCHON ein Notruf von dort kommt - wo es BEKANNTERMASSEN schon zu mehreren Einbrüchen kam - nicht mit dem dämlichen Argument kommen "der Notruf wäre nicht intensiv genug gewesen"
Und WENN der Staat schon nicht in der Lage ist (und dies auch zugibt!) seine Bürger durch die Ausübung seines Gewaltmonopols zu schützen, dann kann er nicht solch groteske Strafen wie in vielen Fällen bei angewandter Notwehr gegen die OPFER aussprechen, selbst wenn die überreagieren (und gleichzeitig auch noch heuchlerisch mangelnde Zivildcourage beklagen)
Und wie wäre es überhaupt, wenn man das verschwendete Geld mal in sinnvolle Sachen steckt wie die Aufstockung der Polizei ???
"Seine Strafe fiel höher aus als die des Einbrechers !!!
("Verstoß gegen die Menschenwürde")
Jetzt du..."
Nein, erst Du. Das klingt nämlich reichlich abstrus und wir hätten gerne das Urteil dazu.
@Biber:
> "Also zumindest ÖFTERS dort mal nach dem Rechten
> schauen..."
Die Polizei kann nicht immer und überall Präsent sein. Wer soll denn das zahlen, wenn Nachts soviele Streifen rumfahren sollen, dass sogar welche verfügbar sind, um "öfters" auf dem Mundenhof vorbeizuschauen? Und Du redest von verschwendetem Geld...???
> "... und WENN SCHON ein Notruf von dort kommt - wo es
> BEKANNTERMASSEN schon zu mehreren Einbrüchen kam -
> nicht mit dem dämlichen Argument kommen "der Notruf
> wäre nicht intensiv genug gewesen"
Kannst Du wissen, ob dem Polizeibeamten, welcher am anderen Ende der Leitung saß, und/oder der alarmierten Streife die in der Vergangenheit erfolgten Einbrüche auf dem Mundenhofgelände bekannt waren?
Ich beantworte die Frage besser gleich selber: Nein, kannst Du nicht! Und deshalb ist Dein Kommentar haltlos.
@Biber:
Es gibt keinen Straftatbestand der "Verstoss gegen die Menschenwürde" heisst.
Wenn wirklich Notwehr vorliegt wird niemand bestraft. Notwehrexzesse sind was anderes.
Und bitte nicht immer von irgendwelchen Fällen schwadronieren, die so niemand nachprüfen kann.
Das Argument dass bei einem gemeldeten Einbruch nicht gleich schnell jmd da ist wie wenn gemeldet wird: "da wird gerade jemand totgeschlagen" ist nicht dämlich, sondern sollte eigtl jedem einleuchten. Nochmal zur Wiederholung: jede Eilfahrt ist ein Sicherheitsrisiko. Auch nachts. Wenn die Polizei nun in unserem Fall hier einen Fussgänger überfahren hätte um rechtzeitig an einem Ort zu erscheinen an dem ein bereits festgenommener Einbrecher auf sie wartet, wäre das Geschrei: "wieso rast die Polizei denn so!"
@Marchlewo Christianopolis:
> "Also unter "Schubkarre" "Menschenwürde" "Festnahmerecht"
> find ich in keiner Datenbank was."
Tja, warum wohl? ;)
Genau so haltlos wie die Antwort auf meine Frage.
Strafbarkeit des X gem. § 239 Abs. 1 StBG
1. Tatbestand
Indem er den E fesselte und und auf seiner Schubkarre zur Polizeiwache fuhr, könnte X sich nach § 239 StGB (Freiheitsberaubung) Strafbar gemacht haben.
Dazu müsste er einen anderen Menschen eingesperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt haben. Vorliegend kommt die Freiheitsberaubung auf andere Weise in Betracht. Auf andere Weise kann die Freiheitsberaubung durch jedes Mittel bewirkt werden, dass die Fortbewegungsfreiheit aufhebt, es muss dem Einsperren nicht ähnlich sein. Die Fesselung ist nach Rspr. und Lit. jedenfalls erfasst.
X handelte auch vorsätzlich.
2. Rechtswidrigkeit.
Die Erfüllung des Tatbestandes indiziert die Rechtswidrigkeit. Demnach ist die Tat rechtswidrig, wenn keine Rechtfertigungsgründe eingreifen. Vorliegend wäre an den Rechtfertigungsgrund des Festnahmerechts aus § 127 StPO zu denken. Diese Norm legt fest, dass jedermann den auf frischer Tat betroffenen und der Flucht verdächtigen Täter ohne richterliche Anordnung festnehmen darf. X ertappte den E, als dieser in die Wohnung des X eingestiegen war, um dort einen Diebstahl zu begehen (strafbar als Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3). Er war somit auf frischer Tat betroffen. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass E mit X gemeinsam auf die Polizei gewartet hätte. Auch die Fluchtgefahr war somit gegeben. Folglich war das Verhalten des X gem. § 127 StPO gerechtfertigt.
3. Ergebnis
X hat sich nicht gem. § 239 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.
Hätte der Kollege oben mit dem Baseballschläger richtig getroffen wäre er vermutlich auch der Depp gewesen >> http://tinyurl.com/yjs2s8e
Ein reisserischer Bericht in einem Boulevardblatt ist als Beleg für egal was nicht sonderlich überzeugend.
es berührt nicht unbedingt deinen punkt aber ich verstehe nicht warum du den artikel über das verfahren verlinkst und nicht die ebensoleicht ergooglebaren artikel über das urteil und die nun anstehende revision
Wenn Gras endlich legalisiert wäre - wie jetzt ansatzweise in den USA - würde sich dieser spezielle Typ wahrscheinlich irgendeinen anderen Grund suchen, um seine Axt zu schwingen.
Aber immerhin würde seine Kohle - und die vieler anderer rechtschaffener Kiffer - in der Staatskasse landen.
(Es sei denn, die FDP käme auf die naheliegende Idee, die Apotheken einzuschalten, dann wird´s natürlich teuer...)
Ich weiß nicht wie das in Freiburg ist, aber das Polizeirevier Waldkirch ist seit einiger Zeit für die gesamte Strecke von Vörstetten bis Gütenbach zuständig. Nachts und am Wochenende bei entsprechend reduzierter Besetzung kann man da kaum erwarten, dass sie schnell vor Ort sind, schon gar nicht wenn mehrere Stellen angefahren werden müssen. Da gab es dann auch schon so schöne Geschichten wie die nachts offenstehende elektrische Schiebetür eines Geschäfts in Waldkirch, wo es beim Anruf bei der Polizei hieß, dass sie für sowas keine Zeit hätten.
Ist doch völlig egal wie lange die Polizei braucht hätte auch bei 5 min (was unmöglich ist) keinen Unterschied gemacht. Man versetze sich auch mal in einen Polizisten der einen Gewalttäter zum x-ten mal verhaftet, weil diese trotz Vorstrafen und "Polizeibekanntheit" trotzdem immer wieder freikommen. Also ich stelle mir das deprimierend vor, würde mich da schon mal fragen welchen Sinn meine Arbeit hat.
Es ist ja wohl eindeutig das Rechtsystem welches hier lahmt und nicht die Polizei. Die "Strafe" ist lächerlich. Ist ja total egal ob es dem Typ was bringt oder nicht, hauptsache solche Psychos sind von der Straße!
@ Cohen
Weil es schnell geht ist es halb so wild? nicht sehr logisch. Ein Axthieb in Richtung Mensch ist sehr gefährlich, siehe 'Brave Heart'.
so schnell kann keine Polizei sein dass sie schneller als die Axt ist. Ausser so: http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report
@ marchlewo...
wenn du die Augen zumachst und etwas nicht siehst ist das noch lange kein Beweis dass das nicht da ist..
So, der erste von mir angesprochenen Fall ist ja mittlerweile hier schon (wieder!) verlinkt, den zweiten finde ich nicht mehr - ist auch schon einige Jahre her, und ich bin kein Jurist, der sowas sammelt !
Und ob der Straftatbestand nun hundertprozentig von mir exakt im Juristendeutsch formuliert wurde will ich nicht garantieren, aber die grobe Richtung des Vorwurfs stimmt ! Natürlich nicht Freiheitsberaubung, die war ja in diesem Falle gerechtfertigt, sondern dass er den Einbrecher wir ein Paket verschnürt und auf die Schubkarre geladen hatte wurde ihm zum Verhängnis !
Und: "Jede Eilfahrt ist ein Sicherheitsrisiko"
Stimmt. Trotzdem hetzt die Polizei auch schon mal mit über Tempo 180 hinter einem Verkehrssünder her, weil der eben diese Geschwindigkeit in einer 120er Zone fährt und dabei den Verkehr gefährdet...
Und wäre es dann gerechtfertigt, wegen bloss EINES vermuteten Herzinfarktes hunderte von Menschen zu gefährden ???
...und wenn dort schon mehrere Einbrüche stattfanden UND die Bewohner bereits um Schutz gebeten hatten, dann sollte das doch wohl in Polizeikreisen entsprechende Berücksichtigung finden und dort zumindest auf den zuständigen Revieren bereits bekannt sein !!!
@Cohen und Markus - dass meine Knöllchen von der Polizei nur zu sehr besonderen Zeiten verteilt werden und ansonsten primär vom GVD ist mir durchaus bewusst :-)
Trotzdem gehe ich davon aus dass jeder der Nachts am Polizeinotruf sitzt weiss, wo derzeit Verbrechensserien wie z.B. jene Einbruchsserie stattfinden - und derjenige sollte die Brisanz eines entsprechenden Notrufes erkennen. Und was die Taxifahrer angeht - die fahren zwar nicht immer gentlemanlike, haben aber zumindest mal kein Blaulicht dass die anderen von der Straße treibt. Wäre der junge Mann ein Profiverbrecher gewesen und hätte mal eben eine Schusswaffe gezogen, hätte die Geschichte durchaus auch anders ausgehen können. Da wäre ein frühes Eintreffen am Tatort durchaus hilfreich gewesen. Sehe das wie Biber - da fehlts am Telefon einfach an Fingerspitzengefühl.
@Biber:
> ...und wenn dort schon mehrere Einbrüche stattfanden UND
> die Bewohner bereits um Schutz gebeten hatten, dann sollte
> das doch wohl in Polizeikreisen entsprechende
> Berücksichtigung finden und dort zumindest auf den
> zuständigen Revieren bereits bekannt sein !!!
Dem zuständigen Polizeiposten waren die Einbrüche und die Hilfegesuche sicherlich bekannt, jedoch war das nachts sicher nicht besetzt.
Und man kann nicht erwarten, dass ausgerechnet der "Mundenhof-Fall" allen Freiburger Polizeibeamten bekannt ist. Das kann man vielleicht bei äußerst außergewöhnlichen Fällen, wie z. B. bei dem "Schlossberg-Fall" erwarten, aber nicht bei unspektakulären Einbrüchen auf dem Mundenhofgelände. Denn Einbrüche o.ä. gehören auch in Freiburg schon mehr oder weniger zum Polizeialltag.
Auf Grund meiner Erlebnisse u.a. auf Jura-Studenten-Abenden der gehobenen Klasse (bzw. auch Standes) wundert es mich nicht, wenn der ein oder andere spätere Staatsdiener innerlich mit Tätern sympathisieren würde.
"Dem zuständigen Polizeiposten waren die Einbrüche und die Hilfegesuche sicherlich bekannt, jedoch war das nachts sicher nicht besetzt."
Danke für den Hinweis !
Wenn ich das hier (und anderswo) alles so lese, denke ich, ich werde mich beruflich umorientieren...
Als Täter ist mir doch weit mehr Verständnis und Unterstützung sicher als als Opfer
@ Biber
Du darfst mit deinen Aktionen allerdings keinen wirtschaftlichen Gewinn machen. Ab einer gewissen Grenze gibts natürlich wieder (gefühlte) Straffreiheit >> http://de.wikipedia.org/wiki/FlowTex
Too big to Jail
Je dümmer und nutzloser die Aktion destoweniger "Strafe" für dich gibt es. Ein "Bonus" für diverse Umstände und Hintergründe die sich jeder Denken kann kann man ggf. auch noch abziehen.
hier übrigens der von mir an anderer Stelle bereits schon mal eingefügte Link:
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-pro[..] ich bezüglich des erwähnten Schubkarren-Urteils noch fündig werden reiche ich den noch nach...
@Biber:
zur Eilfahrt: bei nem Herzinfarkt geht´s um Leben und Tod - bei nem Einbruch um Sacheigentum. Auf der Autobahn 180 ist weniger gefährlich als 80 in der Stadt.
Nochmal: es gibt keinen Tatbestand "Verletzung der Menschenwürde". Der Schubkarrenfall erscheint mir daher seltsam. Kann mir aber vorstellen, dass ein Gericht das so gesehen hat, dass das Festnahmerecht ein solches Vorgehen nicht mehr deckt.
Der Student hat bei seiner "Notwehr" sofort gezielt in Richtung Halsschlagader gestochen. Die sogenannte Trutzwehr (die über den puren Selbstsschutz hinausgeht) hat eben auch gewisse Grenzen. Zum Beispiel wenn Du den Angreifer sofort gezielt zu töten versuchst. Das Urteil erscheint mir angesichts der Gesamtumstände auch etwas hart - dass er verurteilt wird aber ganz und gar nicht.
Wg Berufswahl: verstehe ich nicht ganz; bist Du zur Zeit Berufsopfer und willst jetzt Berufsverbrecher werden? ;-)
Zu Strafe ganz allgemein: in Deutschland muss sich jede Strafe auch am Wohl (also der Besserung) des Täters orientieren, da Art. 1 GG es verbietet jemanden zum blossen Objekt staatlichen Handelns zu machen. Daher muss jemand schon sehr gefährlich sein um wirklich dauerhaft aus dem Verkehr gezogen zu werden (Sicherungsverwahrung). Aber auch eine Bestrafung die lediglich die Volksseele zufriedenstellen oder als Rache funktionieren soll, verbietet sich. So ist unser System. Wer was anderes fordert muss sich klar machen, dass seine Einstellung in diesem Punkt tatsächlich VERFASSUNGSFEINDLICH ist. Was ausdrücklich kein Vorwurf sein soll - sondern nur ein Hinweis.
Nachtrag: Hätte nicht so SCHREIEN sollen. Wollte nur sagen, dass die Strafbehörden an die Verfassung gebunden sind, und der Spielraum so vorzugehen, wie es hier einige fordern daher sehr begrenzt.
Eine EINSTELLUNG kann wohl kaum verfassungsfeindlich sein, nur deren öffentliche Verbreitung.
Ich kann auch zu meinen Vorgesetzten jede beliebige Einstellung haben, nur wenn ich die äussern würde bekäme ich wohl heftige Probleme (WENN wir hier schon mal beim begrifflichen Klugscheissen sind :-))
Und zur Eilfahrt:
Ob jemand TATSÄCHLICH einen Herzinfarkt hatte, weiss man auch vorher nicht, vor allem nicht, wenn medizinische Laien Hilfe anfordern.
Bei einem Einbruch muss man stets davon ausgehen, dass die Täter gewaltbereit sind !
Und "Eilfahrt" heisst ja nicht, dass die nun mit Tempo 80 oder mehr durch die Stadt rasen müssen (wobei der Fahrer auch mit Sondersignal (!) so zu fahren hat, dass er niemanden gefährdet - passiert was durch riskante Fahrweise ist er/sie auch dran !)
Aber Sondersignal einzusetzen und sich damit zumindest freiere Fahrt zu verschaffen gefährdet ohnehin noch niemanden per se...
Und ja ... mit der beruflichen Veränderung - das hast du durchaus richtig verstanden.
Bekommt man dann nicht bei entsprechender Berufserfahrung sogar schon mal einen Segeltörn oder andere kleine Zuwendungen ?
:-)))
Und NOCH etwas:
Im Falle des Studenten halte ich seine Angst durchaus für glaubwürdig.
Ich würde sicher auch mehr oder weniger blindlings und ungezielt zustechen, und dass er dann nach Hause geflüchtet ist und sich "bewaffnet" spricht ja auch für eine Angstreaktion.
Ich würde auch nicht abwarten, damit dann die Täter meine Anschrift haben und mich weiterhin (oder erst recht) bedrohen. Wie viel Schutz und Hilfe man dann von der Polizei erwarten darf haben ja einige Fälle bereits deutlichst gezeigt !
(Frag' nur mal den Kioskbesitzer am Hauptbahnhof wie seine Bitte um Personenschutz beantwortet wurde nachdem er von den Angehörigen des Täters mit Mord bedroht wurde...)
Wir kommen immer mehr vom Thema ab. Zur Erinnerung: Hier geht's um die "Axt-Attacke im Mundenhof" :)
Selbst miterlebt in der Straßenbahnlinie 1: Fahrgast fuhr schwarz und hatte keinen Ausweis bei sich - konnte sich nicht legitimieren. Nach cirka 5 Minuten wartete bereits die Polizei an der Haltestelle Hauptbahnhof und nahm den Schwarzfahrer mit, um an ihm eine erkennungsdienstliche Untersuchung vorzunehmen (Fingerabdrücke, Zentralregisterabgleich, Ganzkörperfoto). Sein Vergehen: Fahrtkostenerschleichung in Höhe von (seinerzeit) 2.- Euro...
Ah ja - was ich nicht selbst erlebt habe kann einfach nicht wahr sein ?
Bei der DB werden bekanntlich in vergleichbaren Fällen auch schon mal minderjährige Kinder nachts alleine ausgesetzt.
Und ich fand mich selbst durch die Arroganz und Unfähigkeit der Bahn schon mal bei minus 10 Grad nachts in der Pampa auf einem menschenleeren Haltepunkt wieder - und der nächste Zug fuhr in knapp 7 Stunden.
Habe ich mir aber wahrscheinlich auch nur eingebildet...
Hat das Bild eigentlich irgendwie entfernt mit Narzissmus zu tun ?
gut aber pseudolus bemängelt denke ich eher dass die polizei bei einem schaden von 2 euro sofort da ist um den täter abzuholen, aber bei nem bewaffneten serieneinbrecher erst nichts macht und dann ne stunde braucht. und wenn du jetzt noch das anschlußzugmanagement der deutschen bahn reinziehst können wir uns vollends über alles unterhalten was uns aufn keks geht. ich habe so ein stück hornhaut von meinem zeigefinger abgeporkelt und dabei auch ein stück "richtige" haut miterwischt, das tut jetzt total weh :(
@Biber:
Mein Kommentar bezog sich auf Pseudolus's Kommentar, welches ich aber zurücknehme. Es ist natürlich nicht absoluter Blödsinn - Entschuldigung!
naja man denkt schon erstmal "blödsinn" wenn für die zwei euro die polizei geholt wird, aber letztlich bleibt der vag nix anderes übrig, sonst könnte man ungestraft schwarz fahren indem man einfach nur seinen ausweis daheim läßt
@phh:
Schon richtig, aber in diesem Falle hatte der schwarzfahrende Typ (ich saß hinter ihm) eine AOK-Karte und eine Bankkarte bei sich. Den Kontrolleuren genügte dies aber nicht - sie holten die Bullerei...
@Pseudolus:
Ich hatte mein Kommentar zurückgenommen, wollte mich dazu auch gar nicht mehr äußern, aber... naja... auf jeden Fall kann ich - auch wenn ich nicht dabei war - mit einer Sicherheit von 99% sagen, dass Deine Geschichte nicht der Wahrheit entspricht.
Na ja, vielleicht hat die VAG den Notruf nur einfach "richtig" formuliert und die kamen mit Blaulicht - das würde die kleine Zewitdiffrenz der beiden Fälle erklären
Wie geht es Deinem Finger - ich leide mit ?!