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Gerichtsverhandlung: Axt-Attacke im Mundenhof

Ein Dreivierteljahr lang versetzte ein 22-jähriger Freiburger die Angestellten des Mundenhofs mit einer Einbruchsserie in Angst. Bevor er im August überwältigt wurde, griff er den Sohn eines Zoomitarbeiters mit einer Axt an. Heute hat die Amtsrichterin Barbara Prestel den Einbrecher zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Bericht (mit Video der Überwachungskamera).



Der Täter

Franz L. (alle Namen von der Redaktion geändert) wird in Handschellen zur Anklagebank geführt. Gut zwei Monate saß er in Untersuchungshaft. Blass ist das Gesicht des 22-Jährigen. Er gibt zu Beginn der Verhandlung einen Abriss seines Lebenslaufs: Aufgewachsen in Freiburg, Hauptschulabschluss, die Schreinerlehre nach zwei Jahren abgebrochen, da er sich im dazugehörigen Wohnheim nicht an die Regeln hielt.

Danach konnte er im Berufsleben keinen erwähnenswerten Erfolg mehr verzeichnen. Franz lebte zusammen mit Mutter, Bruder und Schwester, der Vater starb 1998 an einer Krankheit. Fünf Vorstrafen handelte sich Franz ein: Unterschlagung, gefährliche Körperverletzung (Kopfstoß, Nierenquetschung etc), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl und Hehlerei, dazu kam ein Jugendarrest, weil er die Bewährungsauflagen nicht erfüllte.

Franz verkiffte fast täglich fünf bis zehn Euro Gras und da er keinen Cent verdiente, wurde es für ihn immer schwieriger, den Stoff zu bezahlen. Schulden hatte er sowieso: Einen Fernseher, DVDs und Spiele im Wert von 1300 Euro kaufte er sich von geliehenem Geld. Anstatt sich um einen Job zu kümmern, lungerte er zu Hause rum und machte nichts. Viel Stress mit der Familie und kein Geld in der Tasche. So kam ihm die Idee mit dem Mundenhof.



Die Einbruchsserie

Franz macht sich in einer Novembernacht 2008 bereit für den ersten Bruch, zieht sich den Kapuzenpulli und die schwarze Weste über, steckt Bolzenschneider und Schraubenzieher in den Rucksack. Gegen Mitternacht setzt er sich aufs Fahrrad und fährt zum Mundenhof. Dort scheint alles ruhig zu sein. Kein Mensch weit und breit. Er nimmt einen Betonklotz vom Boden und schlägt damit die Fensterscheibe des Bürogebäudes ein. Franz steigt ein, durchwühlt alle Schränke, findet acht Schlüssel.

Mit ihnen verschafft er sich in den folgenden Monaten Zugang ins Aquarium, ins Futterhaus, zu Verkaufsständen, in Pferdeställe. Auf unsinnige Art und Weise frönt Franz dem Vandalismus, knackt Vorhängeschlösser, schlägt Fensterscheiben ein, schneidet Fliegennetze auf, klaut Kleinigkeiten, indem er etwa die Spendenkasse im Aquarium aufhebelt. Franz nimmt, was er kriegen kann: einen DVD-Player, einen Laptop, ein Fahrrad, 300 Euro aus der Kasse der Gaststätte „Mundenhof“. Insgesamt zehn Einbruchsdiebstähle gehen auf sein Konto, der Schaden beläuft sich auf etwa 8000 Euro.



Viel schwerer wiegt jedoch die Angst, die Franz bei den Mitarbeitern und Anwohnern des Mundenhofs auslöst. Sie fühlen sich verunsichert und bedroht. Die jungen Töchter der Mundehofangestellten, die Tierpflegerinnen, sie trauen sich kaum noch, nachts mit dem Fahrrad heimzukehren. Man installiert Überwachungskameras, tauscht Schlösser aus, doch die Einbruchserie reißt nicht ab. Die Polizei reagiert auf Hilfsgesuche defensiv. Man sei überlastet und könne nicht mehr tun, heißt es.

So sehen die Angestellten des Tiergeheges keinen anderen Ausweg mehr, als sich selbst zu helfen. Nachdem sie sich vereinzelte Nachtschichten um die Ohren schlugen, ergreift Timo, der Sohn eines langjährigen Tierpflegers, die Initiative und legt sich in der Nacht des 10. August mit einem Freund auf die Lauer. „Ich wette, heute Nacht kommt er wieder“, hat ihm sein Vater gesagt.



Die Axt-Attacke

Um 0.40 Uhr erreicht Franz tatsächlich, wie immer radelnd, den Mundenhof. Zuerst dringt er in den Steinhauerschuppen ein, klaut zwei Meißel und einen Hammer. Mit diesem Werkzeug plus Bolzenschneider macht er sich anschließend an der Eingangstür des Futterhauses zu schaffen (siehe Video unten): Knack, die Tür geht auf. All das beobachten Timo und sein Freund Giovanni aus sicherer Entfernung.

Sobald sie sehen, dass Franz die Türe aufgebrochen hat, ruft Timo seinen Vater an, damit dieser die Polizei alarmiere. Dann läuft Timo, der das Gelände von Kindheit an kennt, in einem Bogen zur anderen Seite des Futterhauses. So wollen die beiden dem Einbrecher den Fluchtweg abschneiden und ihn stellen.



Franz ist derweil im Gebäude und schaut sich nach Diebesgut um. Erfolglos. Er will wieder gehen, öffnet die Tür einen Spalt weit. Da sieht er Timo, der einen Baseballschläger in der Hand hält. Sofort schließt er die Tür wieder. Panik. Was tun? Lag da nicht gerade eine Axt herum? Tatsächlich, dort unten, auf dem Schrank.

Franz packt mit seiner rechten Hand die Axt, öffnet die Türe und stürmt schreiend heraus. Im nächsten Moment holt er mit dem rechten Arm Schwung und versucht, Timo mit der Axt zu treffen. Die Axt gleitet ihm aus der Hand und landet auf dem Boden. Timo kann ausweichen und versetzt Franz mit dem Baseballschläger einen Hieb aufs Bein. Franz rutscht aus und fällt. Timo überwältigt ihn und fixiert seine Hände auf dem Rücken mit Kabelbinder. Franz versucht zu flüchten, die Hausherren halten ihn in Schach. Erst trifft Timos Vater ein, 15 Minuten später die Polizei.



Das Urteil

Nach einem recht umfassenden Geständnis und mehrmaligen Entschuldigungen wird Franz L. im Freiburger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsauflagen: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit; Franz L. muss sich außerdem ernsthaft um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bemühen und in regelmäßigen Abständen Urinproben abgeben, um zu beweisen, dass er keine Betäubungsmittel nimmt; außerdem ist er im zivilrechtlichen Sinne dazu verpflichtet, den angerichteten Schaden im Mundenhof auszugleichen.

Der Verurteilte hatte großes Glück, dass ihm der Staatsanwalt (der als Strafmaß im Übrigen zwei Jahre ohne Bewährung forderte) die Axtattacke nicht als versuchten Totschlag, sondern nur als versuchte, gefährliche Körperverletzung auslegte. Andernfalls wäre er keinesfalls mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.

[Fotos: Weigend, Mundenhof]

Mehr dazu



Video: Der Axt-Angriff

Diese (geschnittene) Aufzeichnung stammt von der Überwachungskamera am Futterhaus und zeigt den Täter beim Einbruch, bevor er überwältigt wurde. Zwar geht am Ende alles sehr schnell, doch man kann zumindest einen Eindruck vom Geschehen gewinnen.







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Kommentare
Anzahl der Kommentare: 97
Mittwoch, 28.10.09 19:05
 

Das hätte aber mal übel ins Auge gehen können. Können wohl ALLE beteiligten nur froh sein, dass er mit der Axt nicht getroffen hat.

Mittwoch, 28.10.09 19:11
 

Eine Schande für die Polizei.

Mittwoch, 28.10.09 19:13
 

"...15 Minuten später die Polizei." 15 minuten????????? hätte der täter mit der axt tatsächlich getroffen hätten das ganz schön lange 15 min werden können.... aber die beamten sind ja alle "überbelastet"....

Mittwoch, 28.10.09 19:37
 

Och, so ne harte Strafe. Drei Jahre Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit? Am besten noch im Mundenhof ...

Mittwoch, 28.10.09 19:39
 

hätten sie fliegen sollen vom revier?

Mittwoch, 28.10.09 19:43
 

und wenn er im august festgenommen wurde - wie kommt's dann zu fdrei monaten u-haft?

Mittwoch, 28.10.09 19:58
 

Zum Thema "15 Minuten":

Bevor man Kommentare wie, "Eine Schande für die Polizei", abgibt, sollte man in Betracht ziehen, dass der Anrufer, welcher den Notruf abgegeben hat - in diesem Falle der Vater - den Fall möglicherweise zu harmlos und ungenau geschildert hat, und die Polizei nicht genügend Rückfragen stellte, um die Dringlichkeit des Notrufs festzustellen.

In einem solchen Fall wäre es gut möglich, dass die zuständige Streife nicht gleich mit 80 km/h, Sirene und Blaulicht zum Mundenhof gebrettert ist.

Mittwoch, 28.10.09 20:09
 

@Markus Fischer
"Die Polizei reagiert auf Hilfsgesuche defensiv. Man sei überlastet und könne nicht mehr tun, heißt es."

"und die Polizei nicht genügend Rückfragen stellte"

Aha.


Mittwoch, 28.10.09 20:14
 

Habe ich etwas verpasst ? Warum sieht man in den letzten 1-2 Jahren desöfteren echte "Verbrechens-Videos" ? Früher war das nicht der Fall. Ich bitte die Jura-Fraktion um Aufklärung...

Mittwoch, 28.10.09 20:17
 

"Die Bewährungsauflagen: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit; Franz L. muss sich außerdem ernsthaft um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bemühen"
Zu solchen Auflagen bin ich schon allein vom Druck des Arbeitsamtes/der ARGE her verpflichtet - und zwar alle 4 Wochen nachzukommen (tatsächlich habe ich oft schon nach 3 Wochen 150 Stunden abgeleistet). Der Verurteilte kann froh sein, daß der Staatsanwalt ihm nicht versuchten Mord vorgeworfen hat (STGB 211: Mörder ist, wer [...] um eine andere Straftat [...] zu verdecken, einen Menschen tötet.)

Ich als Arbeitsloser hingegen werde jeden Monat so bestraft, obwohl ich niemandem was böses getan habe. Offenbar akzeptiert diese Gesellschaft Gewalttäter und Kriminelle eher als Arbeitslose.

Mittwoch, 28.10.09 20:23
 

@lennsch:

Deine erste Zitierung hat mit meinem Kommentar nichts zu tun. In dem geht es um den eingegangenen Notruf bei der Polizei und nicht um die Hilfegesuche der Mundehof-Mitarbeiter, welche in den Wochen vor der Festnahme des Täters eine Rolle spielten.

Und Deine zweite Zitierung bedarf einer ausführlicheren Erläuterung, sofern ich sie verstehen soll.

phh
Mittwoch, 28.10.09 20:25
 

scheiiiiiiiiiiiiiiiiiiße wie der mit dem hackebeil da rausgeschossen kommt

Mittwoch, 28.10.09 20:46
 

@Saralein

i am with you !
mit 22 sollte man schon wissen, was man tut. Gefängnis wäre angemessen gewesen, damit er mal merkt, was fürn arsch er ist.

Hardliner
Mittwoch, 28.10.09 20:48
 

******** Vorstellung ********

Heute aus der Reihe: "Wir züchten uns wieder einen Intensivtäter."

In der Hauptrolle: *editiert*, ein mehrfach Vorbestrafter.

Die Nebenrollen: Angestellte des Tiergeheges - Mutig, entschlossen, selbständig, kreativ. Durch den Staat dazu animiert.

Die Statisten: Die Polizei - Hilflos, überfordert, desinteressiert, beinahe unbeteiligt.
Ferner liefen: Richter - Langweilig und vorhersehbar.

Das Ende: 150 Stunden gemeinnützige Arbeit für *editiert* und gelegentlich Urinproben abgeben.

Regie: Staat
Produzent: Staat (Steuergelder)
(P) 2008/2009

Mittwoch, 28.10.09 20:59
 

Wer mit einer Axt auf jemanden losstürmt und versucht ihn damit zu treffen, nimmt meiner Meinung nach zweifellos biligend in Kauf, dass dieser dabei draufgeht!
Und das ist ganz klar versuchter Totschlag - wenn nicht gar versuchter Mord, wenn es dem Täter darum geht, unerkannt nach einer anderen Straftat zu fliehen!
So jemand hat keine Bewährungsstrafe mehr verdient, schon gar nicht nach der Latte Vorstrafen u.a. wegen anderer Gewaltdelikte!

Hat die Richterin eigentlich eine Ahnung davon, was eine Axt anrichten kann?

Btw. ist die Videosequenz eigentlich auch vor Gericht als Beweismittel eingebracht worden?

Mittwoch, 28.10.09 21:06
 

Hut ab für so viel Zivilcourage!

Mit einer Axt ist nicht zu spaßen!

phh
Mittwoch, 28.10.09 21:13
 

naja als sie sich entschlossen zivilcourage zu zeigen wußten sie noch nichts von der axt

phh
Mittwoch, 28.10.09 21:20
 

wie wenn man nem opa ganz gechillt sagt er soll aufhören leute "neger" zu nennen und zu duzen und er packt unvermittelt das stug44 aus das er von seiner zeit als volksgrenadier übrigbehalten hat

Mittwoch, 28.10.09 21:48
 

Fünffach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung und Diebstahl, anschließend keine Besserungsanzeichen und dann dauerhafter Einbruch, Diebstahl und Vandalismus gefolgt von versuchter gefährlicher Körperverletzung oder gar Totschlag - und dafür gibt es drei Jahre auf Bewährung (plus gemmeinnützige Arbeit)?! Da muss sich manch' einer ja schon fast überlegen, ob es sich dafür nicht lohnt, so etwas auch mal zu versuchen...

Berücksichtigung schwieriger Umstände und Möglichkeiten zur Resozialiserung in Ehren, aber irgendwann ist das doch wirklich mal voll. Bereits nach den ersten Vergehen, gefolgt von nicht erfüllten Bewährungsauflagen, solle so jemand gerechterweise schon einfahren. Dass dann jedoch so eine "Strafe" nach diesen Strafttaten folgt, verschlägt mir die Sprache.

Mittwoch, 28.10.09 21:49
 

"das Maß" - und "sollte" (

Mittwoch, 28.10.09 22:45
 

"Franz verkiffte fast täglich fünf bis zehn Euro Gras..." Schockierend.

Mittwoch, 28.10.09 22:46
 

Und das auch noch FAST täglich!!! Der Junge war wirklich ganz unten.

Jigsaw21
Mittwoch, 28.10.09 22:46
 

Ist mal wieder typisch.

Die Gesetze in Deutschland sind einfach zu lasch.

Der Typ lacht sich doch schlapp bei dem Urteil das er bekommen hat.

Den sollte man mindestens 5 Jahre wegsperren.


Und wer bezahlt nun den Schaden den er angerichtet hat?

....

Zum kotzen!!!


Die sollten mal so Gesetze wie in den USA bringen.

Der Typ hätte da locker 15 Jahre gekriegt, wenn man seine alten Straftaten noch mit einbezieht.

Sowas macht einen wütend.

Mittwoch, 28.10.09 23:00
 

Das soll sich jetzt nicht auf diesen konkreten Fall beziehen, aber ganz allgemein bin ich immer latent irritiert, wie hier alle immer gleich nach härteren Strafen schreien. Das ist irgendwie ekelig und außerdem frage ich mich, was das bringen soll. Rache? Für wen und für was? Abschreckung? Ist ja nun hinreichend bekannt, daß das nicht funktioniert....

phh
Mittwoch, 28.10.09 23:00
 

wußte ich doch dass mir der täter bekannt vorkommt :)

wie hast du eigentlich deine bourgeoise bücherwand finanziert? ist die abbezahlt oder hast du die eine oder andere rate auch verkifft?

Mittwoch, 28.10.09 23:01
 

Den Spruch mit der Überlastung kenne ich.

Wir hatten mal ne wilde Party im Haus, da habe ich morgens um 04:00 Uhr am Revier angerufen wegen der Ruhestörung, der Herr am anderen Ende der Leitung:" Was solle mer mache, mir häm a Schlägerei im Bermuda Dreieck, in Ebringen kloppe sich auch aufm Weinfest, hab kei Leut da."
*das ist kein korrektes Dialekt, klang aber so schön*

Als dann doch eine Streife kam, wars sofort ruig. Aus die Party oder die Maus *g*.

Der O-Ton im weiteren Verlauf mit den Herren in Grün war sehr nett, immer wenn man sich Samstag auf dem Münsterplatz sah und sich die Rote in den Rachen schob, grüßte man sich freundlich. So geht das heute noch.
Die Herren in Grün sind auch nur Menschen.

Mittwoch, 28.10.09 23:11
 

@ phh: Meine Bücherwand ist im Antiquariat für 600 Euro oder so zu haben, ließe sich also aus zwei abstinenten Monaten finanzieren. Außerdem kiffe ich schon lang nicht mehr. Ich fand nur, dass sich der genannte Betrag nicht - wie wohl vom Autor beabsichtigt - in das Horrorszenario von Schulversagen und Regellosigkeit einfügt; zwischen 15 und 17 hat in meiner Gymnasialklasse jedes liebe Strebermädchen mehr geraucht.

phh
Mittwoch, 28.10.09 23:26
 

jöh klar aber die schnitte hats von vati bezahlt bekommen und nicht mit einbruchdiebstahl finanziert. keith richards' drogenkonsum bringt ihn sicherlich auch nicht dem sozialen abstieg näher aber wenn ich dieselbe menge alfalfa mainlinen wollte müßte ich zwangsläufig über alternativen zur legalen geldbeschaffung nachdenken.

Bart
Mittwoch, 28.10.09 23:51
 

@huaa

wie wäre es mit mehr Sicherheit für "Normalbürger"? Wenn jemand fähig ist mit einer Axt auf einen zuzustürmen und auszuholen, finde ich nicht dass dieser auf der Strasse rumlaufen darf. Also?- wegsperren.
Aber es ist ja immer das gleiche die armen Täter werden geschützt -Bewährungsstrafe bei AXTANGRIFF !!- und die Opfer sollen sich nicht so anstellen. Wenn dann jemand abkratzt wie das ja in letzter Zeit der Fall war sind alle ganz entsetzt und erstaunt - Wie konnte das denn passieren?? bla, bla. Ist ja klar wenn offensichtliche (Gewalt)Täter immer wieder frei kommen (bei Steuerhinterziehung geht´s einem schlechter).

Donnerstag, 29.10.09 00:00
 

Schade, daß das Polizeirevier im Rieselfeld NACHTS nicht besetzt ist, sonst wären sie schneller am Mundenhof gewesen!

Donnerstag, 29.10.09 09:35
 

@ ja jetzt aber

U-Haft-Dauer: merci, verbessert

Donnerstag, 29.10.09 09:38
 

Hardliner, Du bringst es auf'n Punkt!
Ich möchte noch hinzufügen, dass so jemand in einen Entzug gehört, und zwar für sehr, sehr lange Zeit...und die Eltern müssten die Kosten übernehmen.

Donnerstag, 29.10.09 09:59
 

"dass so jemand in einen Entzug gehört, und zwar für sehr, sehr lange Zeit..."

ein (zwangs)entzug wäre nicht als strafe sondern als (zwangsweise) hilfe gedacht, deshalb käme jemand nicht für "sehr, sehr lange zeit" zu einer entzugstherapie, sondern nur so lange es medizinisch notwendig wäre.

"und die Eltern müssten die Kosten übernehmen."

die sippenhaftung war in deutschland im mittelalter, zur nazizeit und zumindest inoffiziell bei republikflucht in der ddr verbreitet.
wir haben sie heute zum glück eigentlich nicht mehr.

Donnerstag, 29.10.09 10:12
 

Oh mein Gott, sie haben Kenny getötet!!




blök




Soviel Mist hab' ich lange nicht mehr gelesen^^




Mein Hund kotzt.




Tschuldigung.

Donnerstag, 29.10.09 10:33
 

@kurschatten
der Mundehof ist am "Arsch der Welt" daher vermutlich auch die Verspätung der Polizei

das der Täter allerdings keine Haftstarfe erhält ist nicht nachzu vollziehen.

P.S.: das Video ist wirklich Web 2.0 !!!

Donnerstag, 29.10.09 11:08
 

2 jahre auf bewährung ? lächerlich
da könnte man ja gerade wieder eine diskussion über die verhältnismässigkeit anfangen.

laut unbestätigten informationen hat der gute politisch unkorrekte holzfällercomputerspiele gespielt....
wo bleibt der ruf nach axtverbot ?

Donnerstag, 29.10.09 11:35
 

"muss sich ernsthaft bemuehen" ... wie will man denn sowas verorden / kontrollieren? THC killt ja gerade die Motivation. Persoenlich ist er ja mit seinem verpfuschten Leben schon gestraft genug, und ein paar Soziopathen kann und soll eine humane Gemeinschaft schon verkraften (Freiburg hat ja sogar eine Toleranzsaeule). Andererseits moechte ich nicht in einer Gesellschaft leben, wo man sich aus Angst nicht mehr nachts ueberall hintrauen kann - besonders wenn am Ende das Boese so banal ist. Schwierig.

Donnerstag, 29.10.09 11:44
 

Ich kann in dem Video ehrlich gesagt nicht erkennen, dass da mehr als versuchte gefährliche Körperverletzung vorliegen sollte. Das geht alles viel zu schnell und sieht eher nach einer reichlich planlosen Aktion eines panischen, in die Enge getriebenen Täters aus.
Was soll der Täter denn im Gefängnis (dessen Luft er ja auch schon schnuppern durfte - siehe U-Haft) besser lernen als durch gemeinnützige Arbeit und Drogenentzug als Bewährungsauflage? Nach der Kurzbeschreibung seiner "Laufbahn" im Artikel ist der Täter bisher nur ein zielloser bedrogter Gelegenheitsdelinquent. Im Knast würde der unter Umständen mal richtig harte Jungs kennen lernen, die ihm ganz andere Sachen beibringen.
Unsinnigkeiten wie "die Eltern sollen die Kosten übernehmen" -bei einem seit vier Jahren Volljährigen - sind kaum noch zu überbieten.
Und wenn hier immer wegen irgendwelcher Kosten geschrieen wird: wisst Ihr eigentlich was Knast kostet?

Donnerstag, 29.10.09 11:54
 

bin ganz cohens meinung

Donnerstag, 29.10.09 12:22
 

Für mich sieht das so aus als ob Kifferfranz schon auf die Schnautze fällt als es aus dem Haus rennt.
Der Baseballschläger trifft ihn allerdings wohl nicht richtig sonst würd er nicht mehr so zappeln.

Wär auch lustig gewesen wenn der Junky bei den Bären eingebrochen wäre :-) ..

Donnerstag, 29.10.09 12:25
 

Zum Thema Einsatzzeit - wenn ich 2 Minuten im Parkverbot stehe habe ich ein Knöllchen. Aber wenn nach einer längeren Einbruchsserie der Täter auf frischer Tat erappt und gemeldet wird, sollte selbst vom Polizeirevier Nord die Streife in der Hälfte der Zeit da sein. Die Straßen sind nachts nicht so voll und Blaulicht und Sirene sind ja nicht zur Deko eingebaut. An der Strafmassdiskussion beteilige ich mich lieber erst gar nicht.

Donnerstag, 29.10.09 12:39
 

tja da denke ich gibt es eben nur sekt oder selters als meinung.

ich persönlich finde das selbst "nur" versuchte schwehre körperverletzung schon genug ist.
und das mit einer axt !!!! hallo? das ist kein zahnstocher

Donnerstag, 29.10.09 12:55
 

na ja der axteinsatz wird ja vom staatsanwalt und richter schon gewürdigt. deswegen ja auch versuchte gefährliche körperverletzung ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") und nicht nur versuchte körperverletzung.

Donnerstag, 29.10.09 13:01
 

Die Polizei in 7,5 Minuten vom Nord zum Mundenhof?

Taxifahrer brauchen ja schon 10 Minuten um mich vom BB nach Haslach zu fahren. Und die fahren ja bekannterweise schon wie eine gesenkte Sau.

Ich bin jedenfalls der Meinung, es war weder Blaulicht noch Sirene im Spiel. Und ich bin auch der Meinung, dass, wie so oft, die Priorität des eigentlich dringlichen Notrufs nicht besonders hoch gesetzt wurde - Aus welchem Grund auch immer.

Donnerstag, 29.10.09 13:03
 

@Holzi: Dir ist schon klar dass die Polizei grundsätzlich nicht für Parkknöllchen zuständig ist, oder? Ausserdem bezweifle ich stark, dass die Behauptung Knöllchen nach zwei Minuten auch nachts am Mundenhof zuträfe. Selbst wenn Du die Feuerwehrzufahrt zuparktest.
Dass das so lange gedauert hat könnte auch daran liegen, dass die Jungs erst den Vater und der dann erst die Polizei angerufen haben.
Ausserdem wurde im Notruf nun vermutlich nur ein Einbruch gemeldet und keine Gefahr für Leib und Leben. Da muss man bei einer Eilfahrt auch mal abwägen ob man da die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer völlig aussen vor lässt.

Donnerstag, 29.10.09 13:27
 

Mensch cohen! Das war mein Text! Das wollte ich eben auch schreiben!

Ich schreib's jetzt trotzdem, auch wenn's schon da steht. So:

@Holzi:

Die Polizei ist mit dem Gemeindevollzugsdienst nicht wirklich zu vergleichen. Denn die Polizei fährt Streife, kriegt ihre Einsätze und hält sicher nicht wegen jeder Kleinigkeit an. Der GVD dagegen hat nichts besseres zu tun, als uns Bürger ständig - z. B. wegen Falschparken - zu nerven. ^^

Und ich kann Dir versprechen, dass, wenn Du Nachts auf den Mundenhofparkplatz fährst, dort parkst und keinen Parkschein löst, Du kein Knöllchen bekommen wirst! Selbst wenn Du dort irgendwo quer auf der Straße parkst :P

--

Und nochmal zurück zu cohen's Kommentar:

"Ausserdem wurde im Notruf nun vermutlich nur ein Einbruch gemeldet und keine Gefahr für Leib und Leben. Da muss man bei einer Eilfahrt auch mal abwägen ob man da die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer völlig aussen vor lässt."

Wunderbar! Wenigstens einer, der's versteht! =)

Donnerstag, 29.10.09 13:43
 

Diese "Helden des Alltags" hätten den bösen Franz L. getrost gefesselter Weise auf dessen Gepäckträger packen, Ihn auf dessen Fahrrad zum nächsten Revier bringen und dort vor der Türe abliefern können.

Das wäre eine Runde Sache gewesen und man hätte sich den teuren Einsatz der Staatsdienerschaft ersparen können.

Donnerstag, 29.10.09 14:06
 

Und wieder mal !!!
Wenn ich DAS lese, fällt es wieder mal schwer ruhig zu bleiben !!!

"Die Polizei reagiert auf Hilfsgesuche defensiv. Man sei überlastet und könne nicht mehr tun, heißt es."

"Erst trifft Timos Vater ein, 15 Minuten später die Polizei."

"Fünf Vorstrafen handelte sich Franz ein: Unterschlagung, gefährliche Körperverletzung (Kopfstoß, Nierenquetschung etc), Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl und Hehlerei"

"...zu zwei Jahren Haft auf Bewährung"

Und ein unbescholtener Mensch, der sich gegen mehrere grundlos angreifende Schläger mit einem Taschenmesser gewehrt hatte geht für viereinhalb Jahre in den Bau (OHNE Bewährung !
Den Bericht dazu hatte ich ja schon an anderer Stelle verlinkt)#

Zum Kotzen - sorry...

Donnerstag, 29.10.09 14:09
 

Und sind mit dem Video nicht mal wieder die Persönlichkeitsrechte des armen Täters aufs Schwerste verletzt worden ???

Donnerstag, 29.10.09 14:21
 

@Biber:

"Die Polizei reagiert auf Hilfsgesuche defensiv. Man sei überlastet und könne nicht mehr tun, heißt es."

Was bitte soll die Polizei denn auch machen? Etwa 24 Stunden am Tag eine oder mehrere ZEG's auf dem Mundenhofgelände positionieren und bestimmte Bereiche observieren lassen?

Und das Thema mit den Persönlichkeitsrechten hatten wir doch schon beim Brezel-Klitschko-Artikel, oder? ^^

Donnerstag, 29.10.09 14:30
 

@ Budää

"Diese "Helden des Alltags" hätten den bösen Franz L. getrost gefesselter Weise auf dessen Gepäckträger packen, Ihn auf dessen Fahrrad zum nächsten Revier bringen und dort vor der Türe abliefern können. "

GENAU DAS hat mal ein Gebrauchtwagenhändler in Braunschweig, bei dem auch mehrfach eingebrochen wurde, gemacht - allerdings in einer Schubkarre - die war wohl besser zu handeln)

Seine Strafe fiel höher aus als die des Einbrechers !!!
("Verstoß gegen die Menschenwürde")

Jetzt du...

Donnerstag, 29.10.09 14:35
 

"Was bitte soll die Polizei denn auch machen? Etwa 24 Stunden am Tag eine oder mehrere ZEG's auf dem Mundenhofgelände positionieren und bestimmte Bereiche observieren lassen?"

Also zumindest ÖFTERS dort mal nach dem Rechten schauen und WENN SCHON ein Notruf von dort kommt - wo es BEKANNTERMASSEN schon zu mehreren Einbrüchen kam - nicht mit dem dämlichen Argument kommen "der Notruf wäre nicht intensiv genug gewesen"

Und WENN der Staat schon nicht in der Lage ist (und dies auch zugibt!) seine Bürger durch die Ausübung seines Gewaltmonopols zu schützen, dann kann er nicht solch groteske Strafen wie in vielen Fällen bei angewandter Notwehr gegen die OPFER aussprechen, selbst wenn die überreagieren (und gleichzeitig auch noch heuchlerisch mangelnde Zivildcourage beklagen)

Und wie wäre es überhaupt, wenn man das verschwendete Geld mal in sinnvolle Sachen steckt wie die Aufstockung der Polizei ???

Donnerstag, 29.10.09 15:05
 

"Seine Strafe fiel höher aus als die des Einbrechers !!!
("Verstoß gegen die Menschenwürde")

Jetzt du..."

Nein, erst Du. Das klingt nämlich reichlich abstrus und wir hätten gerne das Urteil dazu.

Donnerstag, 29.10.09 15:05
 

@Biber:

> "Also zumindest ÖFTERS dort mal nach dem Rechten
> schauen..."

Die Polizei kann nicht immer und überall Präsent sein. Wer soll denn das zahlen, wenn Nachts soviele Streifen rumfahren sollen, dass sogar welche verfügbar sind, um "öfters" auf dem Mundenhof vorbeizuschauen? Und Du redest von verschwendetem Geld...???

> "... und WENN SCHON ein Notruf von dort kommt - wo es
> BEKANNTERMASSEN schon zu mehreren Einbrüchen kam -
> nicht mit dem dämlichen Argument kommen "der Notruf
> wäre nicht intensiv genug gewesen"

Kannst Du wissen, ob dem Polizeibeamten, welcher am anderen Ende der Leitung saß, und/oder der alarmierten Streife die in der Vergangenheit erfolgten Einbrüche auf dem Mundenhofgelände bekannt waren?

Ich beantworte die Frage besser gleich selber: Nein, kannst Du nicht! Und deshalb ist Dein Kommentar haltlos.

Donnerstag, 29.10.09 15:07
 

@fudder:

Da lief irgendwas falsch. Zwei Kommentare bitte löschen...

Donnerstag, 29.10.09 15:08
 

@Biber:
Es gibt keinen Straftatbestand der "Verstoss gegen die Menschenwürde" heisst.
Wenn wirklich Notwehr vorliegt wird niemand bestraft. Notwehrexzesse sind was anderes.
Und bitte nicht immer von irgendwelchen Fällen schwadronieren, die so niemand nachprüfen kann.

Das Argument dass bei einem gemeldeten Einbruch nicht gleich schnell jmd da ist wie wenn gemeldet wird: "da wird gerade jemand totgeschlagen" ist nicht dämlich, sondern sollte eigtl jedem einleuchten. Nochmal zur Wiederholung: jede Eilfahrt ist ein Sicherheitsrisiko. Auch nachts. Wenn die Polizei nun in unserem Fall hier einen Fussgänger überfahren hätte um rechtzeitig an einem Ort zu erscheinen an dem ein bereits festgenommener Einbrecher auf sie wartet, wäre das Geschrei: "wieso rast die Polizei denn so!"

Donnerstag, 29.10.09 15:10
 

Also unter "Schubkarre" "Menschenwürde" "Festnahmerecht" find ich in keiner Datenbank was.

Donnerstag, 29.10.09 15:21
 

@Marchlewo Christianopolis:

> "Also unter "Schubkarre" "Menschenwürde" "Festnahmerecht"
> find ich in keiner Datenbank was."

Tja, warum wohl? ;)

Genau so haltlos wie die Antwort auf meine Frage.

Donnerstag, 29.10.09 15:27
 

Strafbarkeit des X gem. § 239 Abs. 1 StBG

1. Tatbestand
Indem er den E fesselte und und auf seiner Schubkarre zur Polizeiwache fuhr, könnte X sich nach § 239 StGB (Freiheitsberaubung) Strafbar gemacht haben.
Dazu müsste er einen anderen Menschen eingesperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt haben. Vorliegend kommt die Freiheitsberaubung auf andere Weise in Betracht. Auf andere Weise kann die Freiheitsberaubung durch jedes Mittel bewirkt werden, dass die Fortbewegungsfreiheit aufhebt, es muss dem Einsperren nicht ähnlich sein. Die Fesselung ist nach Rspr. und Lit. jedenfalls erfasst.

X handelte auch vorsätzlich.

2. Rechtswidrigkeit.
Die Erfüllung des Tatbestandes indiziert die Rechtswidrigkeit. Demnach ist die Tat rechtswidrig, wenn keine Rechtfertigungsgründe eingreifen. Vorliegend wäre an den Rechtfertigungsgrund des Festnahmerechts aus § 127 StPO zu denken. Diese Norm legt fest, dass jedermann den auf frischer Tat betroffenen und der Flucht verdächtigen Täter ohne richterliche Anordnung festnehmen darf. X ertappte den E, als dieser in die Wohnung des X eingestiegen war, um dort einen Diebstahl zu begehen (strafbar als Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3). Er war somit auf frischer Tat betroffen. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass E mit X gemeinsam auf die Polizei gewartet hätte. Auch die Fluchtgefahr war somit gegeben. Folglich war das Verhalten des X gem. § 127 StPO gerechtfertigt.

3. Ergebnis
X hat sich nicht gem. § 239 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.

Donnerstag, 29.10.09 15:34
 

Hätte der Kollege oben mit dem Baseballschläger richtig getroffen wäre er vermutlich auch der Depp gewesen >> http://tinyurl.com/yjs2s8e

Donnerstag, 29.10.09 15:57
 

Ein reisserischer Bericht in einem Boulevardblatt ist als Beleg für egal was nicht sonderlich überzeugend.

Donnerstag, 29.10.09 16:04
 

Die Eckdaten werden auch dort stimmen..

siehe Süddeutsche > http://tinyurl.com/yf26vlo

phh
Donnerstag, 29.10.09 16:11
 

es berührt nicht unbedingt deinen punkt aber ich verstehe nicht warum du den artikel über das verfahren verlinkst und nicht die ebensoleicht ergooglebaren artikel über das urteil und die nun anstehende revision

phh
Donnerstag, 29.10.09 16:12
 

ah da ist der über das urteil

Donnerstag, 29.10.09 16:24
 

Wenn Gras endlich legalisiert wäre - wie jetzt ansatzweise in den USA - würde sich dieser spezielle Typ wahrscheinlich irgendeinen anderen Grund suchen, um seine Axt zu schwingen.

Aber immerhin würde seine Kohle - und die vieler anderer rechtschaffener Kiffer - in der Staatskasse landen.

(Es sei denn, die FDP käme auf die naheliegende Idee, die Apotheken einzuschalten, dann wird´s natürlich teuer...)

Donnerstag, 29.10.09 16:38
 

Ich weiß nicht wie das in Freiburg ist, aber das Polizeirevier Waldkirch ist seit einiger Zeit für die gesamte Strecke von Vörstetten bis Gütenbach zuständig. Nachts und am Wochenende bei entsprechend reduzierter Besetzung kann man da kaum erwarten, dass sie schnell vor Ort sind, schon gar nicht wenn mehrere Stellen angefahren werden müssen. Da gab es dann auch schon so schöne Geschichten wie die nachts offenstehende elektrische Schiebetür eines Geschäfts in Waldkirch, wo es beim Anruf bei der Polizei hieß, dass sie für sowas keine Zeit hätten.

Bart
Donnerstag, 29.10.09 17:16
 

Ist doch völlig egal wie lange die Polizei braucht hätte auch bei 5 min (was unmöglich ist) keinen Unterschied gemacht. Man versetze sich auch mal in einen Polizisten der einen Gewalttäter zum x-ten mal verhaftet, weil diese trotz Vorstrafen und "Polizeibekanntheit" trotzdem immer wieder freikommen. Also ich stelle mir das deprimierend vor, würde mich da schon mal fragen welchen Sinn meine Arbeit hat.
Es ist ja wohl eindeutig das Rechtsystem welches hier lahmt und nicht die Polizei. Die "Strafe" ist lächerlich. Ist ja total egal ob es dem Typ was bringt oder nicht, hauptsache solche Psychos sind von der Straße!

@ Cohen
Weil es schnell geht ist es halb so wild? nicht sehr logisch. Ein Axthieb in Richtung Mensch ist sehr gefährlich, siehe 'Brave Heart'.

Donnerstag, 29.10.09 17:34
 

so schnell kann keine Polizei sein dass sie schneller als die Axt ist. Ausser so: http://de.wikipedia.org/wiki/Minority_Report

Donnerstag, 29.10.09 18:20
 

@CH:

Wenn die Polizei hellseherischen Fähigkeiten hätte... dann gute Nacht! ^^

Donnerstag, 29.10.09 19:07
 

@ marchlewo...

wenn du die Augen zumachst und etwas nicht siehst ist das noch lange kein Beweis dass das nicht da ist..

So, der erste von mir angesprochenen Fall ist ja mittlerweile hier schon (wieder!) verlinkt, den zweiten finde ich nicht mehr - ist auch schon einige Jahre her, und ich bin kein Jurist, der sowas sammelt !
Und ob der Straftatbestand nun hundertprozentig von mir exakt im Juristendeutsch formuliert wurde will ich nicht garantieren, aber die grobe Richtung des Vorwurfs stimmt ! Natürlich nicht Freiheitsberaubung, die war ja in diesem Falle gerechtfertigt, sondern dass er den Einbrecher wir ein Paket verschnürt und auf die Schubkarre geladen hatte wurde ihm zum Verhängnis !

Und: "Jede Eilfahrt ist ein Sicherheitsrisiko"

Stimmt. Trotzdem hetzt die Polizei auch schon mal mit über Tempo 180 hinter einem Verkehrssünder her, weil der eben diese Geschwindigkeit in einer 120er Zone fährt und dabei den Verkehr gefährdet...

Und wäre es dann gerechtfertigt, wegen bloss EINES vermuteten Herzinfarktes hunderte von Menschen zu gefährden ???

Donnerstag, 29.10.09 19:09
 

...und wenn dort schon mehrere Einbrüche stattfanden UND die Bewohner bereits um Schutz gebeten hatten, dann sollte das doch wohl in Polizeikreisen entsprechende Berücksichtigung finden und dort zumindest auf den zuständigen Revieren bereits bekannt sein !!!

Donnerstag, 29.10.09 19:48
 

@Cohen und Markus - dass meine Knöllchen von der Polizei nur zu sehr besonderen Zeiten verteilt werden und ansonsten primär vom GVD ist mir durchaus bewusst :-)


Trotzdem gehe ich davon aus dass jeder der Nachts am Polizeinotruf sitzt weiss, wo derzeit Verbrechensserien wie z.B. jene Einbruchsserie stattfinden - und derjenige sollte die Brisanz eines entsprechenden Notrufes erkennen. Und was die Taxifahrer angeht - die fahren zwar nicht immer gentlemanlike, haben aber zumindest mal kein Blaulicht dass die anderen von der Straße treibt. Wäre der junge Mann ein Profiverbrecher gewesen und hätte mal eben eine Schusswaffe gezogen, hätte die Geschichte durchaus auch anders ausgehen können. Da wäre ein frühes Eintreffen am Tatort durchaus hilfreich gewesen. Sehe das wie Biber - da fehlts am Telefon einfach an Fingerspitzengefühl.

Donnerstag, 29.10.09 19:49
 

@Biber:

> ...und wenn dort schon mehrere Einbrüche stattfanden UND
> die Bewohner bereits um Schutz gebeten hatten, dann sollte
> das doch wohl in Polizeikreisen entsprechende
> Berücksichtigung finden und dort zumindest auf den
> zuständigen Revieren bereits bekannt sein !!!

Dem zuständigen Polizeiposten waren die Einbrüche und die Hilfegesuche sicherlich bekannt, jedoch war das nachts sicher nicht besetzt.

Und man kann nicht erwarten, dass ausgerechnet der "Mundenhof-Fall" allen Freiburger Polizeibeamten bekannt ist. Das kann man vielleicht bei äußerst außergewöhnlichen Fällen, wie z. B. bei dem "Schlossberg-Fall" erwarten, aber nicht bei unspektakulären Einbrüchen auf dem Mundenhofgelände. Denn Einbrüche o.ä. gehören auch in Freiburg schon mehr oder weniger zum Polizeialltag.

Donnerstag, 29.10.09 21:18
 

Auf Grund meiner Erlebnisse u.a. auf Jura-Studenten-Abenden der gehobenen Klasse (bzw. auch Standes) wundert es mich nicht, wenn der ein oder andere spätere Staatsdiener innerlich mit Tätern sympathisieren würde.

Freitag, 30.10.09 09:22
 

"Dem zuständigen Polizeiposten waren die Einbrüche und die Hilfegesuche sicherlich bekannt, jedoch war das nachts sicher nicht besetzt."

Danke für den Hinweis !

Wenn ich das hier (und anderswo) alles so lese, denke ich, ich werde mich beruflich umorientieren...

Als Täter ist mir doch weit mehr Verständnis und Unterstützung sicher als als Opfer

Freitag, 30.10.09 09:51
 

@ Biber


Du darfst mit deinen Aktionen allerdings keinen wirtschaftlichen Gewinn machen. Ab einer gewissen Grenze gibts natürlich wieder (gefühlte) Straffreiheit >> http://de.wikipedia.org/wiki/FlowTex
Too big to Jail

Je dümmer und nutzloser die Aktion destoweniger "Strafe" für dich gibt es. Ein "Bonus" für diverse Umstände und Hintergründe die sich jeder Denken kann kann man ggf. auch noch abziehen.

Freitag, 30.10.09 09:55
 

verdammt die Satiretags sind verlorengegangen ...

Freitag, 30.10.09 10:31
 

hier übrigens der von mir an anderer Stelle bereits schon mal eingefügte Link:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-pro[..] ich bezüglich des erwähnten Schubkarren-Urteils noch fündig werden reiche ich den noch nach...

Freitag, 30.10.09 11:45
 

@Biber:
zur Eilfahrt: bei nem Herzinfarkt geht´s um Leben und Tod - bei nem Einbruch um Sacheigentum. Auf der Autobahn 180 ist weniger gefährlich als 80 in der Stadt.


Nochmal: es gibt keinen Tatbestand "Verletzung der Menschenwürde". Der Schubkarrenfall erscheint mir daher seltsam. Kann mir aber vorstellen, dass ein Gericht das so gesehen hat, dass das Festnahmerecht ein solches Vorgehen nicht mehr deckt.

Der Student hat bei seiner "Notwehr" sofort gezielt in Richtung Halsschlagader gestochen. Die sogenannte Trutzwehr (die über den puren Selbstsschutz hinausgeht) hat eben auch gewisse Grenzen. Zum Beispiel wenn Du den Angreifer sofort gezielt zu töten versuchst. Das Urteil erscheint mir angesichts der Gesamtumstände auch etwas hart - dass er verurteilt wird aber ganz und gar nicht.

Wg Berufswahl: verstehe ich nicht ganz; bist Du zur Zeit Berufsopfer und willst jetzt Berufsverbrecher werden? ;-)

Zu Strafe ganz allgemein: in Deutschland muss sich jede Strafe auch am Wohl (also der Besserung) des Täters orientieren, da Art. 1 GG es verbietet jemanden zum blossen Objekt staatlichen Handelns zu machen. Daher muss jemand schon sehr gefährlich sein um wirklich dauerhaft aus dem Verkehr gezogen zu werden (Sicherungsverwahrung). Aber auch eine Bestrafung die lediglich die Volksseele zufriedenstellen oder als Rache funktionieren soll, verbietet sich. So ist unser System. Wer was anderes fordert muss sich klar machen, dass seine Einstellung in diesem Punkt tatsächlich VERFASSUNGSFEINDLICH ist. Was ausdrücklich kein Vorwurf sein soll - sondern nur ein Hinweis.

Freitag, 30.10.09 12:15
 

Nachtrag: Hätte nicht so SCHREIEN sollen. Wollte nur sagen, dass die Strafbehörden an die Verfassung gebunden sind, und der Spielraum so vorzugehen, wie es hier einige fordern daher sehr begrenzt.

Freitag, 30.10.09 13:27
 

Eine EINSTELLUNG kann wohl kaum verfassungsfeindlich sein, nur deren öffentliche Verbreitung.

Ich kann auch zu meinen Vorgesetzten jede beliebige Einstellung haben, nur wenn ich die äussern würde bekäme ich wohl heftige Probleme (WENN wir hier schon mal beim begrifflichen Klugscheissen sind :-))

Und zur Eilfahrt:
Ob jemand TATSÄCHLICH einen Herzinfarkt hatte, weiss man auch vorher nicht, vor allem nicht, wenn medizinische Laien Hilfe anfordern.
Bei einem Einbruch muss man stets davon ausgehen, dass die Täter gewaltbereit sind !

Und "Eilfahrt" heisst ja nicht, dass die nun mit Tempo 80 oder mehr durch die Stadt rasen müssen (wobei der Fahrer auch mit Sondersignal (!) so zu fahren hat, dass er niemanden gefährdet - passiert was durch riskante Fahrweise ist er/sie auch dran !)

Aber Sondersignal einzusetzen und sich damit zumindest freiere Fahrt zu verschaffen gefährdet ohnehin noch niemanden per se...

Freitag, 30.10.09 13:29
 

Und ja ... mit der beruflichen Veränderung - das hast du durchaus richtig verstanden.

Bekommt man dann nicht bei entsprechender Berufserfahrung sogar schon mal einen Segeltörn oder andere kleine Zuwendungen ?

:-)))

Freitag, 30.10.09 13:35
 

Und NOCH etwas:

Im Falle des Studenten halte ich seine Angst durchaus für glaubwürdig.
Ich würde sicher auch mehr oder weniger blindlings und ungezielt zustechen, und dass er dann nach Hause geflüchtet ist und sich "bewaffnet" spricht ja auch für eine Angstreaktion.

Ich würde auch nicht abwarten, damit dann die Täter meine Anschrift haben und mich weiterhin (oder erst recht) bedrohen. Wie viel Schutz und Hilfe man dann von der Polizei erwarten darf haben ja einige Fälle bereits deutlichst gezeigt !
(Frag' nur mal den Kioskbesitzer am Hauptbahnhof wie seine Bitte um Personenschutz beantwortet wurde nachdem er von den Angehörigen des Täters mit Mord bedroht wurde...)

Freitag, 30.10.09 14:37
 

Wir kommen immer mehr vom Thema ab. Zur Erinnerung: Hier geht's um die "Axt-Attacke im Mundenhof" :)

Samstag, 31.10.09 07:40
 

Selbst miterlebt in der Straßenbahnlinie 1: Fahrgast fuhr schwarz und hatte keinen Ausweis bei sich - konnte sich nicht legitimieren. Nach cirka 5 Minuten wartete bereits die Polizei an der Haltestelle Hauptbahnhof und nahm den Schwarzfahrer mit, um an ihm eine erkennungsdienstliche Untersuchung vorzunehmen (Fingerabdrücke, Zentralregisterabgleich, Ganzkörperfoto). Sein Vergehen: Fahrtkostenerschleichung in Höhe von (seinerzeit) 2.- Euro...

Samstag, 31.10.09 14:49
 

Absoluter Blödsinn.

Samstag, 31.10.09 17:01
 

Ah ja - was ich nicht selbst erlebt habe kann einfach nicht wahr sein ?

Bei der DB werden bekanntlich in vergleichbaren Fällen auch schon mal minderjährige Kinder nachts alleine ausgesetzt.

Und ich fand mich selbst durch die Arroganz und Unfähigkeit der Bahn schon mal bei minus 10 Grad nachts in der Pampa auf einem menschenleeren Haltepunkt wieder - und der nächste Zug fuhr in knapp 7 Stunden.

Habe ich mir aber wahrscheinlich auch nur eingebildet...

Hat das Bild eigentlich irgendwie entfernt mit Narzissmus zu tun ?

phh
Samstag, 31.10.09 17:55
 

gut aber pseudolus bemängelt denke ich eher dass die polizei bei einem schaden von 2 euro sofort da ist um den täter abzuholen, aber bei nem bewaffneten serieneinbrecher erst nichts macht und dann ne stunde braucht. und wenn du jetzt noch das anschlußzugmanagement der deutschen bahn reinziehst können wir uns vollends über alles unterhalten was uns aufn keks geht. ich habe so ein stück hornhaut von meinem zeigefinger abgeporkelt und dabei auch ein stück "richtige" haut miterwischt, das tut jetzt total weh :(

phh
Samstag, 31.10.09 17:56
 

viertelstunde braucht. sorry.

Samstag, 31.10.09 18:29
 

@Biber:

Mein Kommentar bezog sich auf Pseudolus's Kommentar, welches ich aber zurücknehme. Es ist natürlich nicht absoluter Blödsinn - Entschuldigung!

phh
Samstag, 31.10.09 18:39
 

naja man denkt schon erstmal "blödsinn" wenn für die zwei euro die polizei geholt wird, aber letztlich bleibt der vag nix anderes übrig, sonst könnte man ungestraft schwarz fahren indem man einfach nur seinen ausweis daheim läßt

Sonntag, 01.11.09 01:30
 

@phh:
Schon richtig, aber in diesem Falle hatte der schwarzfahrende Typ (ich saß hinter ihm) eine AOK-Karte und eine Bankkarte bei sich. Den Kontrolleuren genügte dies aber nicht - sie holten die Bullerei...

phh
Sonntag, 01.11.09 07:19
 

meine reaktion auf diese zusatzinformation ist exakt in der mitte zwischen "haha" und "oh je"

Sonntag, 01.11.09 09:26
 

@Pseudolus:

Ich hatte mein Kommentar zurückgenommen, wollte mich dazu auch gar nicht mehr äußern, aber... naja... auf jeden Fall kann ich - auch wenn ich nicht dabei war - mit einer Sicherheit von 99% sagen, dass Deine Geschichte nicht der Wahrheit entspricht.

phh
Sonntag, 01.11.09 09:54
 

erzähl doch noch wieso du das denkst damit das nicht einfach als unterstellung im raum steht

Sonntag, 01.11.09 19:03
 

Na ja, vielleicht hat die VAG den Notruf nur einfach "richtig" formuliert und die kamen mit Blaulicht - das würde die kleine Zewitdiffrenz der beiden Fälle erklären

Wie geht es Deinem Finger - ich leide mit ?!

Sonntag, 01.11.09 19:05
 

"ZEITDIFFERENZ"

Mein Finger auch schon...

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