Am Dienstagabend gegen 18.25 Uhr haben im Freiburger Hauptbahnhof drei Mädchen zwei 14-Jährige beleidigt und zu Boden geworfen. Danach traktierten sie die Köpfe der Opfer mit Faustschlägen. Trotz der Hilferufe der Attackierten griff niemand ein. Dazu drei Fragen an Helmut Mutter, Pressesprecher der Bundespolizei.






Immer wieder unfassbar. So viel, wie da momentan am Bahnhof los ist, müssen da dutzende Menschen einfach dran vorbei gelaufen sein. Da fehlt mir echt jegliches Verständnis.
Wenn ja jetzt erwachsene Männer gewesen wären die sich da prügeln, aber 3 Mädchen (1,60m groß), da kann ein Mann doch ohne Probleme dazu gehen, und wenn einer geht kommen auch andere hinzu.
Bei so etwas fängt man an an unserer Gesselschaft zu zweifeln.
unabhängig von der unterlassenen hilfeleistung:
wie kaputt muss man im kopf sein, dass man sowas abzieht???
ich war noch nie in so einer situation aber ich denke ich würde sofort n starken mann packen und denn dahin schicken wenn ich nichts bewirken kann. polizei rufen oder rumschreien um auf die mädels aufmerksam zu machen.
wie man da einfach dran vorbeilaufen kann oder auch noch so einen spruch sagen verstehe ich einfach nicht!!!
Das ist echt heftig, sowohl was die 3 Mädchen, als auch die Passanten angeht. Und dann auch noch abends um halb 7...Abartig
@ chameleon: jein. dann würden da draussen tausende von zeitbomben rumrennen. wie an anderer stelle schon geschrieben: schätze einfach nur langeweile. was macht man da? klatscht halt irgendjemanden. zeitvertreib...jessas...herr, lass hiern vom himmel regnen...
oder so...
@ besserwisser: nee, nen harten rohrstock und die damen (un der herr) dürften wissen, was schmerzen sind.
@ Jass,
muss ich dir Recht geben, aber wenn die Damen und der Herr richtig erzogen worden wären, würde sie nicht grundlos auf zwei Mädels losgehen und drauf hauen!
Ich hab ja ne Vermutung, aus welchem Umfeld die Damen und ihre Begleitung gekommen sein könnten... ich hab am Runzmattenweg auch schon erlebt, dass Jungs nen Unbeteiligten versucht haben zu provozieren, um ne Prügelei mit ihm anfangen zu können. Als er sich nicht gerührt hat haben die sich übelst aufgeregt...
Außerdem gibts am Runzmattenweg auch ne Mädchengang, die sich auch mal untereinander in der Straßenbahn kloppt...
Ich find sowas auch äußerst bescheiden....
Müssten nicht auf einer Video-Aufzeichnung Passanten zu sehen sein, die zum Tatzeitpunkt die Rolltreppe benutzten und den Vorfall mitbekommen haben müssen, ohne einzugreifen?
Auch die sollte man dringend wegen unterlassener Hilfeleistung dranzukriegen versuchen.
@ chameleon: was ist den die richtige erziehung?
@ fudder: warum hab ich diesen satz jetzt zum dritten mal geschrieben und er is dennoch nich "da"?
@ Jass,
welche die richtige Erziehung ist, kann ich dir nid sagen, auf jeden Fall sollte man sein Kind so erziehen das es weiß, das körperliche Gewalt einfach scheiße und unnötig ist
Zum Thema "selbst Opfer werden"..
Ich hatte vor Jahren mal eine ähnliche, etwas härtere, Situation in einer Großstadt.
Wir waren zu zweit unterwegs und kamen gerade aus einem tieferen Untergeschoss der U- Bahn die Rolltreppe hochgefahren. In dem dortigen Untergeschoss traten und prügelten eine Bande von etwa zehn bis 15 Jugendlichen (Jungs und Mädels ca. 14- 16 Jahre) auf zwei am Boden liegende Penner ein. Es war schon überall Blut am Boden und die beiden Männer wehrten sich auch überhaupt nicht.
Da wir einige Meter entfernt waren, schrien wir die Angreifer erstmal an. Das zeitigte auch sofort Wirkung. Nämlich indem die Angreifer jetzt mit Rufen "Wollt ihr auch was?!" auf uns umschwenkten und die Gruppe rannte in unsere Richtung. Kurz bevor es zum Zusammenstoss kam, rief aber von oben ein Mädel, das wohl zu der Gruppe gehörte und Schmiere stand, "Die Bullen!". Da nahmen alle Reissaus.
Bevor wir dort eintrafen, waren auch mit Sicherheit viele Leute an der Situation einfach vorbeigelaufen.
Wir hätten uns mit den Leuten (handgreiflich) auseinandergesetzt, auch wenn der Ausgang allein wegen der Überzahl wahrscheinlich nicht zu unseren Gunsten gestanden hätte. Ich verfahre da nach dem Motto, "aber einen nimmst du mit".
Man muss leider sehen, dass viele Menschen, die sonst eigentlich in Ordnung sind, vor Angst nicht eingreifen. Bei vielen überwiegt der Fluchtgedanke, die Empathie für die Opfer ist dann erstmal zweitrangig.
Wer allerdings noch mit einem Spruch auf den Lippen weitergeht - wie in dem aktuellen Fall hier - dem gehört auch mal "geholfen".
@Wuschel
"aber einen nimmst du mit"
Ist das dann nicht Körperverletzung? Kannst ja nicht einfach eingreifen und alle umhauen und sagen es war Notwehr oder ich wollte den Opfern helfen!
Ich persönlich bin mir nicht sicher was ich machen würde ...
Und wenn einmal sowas war und du bekommst hinterher noch fürs helfen eine vom Staat drauf, super!
@fudder
Da könntet ihr mal Bericht zu machen, was mit Helfern passiert...
Wo führt das noch hin wenn sich jetzt schon Mädels schlagen?
Nicht dass Gewalt unter Männern ok. sei, aber dass mehr und mehr Frauen bzw. Pissnelken sich schon schlagen zeigt, wie ghettorisiert viele der Jugendlichen sind. Dazu kommt die Wortwahl: ich habe schon oft gedacht wie leicht den Mädels das Wort Schlampe über die Zunge geht ist schon hart. Das traut sich fast kein Junge/Mann, nur wenn´s mal wirklich angebracht ist.
Zu der "brutalen Körperverletzung" - so brutal kann die dann wohl nicht gewesen sein, wenn sie schon längst wieder entlassen sind.....
@Pressesprecher d. Polizei: Sie sagen zwar, dass ein einzelner Mann drei Mädels locker auf Abstand halten kann, gleichzeitig implizieren sie aber durch den Satz, dass dieses "Phänomen des Wegguckens aus Angst selber Opfer zu werden", in Zusammenhang mit dieser Tat steht. Das halte ich für lächerlich sorry. Ein normaler Mann hätte alle 5 Mädels Schach Matt setzen können, es handelte sich ja um Kleinkinder und keine ausgewachsenen Fussballhooligans :-P
Gute Besserung an die Mädels!
@ richtige Erziehung: Ich glaube, dass man bei Kindern viel falsch machen kann, aber es muss nicht unbedingt zum Erfolg führen, wenn man vieles richtig macht. Es gibt doch wirklich genügend Beispiele von Eltern, die ihre Kinder liebevoll und klug erzogen und doch nur unglaubliche Arschlöcher zustande gebracht haben.
@Wuschel
"aber einen nimmst du mit"
Ist das dann nicht Körperverletzung? Kannst ja nicht einfach eingreifen und alle umhauen und sagen es war Notwehr oder ich wollte den Opfern helfen!
Ist es nicht. Solange Wuschels Maßnahme geeignet und erforderlich ist - und wer wollte das in Frage stellen - um den Angriff zu beenden, darf es ihm ruhig auch Spaß machen, richtig feste draufzudreschen.
"@Wuschel
"aber einen nimmst du mit"
Ist das dann nicht Körperverletzung? Kannst ja nicht einfach eingreifen und alle umhauen und sagen es war Notwehr oder ich wollte den Opfern helfen!"
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Ist es nicht. Solange Wuschels Maßnahme geeignet und erforderlich ist - und wer wollte das in Frage stellen - um den Angriff zu beenden, darf es ihm ruhig auch Spaß machen, richtig feste draufzudreschen.
das ist echt unfassbar, gefilmt über mobiltelefon - und dann der satz 'hilf dir selbst' - so ein weichei!
bischen rückgrat kann helfen!
auch allgemein im leben!
- mit der masse mitschwimmen - blos nichs maul auf machen - immer schön der duckmäuser sein - das ist richtig toll und mutig oder gar verwegen! da schläft man gut und kann sich auch noch im spiegel ansehen! Gell! Herr 'Hilf Dir Selbst'!
"@ richtige Erziehung: Ich glaube, dass man bei Kindern viel falsch machen kann, aber es muss nicht unbedingt zum Erfolg führen, wenn man vieles richtig macht. Es gibt doch wirklich genügend Beispiele von Eltern, die ihre Kinder liebevoll und klug erzogen und doch nur unglaubliche Arschlöcher zustande gebracht haben."
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Dann war die Erziehung vielleicht liebevoll, aber bestimmt nicht klug.
Selbst-verständlich gibt es Eltern, die nichts falsch gemacht haben und trotzdem bösartige Kinder haben.
@aritas
das ist übrigens notwehr!
früher gabs ja auch diese scheiss fragen bei den Zivi verhandlungen -
kommt ein russe und vergewaltigt ihre freundin, sie haben eine knarre in griffweite was machen sie? da konnte man nur verlieren... (für derartige verhandlungen war ich allerdings zu jung)
das ist notwehr!
@jos und karti
ja manchmal hilft die beste erziehung nichts, meine eltern habens auch versucht, was ist dabei rausgekommen - ein riesen arschloch - egal! ,-)
@Ringo
Ich kenn dich nicht, deshalb kann ich auch nix drüber sagen, aber ich denke es geht darum, auch wenn du, wie du selbst sagst, ein Arschloch bist, würdest du vllt nicht in der Stadt rumrennen und dir einfach 2 Mädels raussuchen und drauf hauen
@Champ78:
"Ein normaler Mann hätte alle 5 Mädels Schach Matt setzen können, es handelte sich ja um Kleinkinder und keine ausgewachsenen Fussballhooligans :-P"
Wer weiß, wie die drei Angreiferinnen gebaut sind? Ob sie evtl. Messer, Pfefferspray o.ä. bei sich führen?
Außerdem ist ein Mann einer Frau nicht unbedingt körperlich überlegen.
In dieser Situation ist es allerdings so, dass nur ein einziger Helfer (m/w) das zahlenmäßige Gleichgewicht (3 gegen 3) hergestellt und ein deutliches Zeichen für Gaffer und Umstehende gesetzt hätte.
@Aritas:
"Ich persönlich bin mir nicht sicher was ich machen würde ...
Und wenn einmal sowas war und du bekommst hinterher noch fürs helfen eine vom Staat drauf, super!"
Naja, wenn jemand Dich angreift, wie in Wuschels Beschreibung, ist das erstmal Notwehr (Schutz der eigenen Person), hinzu kommt ja, dass man bereits Angegriffenen und Wehrlosen zu Hilfe eilt.
Wie das gesetzlich genau aussieht, würde mich allerdings auch interessieren. Wir aber vermutlich nicht so pauschal beantwortbar sein.
@ chameleon
da ist ein ;-) hintendrann...!
mein erst gemeinter kommentar steht knapp drüber... denke der reicht um deine frage zu beantworten... :-)
Oh man echt bitter ...
Es ist immer so ne Frage - ob man eingreifen soll oder nicht.
Ich war letztes Wochenende in Zienken am Baggersee, da ist ein heftiger Streit zwischen 2 Leuten und 25 Russen entstanden auf den Spruch hin "Redet doch mal Deutsch mit mir wenn ihr was wollt ..."
Am gleichen Abend gabs noch ne richtig hässliche Schlägerei bei der sogar jemand mit nem Hubschrauber abgeholt werden musste (dank Schädel-Hirn-Trauma) - so ne blöde Kinderkacke ... unglaublich.
Eingegriffen haben ich und meine Freunde da auch nicht, sowas ist mir dann doch zu gefährlich.
Bzw. natürlich haben wir auch rumgeschrien (Hört jetzt auf mit der scheisse !) - hat aber im Endeffekt wenig gebracht.
Da hilfts dann nur noch gleich die Polizei und n Krankenwagen zu rufen.
Bei 3 14-16 Jährigen Mädels hätte aber wirklich ein Mann eingreifen können ...
also bitte - vermutlich hätten die schon aufgehört wenn einfach jemand auf sie zugegangen wäre und richtig was gesagt hätte.
Wenn ich solche Kiddies mal erwische schepperts - aber richtig.
Mal ganz dumm gefragt, nebenann ist doch der Supermarkt mit Sicherheitspersonal. Kann mir keiner erzählen, dass die das nicht bemerkt haben.
Fiele das nicht unter unterlassene Hilfeleistung?
man sollte hier auf keinen Fall selbst eingreifen (schon gar nicht wen man alleine ist) dies wird auch immer wieder von der Polizei empfohlen. Ich kann deshalb die Aussage von Herrn Mutter überhaupt nicht nachvollziehen. Die eigene körperliche unversehrtheit steht hier an oberster Stelle. Natürlich sollte man aber bein beobachten eienes solchen Vorfalles sofort die Polizei rufen und andere Passanten auf das Geschehen aufmerksam machen. Wer hilft einem den oder wer entschädigt einen wenn man dabei selbst zum Opfer wird und aufgrund einer Verletzung z.B. seinen Beruf nicht mehr ausüben kann? Hier glaubt ja wohl keiner das das dann jemanden ernsthaft interessiert. ich kann nur jedem abraten selbst einzugreifen und werde es auch meinen Kindern so beibreingen.
ich hab schonmal ähnliche erfahrungen gemacht, ich war 12 und mich haben 2 typen einfach verprügeln wollen, darauf hin bin ich so schnell wie möglich weggerannt, allerdings musste ich dort wieder hin um was wichtiges zu holen. ich bat einen mit20jährigen mir zur seite zustehen um das richtige haus zu finden. darauf hin kam nur "ne, ich misch mich da nich ein". wenn da erwachsene männer sind, wird keiner erwarten können, dass er sich todesmutig reinschmeißt, aber polizei anrufen kann man immer.
wieso bei 3 kleinen mädels keiner eingreift find ich allerdings schwer bedenklich.
und das die installierten kammeras so dumm postiert sind, dass die täter nicht 100% identifizert werden können ist arm, wenn schon überwachung dann bitte sinnvolle.
Als Passant kann und sollte man auf jeden Fall andere Vorbeikommende ansprechen und diese um Mithilfe bitten, das klappt nämlich meistens. Es traut sich nur keiner, selbst und alleine dazwischenzugehen was auch gar nicht so sinnvoll ist.
Auch kann man per Handy demonstrativ und so laut dass die Krawallos es hören die Polizei anrufen.
Dass soetwas in einem belebten Bahnhof passieren kann ist schlicht zum Kotzen!
@halbsodoppelt
ich möchte doch mal kurz klarstellen das ich mit "russen" bisher nur gute erfahrungen gemacht habe!
im gegenteil! sehr gut erzogene loyale freundliche menschen!
nur mal so am rande, mir geht dieser ostrassismuss dermassen auf'n sack! (jedlicher - aber der besonders weil er irgendwie tollerierter wird als wenn einer heutzutage 'scheiss türke' sagt...)
Also, mit drei aggressiv durchdrehenden Mädchen in der Hochpubertät muss man als einzelner Mann erstmal fertig werden, wenn man vermeiden will zuzuschlagen.
hehe hallo jos :)
aber im ernst, einem körperlich weit unterlegenen arschloch legal so richtig eine semmeln zu können klingt nach einem guten start in den tag
@ Ringo
Das war keineswegs rassistisch gemeint.
Ich habe auch nichts gegen Russen, ich habe auch russische Freunde -> da waren ja sogar russische Leute von mir bei :)
Nur waren es eben leider 25 Russen die so gestresst haben.
Wenn ichs editieren könnte würd ichs dir zu liebe ja umändern - andererseits ist an dem Beitrag auch nichts falsches.
Weil ich ungern Menschen ins Gesicht schlage. Außerdem Jos, wenn Du einem kleinen Mädchen (Angriffe von Kindern und so) das Nasenbein brichst, anstatt erstmal zu versuchen sie am Arm festzuhalten, bin ich mir nicht sicher, wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob die Erforderlichkeit gegeben ist.
Wie sieht das rechtlich aus wenn man während der Nothilfe einem der Schlägerweiber zB. aus Versehen den Kiefer bricht oder sonstwie versehentlich mehr Schaden als notwendig zufügt.
Dann ist man doch selbst voll der Depp, zumdem der Videobeweis bei den Kamera(atrappen?) wohl nicht sicher ist.
Selbst mit den Händen einzugreifen empfiehlt sich bei diesem Typ "Mädchen" nicht unbedingt.
Mit etwas Pech hat man unerwartet eine Messerklinge im Bauch und verblutet.
Beispiele:
1) Mädchenbande sticht 18-Jährige nieder
2) Schlägerei zwischen Mädchen. Messerstecherei in Bad Wildungen
3) Mädchen bei Messerstecherei schwer verletzt
4) Mord unter Mädchen: 17jährige erstochen
5) Brutal: Blutige Mädchen-Schlägerei mit Messer, Schnitte teilweise bis auf die Knochen
ja klar, immer drauf trifft schon den richtigen ...
hier ein kleiner seitenhieb (wenn wir schon dabei sind) - NUR NICHT AUF MEINE BEINE!
@halbsodoppelt
auch sorry! - hab mich hier wohl unklar ausgedrückt - (wie so oft) das mit dem rassistisch war gar nicht gegen deinen kommentar sondern eben nur mal so!
Nun ja, die sog. Verhältnismäßigkeit der Mittel muß schon gewährleistet sein. Es ist bestimmt nicht durch Notwehr (in diesem Fall wohl eher Nothilfe) gedeckt, Leute, die jemanden verprügeln, mit 'ner Knarre über den Haufen zu schießen.
und offtopic - ich habe keinen facebook, keinen Twitter, keinen myspace, keinen studivz , Horst-Schlämmer-Partei oder sonstwo zugang - ich will den auch nicht! ich habe noch ein wirkliches leben, unglaublich aber war! -wenn das mit dem werbegenerve weitergeht bin ich hier auch bald weg. und mir ist klar das auch fudder redakteure leben müssen...das auch nur mal so am rande. - und ich weis auch es ist vollmond... :-)
ich wurde mal zeuge wie jemand einem kollegen von sich voll eins mit einer schaufel über die birne gezogen hat. ich hin und dem wichser so in die fresse getreten dass er glatt ausm sandkasten geflogen ist
also war jetzt definitiv kein übertrieben harter tritt der schläger hat vielleicht 5, 6 kilo gewogen deswegen isser so weit geflogen...
@ karti:
"Weil ich ungern Menschen ins Gesicht schlage. Außerdem Jos, wenn Du einem kleinen Mädchen (Angriffe von Kindern und so) das Nasenbein brichst, anstatt erstmal zu versuchen sie am Arm festzuhalten, bin ich mir nicht sicher, wäre ich mir nicht mehr so sicher, ob die Erforderlichkeit gegeben ist."
also, wenn man sowas mitkriegt, eingreifen (helfen) WILL, und eine (oder alle) "damen" beim auseinanderräumen ne watschn mitkriegen, dass was bricht ist das...
mehr als fair.
ich bin gegen gewalt, aber ich kann (und werde) auch zulangen, wenn es notwendig(!) sein sollte.
und jetzt mal ehrlich, n truppe von mädels, die aus einem nichtigen(?) grund sowas anfangen UND das dann filmen, naja, egal ob drogen, alkohol, keine lehrstelle oder fernseher kaputt, hätten es nicht besser verdient. gleiches mit gleichem hinkt zwar, aber bei SO einer tat spricht für mich nix dagegen.
@ phh: du verprügelst deine sandkastenkumpels. super. aber was tut man nich alles um ne kindergärtnerin kennenzulernen, gell!?
Es ist ja wirklich toll, das alle Leute, die bei so einem Vorfall eingreifen würden, bei Fudder angemeldet sind...!
Mal im ernst, ich könnte wetten, dass die allermeisten von euch nicht eingreifen würden. Wie oft passiert es denn schon, dass sich Leute raushalten, wenn ihre eigenen Freunde bedroht/geschlagen werden, nur weil man eben vielleicht in Unterzahl ist oder so! Da verwundert es doch nicht wirklich jemanden, dass die Leute bei fremden Mädels einfach vorbeilaufen - und JA, DAS IST TRAURIG!
Und tut mir leid, aber ich finde es fast schon lächerlich, dass hier ca. 50 Kommentare stehen, in denen tapfer geschildert wird, wie man da eigentlich richtig hätte agieren müssen. Im Endeffekt sind wahrscheinlich von den Kommentatoren selbst einige typische "Raushalter" und "Vorbeilaufer"!
In dem Sinn: Respekt to "Polizeirufer" - er ist einer der Wenigen, die wenigstens ehrlich sagen, dass sie nicht eingreifen würden! (Auch wenn ich selbst nicht ganz seiner Meinung bin)
genau DieKuh! Die habe ich totalt vergessen! DU bist da die Moralische instanz, Nur DU hättest geholfen, DU bist ja nicht bei Fudder angemeldet!
beschimpf doch erstmal 200 leute...
Dieser Teil wurde wegen Verstoß gegen unsere Netiquette entfernt
@Berthold: 1. Hab ich nie gesagt, dass ich selbst geholfen hätte, bzw. selbst aktiv gegen die Angreifer geworden wäre. Ich hätte mit Sicherheit die Polizei gerufen, aber mit selbst eingreifen ist das so eine Sache (und die Polizei rät davon normalerweise auch ab).
Bei den Mädels ok, da könnte man wirklich was machen, und sollte es auch, aber wie sieht es aus wenn das keine 14 jährigen Mädels, sondern 22 jährige Männer gewesen wären... Ich glaube dann werden es sich einige nochmal überlegen...
2. Hab ich - im Gegensatz zu dir - niemanden beleidigt!
aha! mit was hab ich dich denn bitte beleidigt - Dieser Teil wurde wegen Verstoß gegen unsere Netiquette entfernt
ach das tut mir aber leid ;-) nicht weinen, ok? wenn zu arg weh tut gibts bestimmt hilfe von mama fudder... kannst ja mal hilfe rufen...
ganz erhlich, wären es 16 jahrige männliche heranwachsende gewesen, wäre es für mich deutlich einfacher einzuschreiten.
die situation gegen kampflustige mädchen vorzugehen scheint mir deutlich schwieriger, da ich hier aus anstand nicht in der lage wäre gewalt anzuwenden.
ich kann wirklich nicht sagen wie ich mich verhalten hätte...
So, ganz ehrlich - auch ich hatte nur helfenderweise eingegriffen wenn absolut gewährleistet gewesen wäre daß ich anschliessend unerkannt davonkomme.
Bei unserer "Recht"sprechung zum Thema Notwehr/Nothilfe ???
Nee, wirklich nicht !
Und dann noch gegen Mädchen?
Da bist Du hinterher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der A....
Wenn nicht seitens des Gerichts, dann womöglich seitens dieser Clique, denn dein Name taucht ja dann in den Akten auf.
Und da hilft dir dann keiner.
Fragt doch mal den Kioskbesitzer oben auf der Strababrücke wie es ihm ergangen ist als er vor einigen Jahren helfend eingriff und dabei zusammengestochen wurde.
Der ist seit Jahren arbeitsunfähig und musste sich noch dämliche Sprüche anhören von der Versicherung - sinngemäss, daß er sich ja selbst in die Situation gebracht habe - und als er anschliessend von der Sippe der Täter bedroht wurde er auch noch von der Polizei alleinegelassen.
Nee, das muss ich nicht haben...
Und daß Notwehr oder gar Notwehrüberschreitung in Furcht vor Gericht durchgeht ist die krasse Ausnahme !!!
Die Maßstäbe, die vom Gericht an die Verhältnismässigkeit angelegt werden spotten angesichts der Aggressivität der Täter/innen jeder Beschreibung.
Ein Freund von mir musste voll zivilrechtlich haften, als er in der Haslacher Strasse von drei Typen mit Baseballschlägern überfallen wurde und den einen von ihnen so "gut" erwischte, dass der mit dem Kopf gegen die Hauswand schlug und mehrere Wochen im Koma lag. Die anderen liessen dann immerhin von ihm ab. Dieser dritte hatte dann noch die Frechheit sein Opfer zu verklagen...
Und überhaupt: wenn mir als normalem Bürger vom Staat mittlerweile jede legale Möglichkeit mich zur Selbstverteidigung halbwegs adäquat auszustatten verboten wird, diese Banden sich darum aber natürlich einen Dreck scheren, womit nicht mal Chancengleichheit besteht, dann ist dieses Gejammer von fehlender Zivilcourage nichts als pure HEUCHELEI
das ist unsere gesellschaft...sich aufregen wenn man mit 20 km/h zu schnell jemanden überholt und Anzeige erstatten wollen, aber bei so einer Situation läuft jeder vorbei. In einer Zeit wo soviele technische möglichkeiten ( Handy mit Fotofunktion etc.) vorhanden sind um Straftätern das Leben schwer zu machen machen alle auf " ich habs eilig " oder haben einfach nur die Hose voll.Das eine Frau nicht eingreift okay, aber wenn der notruf erst um 18.30 Uhr eingeht und die streitereien angeblich da schon 5 min andauerten haben sich diese auch nicht korrekt verhalten. würde mir sowas nie verzeihen wenn ich so eine möglichkeit auslassen würde jemandem zu helfen...
Also jetzt alle mal ein bisschen auf dem Teppich bleiben, bitte. Wie Du selbst ausgeführt hast, hättest Du ja wohl eingegriffen, wenn Du Zeugin des Angriffs der Mädchen gewesen wärst, Kuh.
Also weiß ich nicht, weshalb Du hier gegen die anderen stänkerst, die die gleiche Einstellung auch für sich in Anspruch nehmen. Ich wüsste nicht, wer sich hier zum Helden aufgespielt hätte.
Und Du, Berthold, musst deswegen nicht gleich ausrasten, oder?
Zu Biber sag ich jetzt mal nix, der kriegt sich erfahrungsgemäß von selbst wieder ein :)
Weitermachen!
@Biber
Genau meine Meinung!
Ich könnte bei beherztem Eingreifen auch nicht garantieren, dass im Übermut eines der Mädels dann auf einmal nicht mehr zuckt...
Ansonsten: ÖPNV und asoziale Lokalitäten meiden. Wenn unumgänglich begleitet mich ein feines Klappmesser.
Ich glaube ich wurde etwas falsch verstanden:
Die "Kernaussage" sollte eigentlich sein, dass eben ziemlich viele immer einen auf "hilfsbereit" (oder wie man das auch nennen mag) machen, aber die Realität nunmal anders aussieht.
@lemma: Da muss ich dir Recht geben: solchen 16jährigen Deppen haut man mit Vergnügen mal eine aufs Maul, bei Mädels kann man einfach nicht zuschlagen. Aber dafür wird es gegen 3-4 16jährige wieder relativ schwierig...
Im Prinzip sollte man sich einfach zu Herzen nehmen, dass man auf jeden Fall die Polizei ruft, selbst wenn man dann noch selbst eingreift.
What ever...^^
Mädchen stellen sich!
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/pruegelnde-maedchen-stellen-sich-der-polizei
Nochmal: man muss (und sollte m.E.) sich nicht mit denen schlägern. Andere Passanten auf die Situation aufmerksam machen und die Polizei rufen reicht völlig aus. Wenn man sogar dazu zu feige oder zu gleichgültig ist ist man schlicht asozial...
Das kriegt ja nun wirklich jeder hin.
Wir haben mal ein Experiment gemacht wo eine ähnliche Szene nachgestellt wurde. Wer hat eingegriffen? Ältere Damen und generell vor allem Frauen, hin und wieder ein jüngerer Mann.
Zum Thema Haftung bei Notwehr hat der Rapper Tibor Sturm auch einiges zu erzählen:
http://tinyurl.com/lphcw2
Die Doku war mal unter http://www.alptraum.be zu finden, die Seite scheint aber mittlerweile offline zu sein, deswegen schlechte YouTube- Quali.
@polizeirufer: so was dummes hab ich schon lange nicht mehr gehört. also bitte, natürlich kann man als mann bei drei mädchen eingreifen, und dass die ein messer dabei haben ist soo wahrscheinlich jetzt auch wieder nicht. einmal eine kräftig an die backe dann sieht die sternchen, reicht doch schon. da braucht man keinen kiefer zu brechen, etc.
ich finde, zivilcourage sollte in so einem fall schon übers polizei anrufen hinausgehen.
ich denke, es hat einfach keiner eingegriffen, weil er/sie angst vor den konsequenzen hatte (juristisch)... alles muschis. ich persönlich würde drauf scheissen, ich hasse solches ghettogef*** echt. und ich hätte mit sicherheit auch spass daran gehabt, denen mal ein wenig zu zeigen wo's langgeht.
ausserdem bin ich loyaler (ex)-kaiserstühler und kann so verzogene ghettogören nicht leiden.
Hilf Dir selbst. Wie krass ist das denn? Diese Typ sollte man auch zur Fahndung ausschreiben.
Wenn sich das Pack untereinander schläg ist mir das egal, aber wenn unbeteiligte mit reingezogen werden, geht gar nicht.
"Zum Thema Haftung bei Notwehr hat der Rapper Tibor Sturm auch einiges zu erzählen..."
Siehst du, und das ist GENAU das, was ich meine !
Entspricht ja ziemlich genau dem Erlebnis meines Freundes, und bei dem waren es "nur" drei Angreifer
Und dann gereicht es noch zum Nachteil des Selbstverteidigers, daß er eine Selbstverteidigungstechnik erlernt hat !
Wie krass ist das denn ???
Die Gesetze sind doch heute weit mehr Täter- als Opferschutz.
Wenn es einschlägig Bekannte Mehrfachtäter sind werden sie dann vielleicht sogar noch zu einem "sozialtherapeutischen Segeltörn verurteilt".
Und wenn du einem anderen hilfst gelten noch andere Maßstäbe, denn wenn einem Opfer in der Verhandlung schon gesagt wird "es hätte ja weglaufen können"...
Nein, Jos, ich krieg' mich grad nicht mehr ein !
Frage: Wie hätte denn eine "angemessene Selbstverteidigung seitens des Richters in dieser Situation wohl ausgesehen ???
Da gibt es auch ganz andere Entscheidungen, Biber.
Mal ganz grob zum Notwehrrecht, denn dazu gibt es meterweise Literatur und Entscheidungen:
Notwehr muss im deutschen Strafrecht grundsätzlich NICHT angemessen sein, sondern nur "geeignet" und "erforderlich". Das heißt, dass die Intensität der Abwehrmaßnahme - egal ob Notwehr oder Nothilfe - stärker sein darf als die des Angriff:
Es findet grds. auch keine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter des Angreifers und denen des Verteidigers statt.
Für den konkreten Fall bedeutet dass: Wärst Du Zeuge des Angriffs gewesen und etwa mit einem Gummiknüppel dazwischen gegangen - kein Problem:
"Recht muss Unrecht nicht weichen."
Problematisch wird es erst, wenn Du gleich ein Messer ziehst und zustichst - aber selbst dann kommt es auf die Situation an.
Grundsätzlich unterscheiden sich Notwehr und Nothilfe übrigens nicht finsichtlich der zulässigen Verteitigungshandlung.
Was bei Deinem Freund im Prozess schief gegangen ist, kann ich so nicht beurteilen.
Grundsätzlich unterscheiden sich Notwehr und Nothilfe übrigens nicht Hinsichtlich der zulässigen VerteiDigungshandlung.
dass keiner hilft is ja schon die härte.... aber
"...Als eine der Geschädigten einen Passanten aufforderte, ihnen zu helfen, kam die Antwort "Hilf dir selbst!"... "
wäre ich dort gewesen hätte der direkt auch gleich ne ohrfeige kassiert! Feige Menschen wie den kerl und solche mädels brauchen wir hier echt nich...
@fudder: Statt um diesen facebook-Mist solltet Ihr Euch bitte endlich um eine Editierfunktion für Kommentare kümmern!!!
"Das heißt, dass die Intensität der Abwehrmaßnahme - egal ob Notwehr oder Nothilfe - stärker sein darf als die des Angriffs"
Kleiner Scherz ??? Wenn dem nicht so wäre, wäre sie ja sinnlos.
Dummerweise wird aber - siehe das Beispiel Jiu-Jitsu - unter Umständen schon die blosse Möglichkeit dazu für das Opfer hinterher sogar strafverschärfend ausgelegt.
Übrigens - als ehemaliger (bin froh, daß ich es nicht mehr bin!) Bundespolizist kann ich den Notwehr-/Nothilfeparagrafen vor- und rückwärts im Schlaf herbeten - Verhältnismässigkeit der Mittel, Putativnotwehr usw...
Bloss - es hängt leider immer hinterher von den Gerichten ab, und deren Urteile sind - siehe auch das angegebene Video - in den allermeisten Fällen mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar.
Und ich kenne viele solche Urteile !
Und daher würde ich mich auch nicht in diese Situation begeben und das Risiko eingehen, hinterher vom einem völlig weltfremden Richter verurteilt zu werden
Ich will hier keine Verhältnisse wie in den Staaten, wo du in manchen Bundesländern einen Eindringling auf Dein Grundstück ohne Vorwarnung straffrei erschiessen darfst (ich nehme an, in diese Richtung ging auch Deine völlig richtige Bemerkung an Benzo, daß wir NICHT einer Meinung sind), aber eine Menge mehr Realitätssinn gegenüber den Opfern wäre wohl dringend notwendig.
Ich glaube übrigens Vielen hier nicht, daß sie im Ernstfall so handeln würden wie sie es darstellen. Und zwar in beide Richtungen. (Jetzt mal GANZ kleingedruckt: Ok, ich bin auch schon mal (privat) in eine Extremsituation - und zwar andere betreffend - geraten und habe mich hinterher über mich selbst gewundert weil ich nämlich ganz anders gehandelt habe als ich es hier vollmundig behauptete. Allerdings habe ich in diesem Moment NICHT nachgedacht sondern ganz automatisch gehandelt - hätte ich nüchtern überlegt hätte ich es GARANTIERT NICHT getan !)
Wir sind uns, glaube ich, im Grundsatz über das, was sein sollte, ziemlich einig, Biber. Fehlentscheidungen gibt es leider, aber das liegt weniger deutschen Notwehr- und Nothilferecht als an der Rechtsprechung.
Leider gibt es auch Fälle, die umgekehrt liegen, wenn zum Beipiel, wie letztes Jahr in Regensburg, in einer vermeintlichen/angeblichen Notwehrsituation ein ruhestörender Musikstudent von der Polizei mit 16 Kugeln durchsiebt wird - u.a. von hinten.
http://tinyurl.com/m6j94h
@polizeirufer:
du magst recht haben mit deiner einstellung dass man nicht selbst eingreifen sollte, wenn man körperlich unterlegen ist, richtig. das kannst du deinen kindern ja auch so weitergeben, dass sie lieber jemanden zu hilfe rufen und die polizei rufen, ABER: die allermeisten erwachsenen männer können doch locker ein paar pubertierende gören zumindest dazubringen nicht weiter auf ihre gegner einzuschlagen?
mir riecht dieses nichteingreifen gefordere viel zu arg nach "geht mich alles nix an".
@lemmer: bei einer männlichen jugendbande sieht´s schon etwas anders aus. klar kann man da seine natürliche hemmschwelle jmd. zu schlagen viel schneller ausschalten als gegenüber frauen, aber bei drei männlichen jugendlichen könnte es doch bei dem ein oder anderen eng werden.
Kleine Korrektur: Der Student in Regensburg wurde in diesem Jahr, am 30. April 2009, mit 16 Schüssen - davon sieben in den Rücken - von zwei Polizeibeamten, die ihn angeblich anders nicht stoppen konnten, erschossen. Zuvor soll er auf einen Mitbewohner mit einem Messer losgegangen sein. Seinen Angriff auf die Beamten habe er auch nach Schüssen in die Beine noch fortgesetzt:
"Mit Blick auf die Schussabfolge und die Richtungen tue ich mich schwer, an eine Notwehr oder Nothilfe zu denken", sagte Andreas Tronicsek, einer der drei Anwälte, der Süddeutschen Zeitung.
Aus einer Zeitungsmeldung dazu:
"Dennoch sei es schwer nachvollziehbar, dass acht Polizisten die Lage nicht anders hätten unter Kontrolle bringen können"
oh oh oh, der hat also dann ganz allein - nach einer schon vorausgegangenen Pfefferspray- und Schlagstock"behandlung" - acht Polizisten - wohl mit dem Rücken voran ? - angegriffen,
(""...in die Enge getrieben...", wie es in einer anderen Meldung heisst.")
("Ganz alleine umzingelte ich ein acht Mann starke Bande")
Na klar, da konnten die garnicht anders...
Und wenn ein Zivilist gegen mehrere Angreifer einen ihm zufällig in die Hand fallenden Zaunpfahl benutzt, dann ist das... ? Na klar, Notwehrüberschreitung !
Vor einem Jahr gabs doch auch so eine Geschichte in Köln.
2 Typen wollen zwei andere auf der Strasse überfallen, es fliegen die Fäuste und einer der angegriffenen Sticht zu. Der Angreifer bekommt das Messer ins Herz und ist tot .
War dann letztendlich Notwehr weil auch ein Zeuge da war der die Sache bestätigte.
http://www.youtube.com/watch?v=JzJS-RLvxE4
Die Geschichte sollte man sich mal durch den Kopf gehen lassen wenn man vor hat Leute "abzuziehen" oder zu "Happy Slappen".
In harmloseren Faellen, bevor es so richtig heftig wird, hilft nach meiner Erfahrung: hinstellen und starr hinschauen. Im Zug oder Bahn: dem Opfer anbieten den Platz zu tauschen. Oder sich dazu / dazwischensetzen / stellen. Oder mit dem Agressor einen Streit anfangen "z.B.: das macht man doch nicht, was wuerde Deine Mutter dazu sagen" - je alberner und schlimmer fuer die Ehre umso besser.
Oder forsch von hinten umarmen und warten bis sie sich beruhigt oder vor Wut ohnmächtig geworden sind. Schließlich kommt hier nicht nur Nothilfe, sondern auch das Festnahmerecht aus 127 StPO in Betracht. Beim Markt am Gleis ein paar Kabelbinder ausgeliehen und die kleinen Stolche ins Revier Nord gerollt.
direkt den kabelbinder durchs piercing und an nem mülleimer festmachen. und gelegentlich fragen "riecht nicht so gut, ne"?
alternativ an nem obdachlosen
und in der Strassenbahn warten nur alle drauf, das manche Fahrgäste auf andere losgehen, Stichwort Schuhe auf den Sitzen u.ä. und nicht eingreifen wollen.....
Schuhe auf den Sitzen ist keine Gewalt gegen Menschen, Notwehr/Nothilfe gilt da nicht.
Aber wenn ich gut drauf bin muss ich mich natürlich gerade da hinsetzen wo vorher die Schuhe waren.
@ Christian Hauck: Notwehr kann gegen jeden gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf rechtlich geschützte Güter oder interessen geübt werden. Gewalt gegen einen Menschen ist nur ein Beispiel, Du darfst aber zB auch auf einen flüchtenden Dieb schießen.
Und wie Jos gestern schon geschrieben hat: "Vor allem aber setzt § 32 keine Güterabwägung voraus, anders als [...] und viele andere Rechtsordnungen. Im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung findet das Fehlen einer Güterabwägung nach den Ergebnissen einer an der Universität Dresden vorgenommenen Untersuchung allerdings kaum Widerhall. Gleichwohl kann nach dem Gesetzeswortlaut bei der Notwehr die Tötung des Angreifers entsprechend der Intensität seines Angriffs nicht nur zum Schutz von Leib und Leben, sondern beim Versagen aller sonst in Betracht kommenden Abwehrmöglichkeiten als ultima ratio auch zur Verteidigung von Sachwerten zulässig sein...." (Wessels/ Beullke Strafrecht Allgemeiner Teil Rn. 340)
Einen flüchtenden Dieb oder den der seine Schuhe auf den Sitz stellt erschiess ich nicht selbst wenn ich es dürfte.
@christianhauck
das fällt dann wohl unter
Im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung findet das Fehlen einer Güterabwägung nach den Ergebnissen einer an der Universität Dresden vorgenommenen Untersuchung allerdings kaum Widerhall.
:)
Typisch FREIBURG!
Wenn es um Hilfe geht laufen alle vorbei, aber schön lästern können am Ende dann doch alle.
@it-boy:
typisch freiburg? meinst du bei euch zu hause ist es anders?
das weggucken ist ein gesellschaftliches problem, was nicht an den toren von freiburg anfängt oder endet.....
@Champ78
Was meinst du mit "bei euch zuhause"?
Und was ist wenn ich ein KERL von WELT bin und kein zuhause habe? ^^
Weisst du, ich kenne Freiburg gut, und mir ist aufgefallen, dass es viel gelästert und unnötige Dinge über andere (fremde) Leute geredet wird, aber dann wenn es um so Sachen wie Hilfe oder so geht Laufen alle schön vorbei.
Vorallem die meisten sind so Sesantionsgeil, gucken solange bis sie gegen´m Straßenschild laufen, aber helfen tun sie sicher nicht!
Aller guten Dinge sind drei: Einmal sollte man sie noch laufen lassen, und zwei weitere Mädels sollen ruhig noch ihrer Wohlstandsvisagen für Knie- und Kopfstöße hinhalten, bevor man die beiden ernsthaft zu stoppen versucht.
Ring frei für die 2. Runde. Alle Gerechten sind eingeladen - vorerst nur schriftlich - zuzuschlagen!
ALT, machst Du uns den Ringrichter oder kommentierst Du dann eher auf Metaebene?
Mein Volkszorn ist schon ziemlich erregt.
Habe gerade bei Amazon noch zweimal Pfefferspray geordert.
@ JOS
Pfefferspray ist nur für die Tierabwehr, wenn man in einer Notwehrsituation nichts anderes hat ist es aber auch legal bei Menschen.
Man sollte es nur für die Aussage im Hinterkopf haben das man das Spray wegen der Hundephobie dabei hatte sofern man es mal einsetzen muss. :-)
Sprays aller art sind allerdings mit Vorsicht zu geniessen, wirkt nicht unbedingt bei extrem druffen Leuten zudem die Windproblematik.
Ein Teleskopschlagstock ist wesentlich besser denn auch eine total zugedröhnte Person kann mit zerschlagenen Kniescheiben nicht mehr laufen :-)
Berechtigtes Intresse ...
http://www.polizei-bw.de/praevention/Documents/gewalt/BROSCHUERE-Jugendtypische_Waffen_und_Ge[..]
aus dieser broschüre:
Waffen und Gegenstände, die eigentlich zur Selbstverteidigung
mitgeführt werden, haben oftmals zur Folge, dass diese gegen
das Opfer selbst eingesetzt werden.
Die Polizei empfiehlt deshalb, grundsätzlich keine Waffen und
ähnliche Gegenstände zu tragen.
whoops
Was erwartest du das sie in der Broschüre schreiben ?
Tips was man ab 18 haben darf aber nicht tragen, und wenn man es doch macht das es dann nur eine Ordnungswiedrigkeit ist.
Wenn Waffen oftmals gegen den Besitzer eingesetzt werden warum trägt die Polizei dann welche ?
@ ag999 muß ich befürchten, dass eine total zugedröhnte Person mit einer Kniescheibe noch laufen könnte? Reichen dann bei nüchternem Abschaum die zwei Kniescheiben oder sollte man zusäztlich einen Fuß abtrennen? Welches Werkzeug empfiehlst du? Gilt meine Stichsäge schon als Waffe?
erinnerst du dich an den typen der von sechs nazis angegriffen wurde und trotzdem im knast gelandet ist weil er kampfsportler war? selbst wenn dich zombie hitler persönlich zusammen mit einer ss-panzerdivision angreift wird die justiz dich ficken falls du den knüppel einsetzt.
Da gab´s aber auch neulich die Meldung aus Lahr, wo ein Kampfsportler drei Angreifer umgehauen hat, die von der Polizei dann fröhlich aufgesammelt wurden. War vor ein paar Monaten, mag nicht googeln.
@phh da heißt es, aufrüsten und zurückschlagen mit putativer Notwehr. Man könnte z.B. paar schlafende Penner suchen, mit Benzin übergießen und entflammen. Da wärst du auf der sicheren Seite - die haben dich angekotzt (Gewalt an einem unbescholtenem). Gegen fickende Panzer is natürlich nix zu machen - Neutronenbombe vielleicht?
das wunder der natur:
http://i17.tinypic.com/6b1a5qp.jpg
putative notwehr ist genau worauf ich jetzt bock hab, bißchen stress abbauen. ist ja nicht gut für den blutdruck sonst.
@jos
die frage ist, willst du dich darauf verlassen dass der richter gerade nen guten tag hat? ok letztlich verläßt man sich sonst darauf dass der angreifer nen guten tag hat, aber ein stahlknüppel ist mir persönlich etwas extrem.
@phh
klar ist das immer eine heikle Sache, ist halt auch die Frage ob man überhaupt als Zeuge zu Verfügung steht oder aufgrund der Stresssituation erstmal das Weite sucht.
Hab das Video gesehen
Tibor Sturm hat dafür 7 Monate bekommen, sein Kontrahent konnte nach dem Koma wieder laufen und sprechen lernen.
Selbst danach wird sich der Nazi wohl jeden Tag daran erinnert werden das er sich mal mit dem falschen angelegt hat.
Wenn du die Wahl hättest mit wem wolltest du lieber tauschen?
Tibor Sturm hat sich ja auch nach eigenen Angaben vor Gericht nicht unbedingt als "das Opfer" verhalten. Das spricht er ja auch im Video als sein einzigen Fehler an, evtl. hätte es ein anderes Urteil gegeben.
@ also dein Naturwunder dünkt mich eher wie eine erotische Phantasie. Schwerter zu Pflugscharen! Du bist auf dem richtigen Weg! Ich such jetzt einen Taxi Driver
@phh: "die frage ist, willst du dich darauf verlassen dass der richter gerade nen guten tag hat? ok letztlich verläßt man sich sonst darauf dass der angreifer nen guten tag hat, aber ein stahlknüppel ist mir persönlich etwas extrem."
Also zu Stahlknüppeln und Benzin würde ich bei Kindern auch nicht greifen. Ansonsten ist das wahrscheinlich eine Mentalitäts- und Erfahrungsfrage:
Ich habe noch keine allzu schlechten Erfahrungen mit der Justiz gemacht und würde es drauf ankomen lassen. Außerdem ist mein polizeiliches Führungszeugnis sauber, und ich komme nicht unbedingt wie ein Schläger rüber. Deswegen habe ich da keine Bedenken, wem der Richter glaubt.
Und dass ich Pfefferspray schon mal erfolgreich eingesetzt habe, habe ich ja schon mal auf fudder zum Besten gegeben.
@ jf "Ich? Ja! Du bist zu langsam du widerliche ekelhafte Ratte... Ich hab lange auf dich gewartet du Scheißkerl. Was sagst du? Du willst mich erledigen? Aber nicht mit dem Maul... Du musst was tun, du musst ziehen. Du wolltest mich ficken! Redest du mit mir? Du laberst mich an? Du laberst mich an? Kann das sein dass du mich meinst?"
Danke für die Replik, hab's erst gar nicht kapiert und dann um so ausgiebiger gelacht. Was für ein Film!
Vernünftige Straftäter sind mit der Freiburger Polizei per Du und können so ungestört ihrer "Arbeit" nachgehen. Die Mädchen müssen noch dazulernen.
Wer körperlich eingreift, kann auch bei einer Mädchenbande schnell schwer verletzt oder tot sein:
20.09.2009
Pforzheimer Zeitung: Junge Frauen schlagen Streitschlichter brutal nieder
PFORZHEIM. Zivilcourage hat ein 42-Jähriger in der Pforzheimer Fußgängerzone bewiesen und dies mit schweren Verletzungen bezahlt. Er wollte einem älteren Mann zu Hilfe kommen und wurde dabei selbst zum Opfer.
Aus telepolis (http://tinyurl.com/ly4vw6)
Münchner Urteile gegen Zivilcourage
Peter Mühlbauer 22.09.2009
In der bayerischen Landeshauptstadt scheinen Notwehr und Nothilfe mit relativ großen Risiken verbunden zu sein
Mittlerweile hat die Polizei bestätigt, dass sich beim mutmaßlichen Mord an einem 50-Jährigen am Münchner S-Bahnhof Solln etwa 20 Menschen in der Nähe des Tatorts befanden, ohne dem Opfer zu helfen. Warum mangelt es scheinbar gerade in der im Vergleich zu anderen Städten eigentlich recht beschaulichen Isarmetropole an Zivilcourage? Eine Rolle dabei könnte der Münchner Richter Manfred Götzl spielen. Er machte in den letzten beiden Jahren durch zwei spektakuläre Fälle auf sich aufmerksam, in denen er gegen Personen, die sich auf Notwehr oder Nothilfe beriefen, lange Haftstrafen verhängte. Die beiden Urteile wurden nicht nur sehr ausgiebig im Netz diskutiert, sondern führten bei vielen Kommentatoren auch zu dem Schluss, dass man zumindest in München im Zweifelsfall lieber wegsehen sollte, wenn man Gewalttätern in Aktion begegnet.
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Das erste dieser Urteile erging im Frühjahr 2008. In dem verhandelten [extern] Fall ging es um den damals 57jährigen Fahrradfahrer Josef I., der frühmorgens in der Laimer Unterführung ein junges Mädchen "Geh' weg, ich will nicht mehr" schreien hörte. Neben ihr sah er einen Jugendlichen, der auf ihn einen "aggressiven" Eindruck machte, weshalb er ihm zurief "Lass sie doch in Ruhe". Als ihm der Angesprochene daraufhin antwortete "Hau ab, das geht dich nichts an" fuhr Josef I. zwar weiter, wurde aber trotzdem von dem Jugendlichen verfolgt. Als der 16-jährige ihn erreichte, stach ihm der nach eigenen Angaben völlig verängstigte Radler mit einem Taschenmesser in die Achselhöhle, worauf hin der Schüler viel Blut verlor und im Krankenhaus operiert werden musste.
Für Richter Götzl war dies Anlass genug, gegen Josef I. eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu verhängen - ein Strafmaß, bei dem keine Aussetzung zur Bewährung mehr möglich ist. Als der 57-jährige seine damals verspürte Angst im Prozess dadurch verständlich zu machen versuchte, dass er schilderte, wie er in der Vergangenheit von Jugendlichen derart zusammengeschlagen wurde, dass er zahlreiche Trümmerbrüche im Gesicht erlitt, die mit im Kiefer verbleibenden Drähten zusammengeflickt werden mussten, hielt ihm Götzl vor, in "Selbstmitleid" zu zerfließen.
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Anfang 2009 verurteilte der Richter den 30-jährigen Informatikstudenten Sven G., der sich mit einem Messer gegen fünf Albaner zur Wehr gesetzt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Auch in diesem Fall musste der Verurteilte, der sich in seinem Leben noch nicht zuschulden hatte kommen lassen, die Haftstrafe ohne Bewährungschance antreten. Götzl erkannte zwar auf eine klare Notwehrsituation, empfand aber die Reaktion des Studenten als unverhältnismäßig - eine Sicht, die dieser anfangs nur bedingt teilen wollte, womit er sich offenbar den besonderen Zorn des Richters zuzog, der darauf hin - so die [extern] Süddeutsche Zeitung - "sichtlich verärgert" meinte: "Dass man sich vom Täter zum Opfer macht, haben wir hier noch nicht erlebt".
Der [extern] Tathergang ließ allerdings auch zahlreiche Leser daran zweifeln, ob im Fall von Sven G. nicht genau jenes "gesteigerte Maß an Angst" vorlag, bei dem Strafrechtskommentare von einem "intensiven Notwehrexzess" ausgehen, wie ihn der § 33 StGB regelt. Wörtlich heißt es darin: "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft". Sven G. selbst sagte vor Gericht zu dem Vorfall, er habe "in [s]einem Leben noch nie so viel Angst gehabt". Tatsächlich hatte Mergim S., der Anführer der fünf Albaner, vor dem Angriff auf den Studenten in der Nähe des Münchner U-Bahnhofs Garching am 14. März 2008 bereits dessen Freud mit der Faust ins Gesicht zu Boden geschlagen - ein Vorgang, der möglicherweise nicht ganz ohne Konsequenzen auf Amygdala, Locus Coeruleus, Nucleus Parabrachialis, Hypothalamus und Stressachse blieb.
Zudem hatte der 17-jährige Albaner, der kurz vorher wegen des Anzettelns einer Schlägerei aus einem Jugendzentrum geworfen worden war, den Konflikt mit der intensivtätertypischen Provokation "Was schaust du so?" begonnen, so dass G. davon ausgehen musste, dass der Angreifer auf Gewalt aus war und eine Abwendung des mit Schubsen und Schlägen eingeleiteten körperlichen Angriffs mit Beschwichtigungen nicht möglich sein würde. Hinzu kam, dass er selbst zwar größer und dicker war als der Angreifer, jedoch aufgrund der Überzahl und des Angriffswillens der Gegner trotzdem damit rechnen musste, bei einem Verteidigungsversuch ohne Einsatz seines mitgeführten Mini-Messers zu unterliegen und nicht nur Schmerzen, sondern schwere körperliche Schäden davonzutragen.
Götzl warf Sven G. jedoch nicht nur dessen Körpergröße und Gewicht vor, sondern auch, dass er den Albaner in den Hals und nicht in den Arm gestochen hatte. Allerdings deutet einiges darauf hin, dass G. in rasender Angst einfach irgendwo hin stach und sich erst nachher eine zum Tatzeitpunkt gar nicht vorliegende Erklärung seines Handelns zurechtlegte, mit der er sich möglicherweise um Kopf und Kragen redete. Auch die Tatsache, dass Sven G. zum Tatzeitpunkt von der Geburtstagsfeier seines kleinen Bruders kam und ein Alkoholpegel von 1,8 Promille möglicherweise seine Fähigkeiten zum nüchternen Abschätzen der Gefährdung beeinflusste, könnte durchaus stärkeren Einfluss auf das eventuelle Vorliegen einer "intensiven Notwehrsituation" gehabt haben, als Richter Götzl dies sehen wollte.
Auf solch eine Situation lässt auch das anschließende Handeln des Stundenten schließen, der in seine Wohnung flüchtete und sich in Erwartung weiterer Angriffe ein Messer und einen Baseballschläger zurechtlegte. Gerade in diesem Verhalten aber wollte Götzl erkennen, dass Sven G. nicht in Angst, sondern überlegt gehandelt habe. Mindestens genauso gut lässt sich allerdings argumentieren, dass die Tatsache, dass er nicht die Rettungsleitstelle oder die Polizei rief, ein deutliches Anzeichen dafür war, dass die Entscheidungsfähigkeit des Studenten durchaus in schwerer Weise von Panik getrübt war. Denn erst das gegen ihn gefällte Urteil - das vor dem Bekanntwerden der Rechtsprechungspraxis Götzls niemand erwarten konnte - macht dieses Unterlassen der Information von Behörden im Nachhinein zu einem "vernünftigen" Handeln.
Zu dem Schluss, dass Götzl hier zu weit ging, kam nun auch der [extern] Bundesgerichtshof, der in der Revision des Falles darauf hinwies, dass das Münchner Schwurgericht den "besonderen Umständen des Falles" nicht gerecht" wurde. Jetzt muss der Fall unter einem anderen Richter neu verhandelt werden. Möglicherweise etwas zu spät für Sven G., der bereits eineinhalb Jahre Haft hinter sich hat. Und möglicherweise auch zu spät, um jene Zivilcourage wieder zu etablieren, mit der Dominik Brunner vielleicht geholfen hätte werden können.