Das Freiburger Alkoholverbot ist unwirksam. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat heute Vormittag entsprechende Vorschriften der Polizeiverordnung für rechtswidrig erklärt. Die Formulierung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter.




Es lebe die Freiheit!
Wie sieht es eigentlich aus, wenn jemand wegen Verstoß gegen dieses nun illegale Gesetz zu einem Bußgeld oder was auch immer verdonnert wurde? Hat er Chancen, das zurückzukriegen?
"breaking news" *lol*
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@Andres: so siehts aus ;-)
Aber Fudder kann es sich ja auch leisten, die dpa-Meldung wortwörtlich zu übernehmen und dann keine Quellenangabe dranzuschreiben...
ein "Prost" auf all die Jenigen, die auch gern in der Stadt sind und es sich nicht leisten können, sich in den Biergarten zu setzen!
Glückwunsch für den Erfolg...
Na da hat es der Überwachungsstaat in Gestalt der weisungshörigen Klassenjustiz dem untedrückten Bürger wieder einmal gezeigt.
Weiterhin viel Spaß mit der Prolosäuferei; wäre ggf. dafür, die Polizei möge sich ganz aus dem Bereich zurückziehen, damit die Leute sich fleißig gegenseitig auf die Mütze geben, Vielleicht löst sich das Problem ja dann so.
Toll!!!!!!!
wie cool man doch gleich ist, wenn sogenannte "Möchtegern-Studenten" und Jugendliche sich den Kopf zuschütten.
Leute ihr habt keinen blassen Schimmer, was Alkohol für Auswirkungen haben kann, aber bleibt weiterhin so "Cool".
Schön , das die Stadt mal einen Dämpfer bekommen hat .
Die Frage beim Flashmob in Freiburg ist eher , wann der Initiator die Kohle für die Reinigung der Lokalität beisammen hat ;)
@mike: jepp. und cat666 hat als erste/r dazu aufgerufen. er/sie ist es, der/die die rechnung von der stadtreinigung bekommt. :-))))
Nein wie überraschend - man sollte Ansprüche auf Ersatz für verschütteten Alkohol seitens Exekutive gelten machen können ;)
Es erleichtert, zu wissen, dass Willkür eben doch ihre Grenzen hat - das sollten sich vor allem blinde Aktionisten ("Saat böse, Staat korrupt") zu Gemüte führen..
ah ja: Breaking News... "Eilmeldung" is ja schon schlimm.. :P
Wehe, die Polizei steht nächste Woche vor meiner Tür!
Ich initiiere hier gar nichts!!!
Macht mir mal keine Angst, sonst muss ich mich hier gleich abmelden.
Man könnte daraus ja ne "John Phillip Thurn Gedächtnisparty" machen.
(Auch das ist kein ernstgemeinter Vorrschlag!)
so wie ich die Pressemitteilung verstehe, bezieht sich die der Punkt der pauschalen Formulierung auf die ältere Polizeiverordnung und nicht auf das Verbot im Bermudadreieck
Diese scheitert daran:
"Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten führen, aber nicht typischer Weise bei jedem, der der Norm unterworfen werde"
Auf alle Fälle sollte man mal einen (selbst mitgebracht natürlich) im Bermuda-Dreieck kippen - auf das gekippte Alkverbot. Mit vielen Hunderten von Millionen Menschen zusammen zelebriert, wäre das dann ein Fläschle-Mob ;-)
zusammen mit dieser polizeiverordnung hätte man auch noch eine ganze menge anderer dinge kippen können...
abwarten, die wird schneller umformuliert als mancher seine flasche leergetrunken hat.
abgesehen davon ist es natürlich ein sieg für gerechtigkeit und freiheit in einem immens lebenswichtigen themengebiet.
durch solche klagen wird aber immerhin für eine rege nachfrage an jungjuristen gesorgt, damit es sich auch in zukunft noch lohnt jura zu studieren.
alla gut , trinke mer einen
Wortlaut: (da is nix mit umformulieren, das wars)
Freiburger Alkoholverbote rechtswidrig
Datum: 28.07.2009
Kurzbeschreibung: Mit zwei heute verkündeten Urteilen hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in zwei Normenkontrollverfahren Bestimmungen in Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg über Alkoholverbote für unwirksam erklärt.
Alkoholverbot im „Bermudadreieck“ rechtswidrig
Mit der im Kneipenviertel der Stadt Freiburg („Bermudadreieck") geltenden Verordnung will die Stadt den starken Anstieg von Gewaltdelikten bekämpfen, für den sie den Alkoholkonsum verantwortlich macht. Sie hat daher ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Alkoholverbot erlassen, wonach es auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese dort zu konsumieren. Das Verbot gilt in den Nächten von Freitag bis Montag, jeweils von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und für die Nacht vor einem gesetzlichen Feiertag. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Nach Ansicht des VGH ist dieses Alkoholverbot von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Diese erlaube eine selbst geringfügige reiheitseinschränkung durch Verordnung nur, wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht. Die Feststellung einer Gefahr verlange eine in tatsächlicher Hinsicht abgesicherte Prognose. Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten führen, aber nicht typischer Weise bei jedem, der der Norm unterworfen werde.
Der VGH stellt weiterhin klar, dass das Eingreifen der Polizei in Einzelfällen gerechtfertigt ist, wenn es zu alkoholbedingten Ausschreitungen kommt. Soll schon im Vorfeld dem Alkoholmissbrauch in städtischen Brennpunkten entgegengewirkt werden, müsse der Gesetzgeber tätig werden. Derzeit bleibe der Stadt nur die Möglichkeit, mit dem herkömmlichen polizeilichen Instrumentarium wie Platzverweisen und Aufenthaltsverboten im Einzelfall gegen Störer vorzugehen; öffentliche Massenbesäufnisse (sog. Botellon) könnten untersagt werden. Auch könne die Stadt die im Rahmen eines Gesamtkonzepts getroffenen Maßnahmen (wie Vereinbarungen mit den gastronomischen Betrieben über die gegenseitige Anerkennung von Hausverboten, die freiwillige Selbstbeschränkung in Bezug auf sog. Flatrate-Angebote, systematische Öffentlichkeitsarbeit und „Gefährderansprachen") weiter verfolgen.
Sog. Randgruppentrinkparagraph rechtswidrig
Auch eine weitere Regelung, die 2007 in eine bereits bestehenden Polizeiverordnung der Stadt eingefügt wurde und auf allen öffentlichen Plätzen und Straßen gilt, wurde vom VGH für unwirksam erklärt. Nach dieser Bestimmung ist das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freischankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen u. ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, verboten, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen. Diese Reglung, so der VGH, sei zu unbestimmt. Den Normadressaten sei keine hinreichend eindeutige Abgrenzung zwischen dem verbotenen und dem erlaubten Verhalten möglich. Aus dem Wortlaut ergebe sich nicht, dass nur Belästigungen durch Gruppentrinker erfasst seien. Eine Prognose, ob die Auswirkungen des Alkohols geeignet sind, Dritte zu belästigen, könne erst durch den Polizeivollzugsbeamten an Ort und Stelle getroffen werden. Diese Feststellung kann durch eine abstrakt-generelle Regelung nicht ersetzt werden.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. (Az.: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08).
Da werden die Spießer-Grünen aber jaulen. Dürfen sie doch nicht mehr alles verbieten, was nicht ins milimeterenge Weltbild passt. Jetzt müssen sie nachdenken, und da hapert es bei den Grünen erheblich, besteht die Ideolgie der Truppe doch darauf, grundsätzlich recht zu haben.
Ich distanziere mich auch. Und wie. Wenn jemand was näheres erfährt, bitte Bescheid sagen. Ich gehe jetzt auf ein Bier in die Stadt und passe auf, dass sich nirgendwo größere Gruppen bilden.