Der Prozess, der seit gestern vor dem Landgericht Freiburg verhandelt wird, könnte eine Vorlage für einen abendfüllenden Kino-Thriller sein: verhandelt wird gegen den 39 Jahre alten katholischen Priester Frank B., der sich durch eine Vielzahl von abenteuerlichen Lügengeschichten mehr als eine viertel Million Euro erschlichen hat, unter anderem von der Erzdiözese Freiburg und einer ihm zugetanen Frau. Das Geld investierte er in Luxusmöbel, schnelle Autos und weitere Frauen. Caro war beim ersten Prozesstag dabei.



@fudder:
der aushang auf dem bild oben ist doch öffentlich zugänglich - nicht wahr?
warum müsst ihr den dann weisseln und den nachnamen abkürzen - zumal der antrag auf ausschluss der öffentlichkeit ja auch abgelehnt wurde?
Ja, der Aushang ist öffentlich.
Der Pressekodex des deutschen Presserats besagt allerdings Folgendes:
Ziffer 8, Persönlichkeitsrechte:
"Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz."
Bezogen auf Gerichtsverfahren wird ausgeführt:
"(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden."
Ziffer 13 - Unschuldvermut - lautet
"Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse."
dazu wird ausgeführt:
"Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.
Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines "Medien-Prangers" sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden. "
Deswegen nennen wir nicht den Namen des Angeklagten (könnten ihn auch "Täter"nennen, weil er ja ein Teilgeständnis abgelegt hat") und zeigen kein Bild von ihm.
Es ist ein Unterschied, ob der Name im Schaukasten im Landgericht zu lesen ist und der Angeklagte während der Verhandlung angeguckt werden kann, oder ob das hier passiert.
danke!
>Es ist ein Unterschied, ob der Name im Schaukasten im Landgericht zu lesen ist und der Angeklagte während der Verhandlung angeguckt werden kann, oder ob das hier passiert.
darum gings mir. WELCHER unterschied? die schiere menge der betrachter des angeklagten / teiltäters?
wenn ich jetzt ins landgericht gehe, den namen lese und hier poste - müsst ihr das löschen?
oh pardon..
link war wohl zu lang.
sollte heissen: da hält sich sogar die bild dran und nennt den pfarrer nur frank b.
wieso darf man hier eigentlich gerichtsprozesse kommentieren und polizeimeldungen nicht?
liegt dass vielleicht daran, dass kritik an religionen, insbesondere der christlichen ausdrücklich erwünscht und angesagt ist, kritik an "menschen mit migrationshintergrund" dagegen nicht?
ich möchte gerne das recht in anspruch nehmen, BEIDES zu kritisieren, aber offenbar weiß fudder immer am besten, was man den dummen kleinen internetuser kommentieren lässt und was nicht. wie nennt man das doch gleich, bevormundung?
Das ist ja schier unglaublich was der sich alles geleistet hat.
Aber zumindest mußten diesmal nicht wieder unschuldige Kinder leiden, die wie schon so oft in der Vergangenheit durch Prister sexuell missbraucht wurden.
Zumindest bei Verstoß gegen Gebot 6 kann man den Prister etwas entlasten, denn zum Eheberechen gehören immer zwei dazu. Der wo sie bricht und der wo mitmacht=:O)
Der Reisser an der ganzen Geschichte ist doch nur, dass der Typ ein Geistlicher ist. Wäre es der Immobilienmakler oder Aldiabteilungsleiter von nebenan wäre die Gschicht nicht mal halb so interessant. Aber man sieht daran gut, dass Pfarrer eben auch nur Menschen bzw. Männer sind.
Und wieder ein Schlag ins Gesicht des Zölibats!
Ich bin aber auch froh zu lesen, dass es katholische Priester gibt, die zu einer Beziehung mit Erwachsenen tendieren und nicht die von Mutti erwähnte Klientel zwangsrekrutieren.
Guter Prozessbericht!
Das Zölibat ist ohnehin unnötig das zeigt doch die evenagelische Kirche erfolgreich.
Ich glaube das schwerwiegende an der ganzen Sache ist die Tatsache das man da mit dem Glauben an das Gute betrogen hat. Geld was einst von glübigen zum guten Zweck gespendet wurde, für den behinderten Bruder, die an Krebs erkrankte Frau usw. letzendlich sich dann aber in Luxusgüter wandelte.
Ich glaube das hätte man auch einem Immobilienmarkler übel genommen.
Ansonsten hast du sicher recht Wuschel, man braucht ja nur an die ganzen Unterschlagungen durch die hohe Gesellschaft denken, die dann noch mit hoher Abfindung belohnt schnell unter den Teppich gekehrt werden.
das beste am artikel ist daß der typ "doktorand der moraltheologie" ist (war?)
erst kommt bekanntlich das fressen
"Ich glaube das hätte man auch einem Immobilienmarkler übel genommen."
Ja, aber der Immobilienmakler macht das, ohne sich danach vor Gericht verantworten zu müssen ;)
Er nutzt zunächst meine Wohnungsnot aus und schwatzt mir innerhalb von 15 Minuten eine schrottige Bruchbude auf; daraufhin kassiert er dafür 2,38 Monatskaltmieten Provision, die dann in einen neuen BMW investiert werden.
LeNik, das stimmt, Du hast recht, das kommt auf das selbe raus und das auch noch ganz legal.
Es ist auch das einzigste was mir jetzt einfällt, wo nicht der Auftraggeber die Kosten bezahlen muß. Warum das auch immer gesetzlich noch nie anders geregelt wurde.
FYI: Ich finde, dieser Fall ist aus zwei Gründen interessant
1. Institutionen sind involviert. Der Angeklagte hat Geld für einen erfundenen guten Zweck bekommen, und es für etwas anderes benutzt. Wäre das an der Uni passiert, dann würden wir da genau so drüber berichten. Wie geht die Institution damit um? Welche Konsequenzen werden da gezogen? Wie kann das passieren?
2. Der Angeklagte scheint ein exzellenter Täuscher zu sein. Wie macht jemand sowas? Wie kriegt jemand das hin, so viele Menschen mit so vielen verschiedenen Geschichten zu managen? Ich habe heute da gesessen, und versucht zu verstehen, was die Betroffenen in diesem Menschen gesehen haben. Wie passt das alles zusammen? Eine Zeugin heute hat so absurd genau das gesagt, was in seinem Interesse war, dass der Richter sie gefragt hat, warum sie manche Dinge so formulierte. Gestern hat eine ältere Frau ihn in einer Pause umarmt. Eine andere ältere Frau, mit Krückstock, hat hingegen gesagt, dass er ihr einen Brief geschrieben habe, weil sie in der Messe nicht ausreichend gekniet habe.
Was ist das für ein Typ? Das ist spannend, ob Priester oder nicht, wobei dieser Beruf mit diesem Ausmaß an Täuschung natürlich noch eine weitere Dimension auf die Ganze Geschichte drauf packt.
@madrugada: Das Landgericht ist das Landgericht. Wir sind Teil der Presse. Das ist der Unterschied.
@Mutti - da kann man nur hoffen, dass du Recht behälst. Wer so eine verquere Moral hat...wer weiss, was da noch raus kommt.
@caro - was ist denn an dem typ so verwunderlich? blender und täuscher gibts überall, da musst nur mal die Kajo runterlaufen- Oder einen Abend in Freiburgs höchster Disco verbringen ;-). Da wird auch großes Kino vorgetäuscht und es ist doch nur neu Pseudostampfebar ;-).
@holzi Mag sein, aber zwischen einem Partyblender und jemandem, der eine viertel Millionen Euro von diversen Leuten abschwatzt, seh ich einen Unterschied.
Und noch als Update zum heutigen Verhandlungstag:
Vertreter von Diozöse und Gemeinde haben am vormittag nur in begrenztem Maße ausgesagt. Zum Teil beriefen sich die Zeugen auf das Beichtgeheimnis.
Am Nachmittag wurde die Öffentlichkeit von den Teilen der Vernehmungen der Zeuginnen Sonja T. und Daniela M. ausgeschlossen, in denen es um die Art der Beziehung der Frauen zum Angeklagten ging.
Zitat des Tages: (es ging um Ringe, die als Ausdruck der "innigen geistlichen Freundschaft zwischen dem Angeklagten und Daniela N. bestand, von den beiden getragen wurden)
Nebeklage-Verterter: "Befand sich in dem Ring die Inschrift "Amor vincet omnia"?
Daniela N: "Nein. Wenn schon dann Amor vincit omnia."
Nebenklage-Verterter: "Dafür reicht mein Asterix-Latein halt nicht aus."
Oha das ist ja noch heftiger als ich dachte und das mit dem Beichtgeheimnis ist ja auch Krass, da wird auch noch der Glaube dazu missbraucht das man Straftaten deckt. Irgendwann habe ich mal gelernt das die Beichte für Leute ist die wirklich bereuen.
Sie sollen eine Chance bekommen Buse zu tun und es dann besser zu machen.
Mir ist aber schon immer der Missbrauch dieser Sache und viele andere Widersprüche aufgefallen, was mich dann wiederum unter anderem auch immer hat an der katholischen Kirche Zweifeln lassen.
Viele Leute die zur Beichte und jeden Sontag zur Kirche gehen verhalten sich hinterher noch immer genauso wie zuvor. Es sind genau die Leute (natürlich nicht alle, aber viele von denen die ich kenne) die ständig am intrigieren sind, an anderen Leuten kein gutes Haar lassen und ihr Gift in die Welt versprühen.
Deshalb gehe ich auch nicht in die Kirche. Als meine Tochter zur Kommunion kam sollte ich jeden sonntag in die kirche. Ich sagte zum Pfarrer, ich gehe erst dann in die Kirche wenn es die ganzen Heuchler und Lügner nicht mehr tun. die gehen jede Woche dahin um ihr gewissen zu erleichtern und um sich damit die Berechtigung für ihre neuen Grausamkeiten in der neuen Woche zu holen.
Zudem wollte meine Tochter getauft werden und zur Kommunion das hatte ja nichts mit mir zu tun.
Tja nun wen wundert das alles jetzt noch, wenn man dann sieht wie mache Kirchenleute selbst mit den Glaubensriten umgehen.
Da bleibt wirklich nur zu hoffen, das wie Holzi sagt - nicht doch noch schlimmeres zu Tage kommt.
sorry ich muss mal klugscheissen, weil wenn schon denn schon, das gilt auch für priester:
Die Reihenfolge der Wörter und Satzglieder im Lateinischen ist relativ beliebig.
Natürlich gab es auch damals schon Mehrdeutigkeiten, aber viele Wörter waren durch ihre Endung eindeutigen grammatischen Attributen zuzuordnen.
Es war also ästhetischen oder pragmatischen Gesichtspunkten überlassen, den Ausschlag bei der Wahl einer bestimmten Wortstellung zu geben. Eine schöne Möglichkeit, die dichterisch weidlich ausgenutzt wurde.
Bei bekannten Sentenzen empfiehlt es sich natürlich, die Variante zu verwenden, die sich über die Jahrhunderte durchgesetzt hat. »Censeo ceterum, delendam esse Carthaginem« wäre also ungewöhnlich, aber nach meinen Informationen nicht falsch.
Ähnlich verhält es sich mit »Amor vincit omnia« und den weiteren Varianten des Vergil-Zitats, dessen Original- und wohl auch gängigste Fassung meines Wissens »Omnia vincit amor« lautet.
@lenik: so ein quatsch was du da schreibst!!! brauchst dir die bruchbude ja nicht aufschwätzen zu lassen, bist doch selber groß um dir ne Wohnung zu suchen, oder?!
Das stimmt zwar auch Dominguez, aber leider sind dann viele Wohnungsangebote dadurch direkt zu streichen.
Wir hatten 4 Jahre gebraucht um eine 5-Zimmer Wohnung zu finden die bezahlbar und schön ist. Wir stellten uns das eigentlich ziemlich einfach vor.. Von wegen, letzendlich bekamen wir sie durch unseren Vermieter bei dem wir auf einer langen Warteliste standen.
Die Suche bis dahin von Privat war der Horror...
Entweder waren die Angebote überteuert, oder es waren direkt Bruchbuden wo man sogar für den Küchenmöbelmüll von 1901 noch 200 Euro Abstand hätte bezahlen müssen, oder überhaupt Wucherabstandsummen, die direkt den paar Tausender Rahmen sprengten für Zeug was man A nicht braucht, da schon vorhanden und B nicht will da gräßlich.
Weitere Möglichkeiten, es war am AdW, oder auch beliebt, der sofortige Einzug, damit der Vormieter sich die Doppelmiete aufgrund von Kündigungsfristen, die man aber selbst ja auch hat spart.
War etwas brauchbares dabei, so hatte man direkt 30 Mitbewerber. Darunter natürlich auch das so begehrte ältere Ehepaar, Nichtraucher, ohne Kinder und Haustiere, was natürlich auch sicher dringend 5 Zimmer oder ein Haus benötigt und der Rest war dann über Markler.
Sicher eine kleine Wohnung lässt sich bestimmt einfacher finden, aber dennoch ist Wohnungssuche ein Alptraum und da ist man dann irgendwann so ziemlich zu allem bereit..selbst für den Markler...
Stimmt wäre es kein Geistlicher würde nicht so ein Aufheben darum gemacht werden was er getan hat oder nicht. Ich gebe Mutti Recht, dass es zum Glück nicht um Kindesmissbrauch geht, zumindest hoffe ich das für Pfarrer B.. Aber das die Kirche selber Dreck am Stecken hat weiss ja eigentlich jeder bzw. jeder der es auch sehen will. Bin jedenfalls gespannt wie der Prozess weiter geht. Super Artikel Fudder, Caro. Gruss
@ Ringo
völlig egal sind die Wortstellungen ja nun auch nicht. Auch wenn Du offendsichtlich ein paar lateinische "Sentenzen" kennst, bist du des Lateinischen nicht mächtig.
Dass im übrigen Kartago zerstört wereden muss, ist eine art " Pomadentopf" (den jeder Humnaist, sprich Altgrieche versteht), der aber nicht für die Wortstellung der Altphilolopgen per se spricht.
Dennoch: Geistlicher hin oder her, Strafe muss sein, wenn ihm die Schuld bewiesen werden kann - in dubito pro reo!
Omnia vincit amor, et nos cedamus amori.
Vergilius, Bucolica 10,69
Die Liebe besiegt alles, und auch wir wollen uns der Liebe unterordnen.
[In medias res, S. 16748
http://www.digitale-bibliothek.de/band27.htm]
""Die Liebe besiegt alles, und auch wir wollen uns der Liebe unterordnen.""
Danke dafür...., das ist nicht schlecht......
Ja, ein hoch auf die katholische Kirche würde ich sagen, alles Schlitzohren und Betrüger.
Was hätte man wohl vor 300 Jahren mit ihm gemacht?
ich frage mich immer ob diese leute wirklich so gut darin sind leute zu manipulieren oder ob sie nur gut darin sind leute zu finden die für manipulationen anfällig sind.
auf jeden fall ist es unglaublich wie lange sie oft mit ihren sachen durchkommen.
@lalala - ... "ich frage mich immer ob diese leute wirklich so gut darin sind leute zu manipulieren oder ob sie nur gut darin sind leute zu finden die für manipulationen anfällig sind."
der beste gedanke zu diesem thema...
Das Argument, dass man die Wohnung ja nicht überteuert nehmen muss, gilt ja dann auch für den Priester. Man hätte ihm das Geld nicht geben müssen.
Allerdings spielt der Immobilienmakler mit Deiner Not und der Priester mit Deinem Mitleid.
@Mutti: Von wegen kleinere Wohnungen sind schneller zu haben. Da stehst Du jeden Mittwoch und Samstag um sieben auf, holst Dir die Zypresse. Schaust die Wohnungen mit 30-40 anderen Leuten an. Diese sind Studenten die mit Ihren Eltern da sind oder Nichtraucher, Lehrerpaar usw. Nach einem halben Jahr habe ich die Hoffnung aufgegeben eine bezahlbare, schöne Wohnung zu finden und bin von Freiburg weggezogen.
@lalala Da hast Du vollkommen recht.
Interessant ist ja, wer für so Manipulationen in diesem Fall anfällig ist: alte Frauen, klar, das überrascht wenig, unsichere junge Frauen auf der Suche ebenso, aber die Assistentin eines Zivilrechts-Profs? Diverse Priester? Ein ehemaliger Ministerpräsident?
@ lalala: "ich frage mich immer ob diese leute wirklich so gut darin sind leute zu manipulieren oder ob sie nur gut darin sind leute zu finden die für manipulationen anfällig sind.
auf jeden fall ist es unglaublich wie lange sie oft mit ihren sachen durchkommen."
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Die Mischung macht´s wohl:
Einerseits lernt man als Priester naturgemäß, ein Vertrauensverhältnis zu den Gemeindemitgliedern aufzubauen - genau wie ein Arzt, ein Lehrer, ein Rechtsanwalt oder ein Therapeut.
Andererseits genießen Angehörige dieser Berufsgruppen einen Vertrauensvorschuss ihrer Klientel.
Dieses Vertrauensverhältnis ist ja für ihre Arbeit auch sehr wichtig und wird deshalb vom Staat durch entsprechende Gesetze (beim Priester etwa durch die Anerkennung des Beichtgeheimnisses) geschützt und unterstützt.
Man sollte sich aber immer gegenwärtigen, dass man lediglich ein paar Staatsexamina braucht, um diese Berufe auszuüben.
Eine Prüfung auf charakterliche Eignung findet nicht statt - es reicht aus, dass noch nichts Negatives bekannt ist.
Meistens funktioniert dieses System des Vertrauensvorschusses auch ganz gut, vielleicht deshalb, weil die meisten Straftäter ihre "Neigung" schon früh entwickeln und durch das Raster fallen.
Andererseits sind aber gerade die Angehörigen der genannten Berufsgruppen nicht immer die Dümmsten und deshalb auch wieder eher in der Lage, sich entsprechend vorsichtig zu verhalten und ihre Umgebung lange Zeit zu täuschen.
@Ringo, beim Klugscheißen aber bitte nicht mit fremden Federn schmücken, deine angebliche Klugscheißerei findet sich wortwörtlich hier wieder: http://www.wer-weiss-was.de/theme46/article3083484.html Bravo!
Es ging doch bei der Auseinandersetzung gar nicht um die Wortstellung, die schon mit der Parallelstellung von "Amor" und "Amori" bei Vergil durchaus exzentrisch und echohaft gesucht (was wohl auch nicht nur dem Verszwang zu schulden ist) wirkt, sondern um "vincet" (Futur) vs. "vincit" (Präsens).
Das "Asterix-Latein" des Nebenklagevertreters ist so schlecht gar nicht, es gibt tatsächlich einen Vergil-Codex aus dem 5.Jh., der das Futur "vincet" hat, auch ist "Amor vincet omnia" der Titel eines rel. berühmten Gemäldes Caravaggios. Da die beiden betreffenden Personen wohl keine rosige Zukunft erwartet, ist das Beharren auf der Präsensform natürlich ziemlich passend... ;)
@blueline
Egal ist die Wortstellung nicht, da hast du schon recht, aber dennoch würden wohl alle sechs möglichen und richtigen Variationen der 3 Worte in der Übersetzung denselben Sinn ergeben; müsste ich als Altphilologe es in normale Prosa zurückübersetzen, wäre mit "Amor omnia vincit" der gewöhnlichen Satzstellung wohl am ehesten Genüge getan.
SVW: rings!
@JosFritz
Ganz genau.
Eine Zeugin wiederholte übrigens gestern immer wieder "Ich war mir sicher, dass Geld wieder zu bekommen, schließlich ist er Priester."
kann auch die weibliche neugierde an dieser (un)person nicht verstehen; a-loch bleibt a-loch.
@ Caro: "Interessant ist ja, wer für so Manipulationen in diesem Fall anfällig ist: alte Frauen, klar, das überrascht wenig, unsichere junge Frauen auf der Suche ebenso, aber die Assistentin eines Zivilrechts-Profs? Diverse Priester? Ein ehemaliger Ministerpräsident?"
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Auch wenn ich gerade betont habe, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen nicht immer die Dümmsten sind:
Weder Charakter - noch Intelligenz - werden positiv überprüft, die Eignung wird aus einem sauberen polizeilichen Führungszeugnis und der Vorlage der Staatsexamen abgeleitet.
Hinzu kommt, dass sich die Angehörigen der entsprechenden Berufsgruppen tendenziell untereinander als zumindest ebenbürtig, wenn nicht als jeweils Überlegene ansehen: Welcher Rechtsanwalt gibt schon vor anderen oder vor sich selbst zu, dass der Kollege viel cleverer ist als er?
Außerdem haben sie ja auch einen gewissen Standesethos nicht nur propagiert, sondern auch selbst verinnerlicht: Welcher Frauenarzt würde schon ohne weiteres einem Kollegen zutrauen, dass dieser seine Patientinnen missbrauchen könnte?
Das gleiche gilt eben auch für das Vertrauen von Priestern untereinander: Welcher Bruder wäre schon in der Lage, Gott - und vor allem die eigene jahrelang erworbene und erprobte Menschenkenntnis - derart durch den Bruch all der von Dir oben aufgezählten Gebote zu enttäuschen?
Um so leichteres Spiel haben Typen wie Franky-Boy.
zumindest bei alleinstehenden älteren damen (die wenigstens ab und zu den gottesdienst besuchen) hat ein pfarrer immer leichtes spiel. besonders wenns dann noch so ein adretter junger mann ist. da schmilzt die gertrud gleich dahin. das kennt man ja aus jedem ort.
insofern wunderts nicht, wenn das ab und zu auch mal einer ausnutzt.
JosFritz: "Das gleiche gilt eben auch für das Vertrauen von Priestern untereinander: Welcher Bruder wäre schon in der Lage, Gott - und vor allem die eigene jahrelang erworbene und erprobte Menschenkenntnis - derart durch den Bruch all der von Dir oben aufgezählten Gebote zu enttäuschen?
Um so leichteres Spiel haben Typen wie Franky-Boy."
Stimmt.
Außerdem ist das Eingestehen vor sich selbst, der Betrogene gewesen zu sein, ja ebenfalls eine Katastrophe: "Ich Priester/Juristin/Politiker bin so jemandem aufgesessen. Ich habe das nicht durchschaut, meine Menschenkenntnis hat versagt."
Ich war gestern früh nicht bei der Verhandlung dabei, aber nach dem, was mir erzählt wurde, machten die anwesenden Priester nicht unbedingt den Eindruck, das Ausmaß des Lügengebildes von Frank B. verstanden zu haben bzw. ihre Rolle darin kritisch reflektieren zu können und sich das eigene Versagen einzugestehen.
Außerdem haben sie ja auch ein gewisseS Standesethos nicht nur propagiert, sondern auch selbst verinnerlicht: Welcher Frauenarzt würde schon ohne weiteres einem Kollegen zutrauen, dass dieser seine Patientinnen missbrauchen könnte?
@Caro - nochmal zu meinem Kommentar gestern. Für mich ist ein Blender der einen auf dicke Hose macht und keiner merkt es genauso wie der Priester....so ein Talent hat man oder hat man nicht. Es ist immer nur die Frage, wieviel kriminelle Energie mit dazu kommt, um das "Talent" entsprechend einzusetzen. Auf alle Fälle ist es bei ihm wie beim Datenschutz im Internet - es ist unglaublich, mit welcher Naivität die Menschen teilweise durch die Gegend laufen.
@zeitgeist
woher willst du wissen das dies nicht von mir, oder einem anderen ich von mit stammt? mmmh? ;-)
Schön das du's gefunden hast.. :-) Auch dazu Bravo!
Desweitern wollte ich damit darstellen das auch der wichtigtuerische Prister, dessen 'frau' jawohl den Ring von Ihm hatte - den eingeprägten Text verdreht hat.
und damit auch sie bei Ihrer Verbesserung des Nebenkläger Anwaltes nicht die weisheit mit Löffel gegessen hat - ich sowieso nicht.
:-)
@Holzi Ah, verstanden. Ich weiß allerdings nicht, ob die Leute, die ihm aufgesessen sind, zwangsläufig "naiv" sind. Frank B. hat für alles Belege und Briefe angeschleppt, zum Teil aufwändig gefälscht oder organisiert. Zusammen mit dem Vertrauensbonus, den JosFritz ja so treffend beschrieben hat, kann ich da gut verstehen, dass seine Opfer wenig Zweifel an seinen Geschichten hatten.
"... eine schrottige Bruchbude auf; daraufhin kassiert er dafür 2,38 Monatskaltmieten Provision, die dann in einen neuen BMW investiert werden."
meiner fährt Jaguar ... aber ok, bei Bruchbuden ist die Miete nicht so hoch und die Provision kleiner ;-)
Laut Anklage soll die Beziehung von Geldforderungen des B. und körperlichen Aggressionen geprägt gewesen sein.
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Also ich finde wenn jemand Geld möchte und das auch noch in solchen Summen, ist immer Vorsicht geboten.
Kommt dann noch körperliche Agression hinzu und das durch einen Priester, würde mich das schon an der Ehrhaftigkeit dieses Menschen zweifeln lassen.
Ich würde generell niemandem Geld geben, der mir Gewalt androht, geschweigedenn mit so jemandem eine Beziehung führen.
Etwas Naivität, der Realität nicht ins Auge sehen wollen, oder vielleicht sogar Hörigkeit muß da schon im Spiel gewesen sein.
Es ist doch immer wieder interessant zu beobachten, wie gerne manche Leute ihre Vorurteile bestätigt fühlen. Ein katholischer Priester, der betrügt, manipuliert und dazu auch noch gleich vier Beziehungen pflegt. Da muß man es dann mit den Tatsachen auch gar nicht mehr so genau nehmen:
1. Es ist noch gar nicht erwiesen, wer eigentlich wen manipuliert hat. Das soll das Gerichtsverfahren ja klären. Der Angeklagte hat zugegeben, sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen Darlehen erschlichen zu haben (juristisch heißt das wohl Betrug, Unterschlagung und Vorteilnahme). Was ihn allerdings dazu veranlaßt hat, 2003 seinen Lebensstil plötzlich so zu ändern, daß er Unsummen zum Fenster hinausgeworfen hat, das ist noch völlig offen. Könnte da nicht, nur mal so rein hypothetisch, auch eine oder mehrere der Damen eine Rolle gespielt haben? Es könnte doch ganz nett sein, jemanden finanziell abhängig zu machen, dessen Gefühle man sonst nicht gewinnen kann? Meines Wissens sind katholische Priester auch nur Menschen und damit nicht nur in der Lage zu manipulieren, sondern auch manipulierbar? Vielleicht sollte auch in diesem Fall erst einmal die Unschuldsvermutung gelten, bis das Gericht das so weit wie möglich geklärt hat. Oder gilt für einen katholischen Priester die Unschuldsvermutung per se nicht?
2. In vielen Beiträgen wird es schon für ein Faktum gehalten, daß die "Beziehungen" von denen hier die Rede ist, sexueller Art waren und damit gegen den Zölibat und eventuell das sechste und neunte Gebot verstoßen (ob eine der Frauen verheiratet war, ist nirgends zu erfahren). Das ist meines Wissens bislang höchstens eine Behauptung der Anklage und eine Unterstellung der hier Diskutierenden. Zumindest ich kenne eine ganze Reihe von "Beziehungen", die sich nicht gleich im Bett abspielen.
@Mutti: Das Beichtgeheimnis wird hier keineswegs genutzt, um Straftaten zu decken - falls es Dir noch nicht aufgefallen sein sollte, die Betroffenen gehören selbst zu den Geschädigten und haben daher wohl wenig Interesse, Straftaten zu decken. Vielmehr gehört das Beichtgeheimnis - wie die Schweigepflicht der Ärzte oder der Anwälte - zu den Grundrechten des Angeklagten. Es stimmt natürlich, daß alle diese Ausnahmen von der Aussagepflicht dazu dienen können, Straftaten zu decken - aber das ist eben der Preis, den man dafür zahlen muß, daß man Menschen Rückzugsräume zugesteht, in denen sie ganz vertrauensvoll Rat und Zuspruch suchen können. Wenn Dir das nicht gefällt, denk' mal darüber nach, was das für Regime waren und sind, die diese Grundrechte nicht respektieren. Und was die Heuchler angeht, hier ein kleines Gedicht von P. Jörg Müller:
Ein Christ will nicht zur Kirche gehn
um dort die frommen Heuchler nicht zu sehn,
die allzu fromm am Sonntag tun.
Der Pfarrer hört's, er spricht: nun,
kein Grund zu fliehen, junger Mann,
auf einen mehr kommt es nicht an.
Gilt wohl auch in der femininen Form, reimt sich dann aber nicht so schön.
Servus=:O) Gut das mit dem Beichten mag ja einleuchten, allerdings das mit den Damen nicht. Das würde sich nämlich wiedersprechen.
Zitat:
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Was ihn allerdings dazu veranlaßt hat, 2003 seinen Lebensstil plötzlich so zu ändern, daß er Unsummen zum Fenster hinausgeworfen hat, das ist noch völlig offen. Könnte da nicht, nur mal so rein hypothetisch, auch eine oder mehrere der Damen eine Rolle gespielt haben?
Es könnte doch ganz nett sein, jemanden finanziell abhängig zu machen, dessen Gefühle man sonst nicht gewinnen kann?
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Der Wiederspruch liegt darin, dass der werte Priester genau diese Frauen ja ausgenommen hat. Ich glaube nicht das man Frauen mit Luxus gewinnt, der mit deren eigenem Geld finanziert ist.
@Mutti: Dein Argument ist eine petitio principi: Du setzt bereits voraus, was es erst noch zu zeigen gilt: daß der Priester die Frauen gewinnen wollte. Wenn es nun aber umgekehrt gewesen wäre? Wenn das Geld dazu hätte dienen sollen, die Priester abhängig zu machen? Das wäre ja ziemlich gut geglückt.
Um Mißverständnisse zu vermeiden: ich will weder behaupten, daß es so war, noch Opfer zu Tätern machen. Aber wer in welchem Umfang Täter und Opfer war, das zu entscheiden ist Sache des Gerichts, was dieses am 17. Oktober tun wird - und bis dahin gilt die Unschuldsvermutung -, und nicht die Sache der Anklage und nicht die Sache von Leuten wie wohl allen hier im Forum, mich eingeschlossen, die von den Sachverhalten keine Ahnung haben.
Jetzt soll in dem Prozeß ein deal gemacht werden.
Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten hinter verschlossenen Türen.
Was sagt man denn dazu?
Kopfschüddel, servus das haut nicht hin, weil der Prister ja unter falschen Angaben nach Geld gefragt hat.
Also z.b bei der Gemeinde für seinen behinderten Bruder, diesem das Geld ja aber nie zufloss. Das ist ja etwas das man schon weiß, von daher sind das keine Vermutungen sondern der Betrug bereits bewiesen wenn auch nicht in allen Fällen.
Das Gericht hat in diesem Fall über das Strafmaß zu entscheiden und die Höhe richtet sich eben nach der Schwere der Sache und die ist dann abhängig davon was man ihm noch nachweisen kann und was nicht. Unschuldig ist der nimmer.
Heheee fällt mir noch ein zu Unschuldig ist der nimmer - Im wahrsten Sinne des Wortes*g*
Aber mit Deal hinter zuenen Türen wird eh wieder alles unter den Tisch gekehrt werden.
Ja, ich war da.
Etwa um 16 Uhr war eine 10 minütige Pause angesagt. Daraus wurde dann eine Stunde, in der a l l e Verfahrensbeteiligten (außer dem Priester und der Anzeigenerstatterin, sprich Nebenklägerin) sich hinter verschlossenen Türen berieten.
Dann kamen die Schwarzkittel plus Schöffen wieder herein und der Vorsitzende verkündete:
Die heutige Sitzung ist beendet , und der weitere Verlauf wird sich wahrscheinlich in Form einer Absprache (sprich Deal) abspielen.
Deals sind Arbeitsersparnismethoden, meist zu Lasten der Opfer.
Und außerdem ist es ein Generalausschluß der Öffentlichkeit, des "Volkes", in dessen Namen ein Urteil gesprochen werden soll.
Strafverfahren sind nicht von ungefähr öffentlich - die Geschichte zeigt´s.
Man sollte protestieren.
Ja, klar. Nicht nur in Wirtschafts-Strafsachen, wie man oft meint.
Ich denke, der sich sehr gut dünkende Anwalt Gillmeister, der öfter arrogant - nachdem er fast scheinbar schlafend den anderen gefolgt ist- in das Geschehen eingriff, hat auch hier die Feder geführt.
Man fragt sich: hat auch hier die Kirche die Hände im Spiel? Einen günstigen Eindruck macht die ganze Sache natürlich nicht für sie.
Aber das Interesse der Öffentlichkeit war immens. Das muß man wohl im Keim ersticken.
Demokratie? Rechtsstaat?
In diesem Prozess macht sich die katholische Kirche ein weiteres mal schuldig. Frank B. kann mit Sicherheit keinen Prominentenanwalt wie Ferdinand Gillmeister (Verteidiger von Ex-Skoda-Vorstand Schuster in der VW-Affäre) bezahlen. Anstatt sich die katholische Kirche von diesem Menschen distanziert und klar abgrenzt wird nun mit einem renommierten Anwalt versucht Schaden von der katholischen Kirche abzuwenden. Frank B. hat es geschafft über Jahre leichtgläubige und labile Menschen zu benutzen und zu manipulieren um sein Luxusleben und machtbestreben an die Kirchenspitze voranzutreiben, unter anderem seine katholischen Dienstherren und den ehemaligen Ministerpräsidenten Münch von Sachsen-Anhalt der ihm laut eigener Aussage menschlich nicht verurteilt obwohl Frank B. ihm zugewandte Menschen körperlich und psychisch misshandelt hat! Wenn Frank B. schon einen ehemaligen Ministerpräsidenten so lenken kann was ist dann in Zukunft noch von diesem Menschen zu erwarten? Er möchte laut eigener Aussage in der katholischen Kirche weitermachen! Ich hoffe dass sich zu diesem Thema die katholische Kirche klar und deutlich äußert und Stellung bezieht. Ist auch zu hoffen das dass Gericht in Namen des Volkes urteilt und sich nicht wie schon so Viele in der Vergangenheit von Frank B. blenden und manipulieren lässt.
@Mutti: Auch wenn es Dir nicht zu passen scheint: nach deutschem Recht ist jeder als unschuldig zu betrachten, bis er oder sie ein Vergehen eingesteht oder es ihm oder ihr zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Und außerdem: das Erschleichen des Geldes (bei der Erzdiözese Freiburg und anderen) begann ja erst, nachdem das angeblich versprochene Geld nicht kam, um die unsinnigen Ausgaben zu bezahlen. Dein Einwand ist daher nicht stimmig.
@Freiburger57: Woher weißt Du, daß die Freiburger Erzdiözese den Anwalt für den Angeklagten bezahlt? Wenn Du es nicht weißt, wäre es gut, wenn Du solche Unterstellungen unterlassen würdest. Es ist übrigens sehr unwahrscheinlich, daß die Erzdiözese jemandem, der sie beinahe um 120 000 Euro geprellt hätte, auch noch einen teuren Anzahl bezahlt. Deine Unterstellung zeigt ja, daß der ein von Dir unterstellter Versuch, damit Image-Schaden abzuwenden, eher das Gegenteil bewirken würde. Und bevor Du einem ehemaligen Ministerpräsidenten unterstellst, sich in dem von Dir geäußerten Sinn manipulieren zu lassen, solltest Du Dich zumindest mal mit ihm unterhalten. Hast Du das getan? Außerdem gilt für einen Katholiken - wohl auch für jeden anderen Christen: die Sünde hassen, aber den Sünder lieben. In diesem Sinne ist wohl auch die Aussage von Herrn Prof. Münch zu verstehen, oder? Und die deutschen Gerichte urteilen glücklicherweise im Namen des Volkes, ohne "Volksjustiz" zu betreiben, davon hatten wir in der Geschichte ja schon genug.
@Mutti: Nachtrag: Sorry, habe Deine Nachricht nicht gründlich genug gelesen. Für das, was bereits gestanden wurde - der Betrug gegenüber der Erzdiözese und der Pfarrei -, hast Du natürlich recht. Das steht aber auch in meiner Bemerkung von gestern. Und insbesondere wird das ja vom Angeklagten auch eingeräumt - ihm bleibt ja wohl auch gar nichts andere übrig... Für alles andere gilt aber nach wie vor die Unschuldsvermutung.
@servus: Da spricht wohl ein richtiger Pfarrer aus dir...
Wieso verteidigst du diesen Menschen so hartnäckig...?
Quaerenda pecunia primum est, virtus post nummos et qui nescit dissimulare nescit regnare. Praesis ut prosis, non ut imperes. Ut sementem feceris, ita metes.
Das passt hier wohl...
Du solltest dich schämen, wenn du den noch verteidigst. Die Fassade der katholischen Kirche bröckelt immerhin gewaltigst.
@servus, mir ist schon klar das werter Priester natürlich nur das zugibt was man ihm auch nachweisen kann.
Mir ist auch klar, dass man nur für das was einem bewiesen werden kann bestraft werden kann.
Nur ein bisschen Schuldig gibt es nunmal nicht, genauso wie man auch nicht nur ein bisschen schwanger sein kann.
Letzteres fällt mir deswegen als Vergleich ein, weil manche Frauen einen Schwangerschaftstest haben, der nur eine ganz minimale Färbung anzeigt und dann fragen ob sie nun schwanger sind.
Antwort ist ja, auch wenn der Test nur wenig HGG (Schwangerschaftshormon) Anzeigt ist man logischewrweise schwanger.
So ist das beim Priester auch, das er schuldig ist, ist bereits bewiesen, denn betrogen hat er nunmal. Es geht jetzt nur noch um die Menge die man ihm nachweisen kann.
Nehmen wir nun mal an, Du selbst wärst im Glauben daran etwas Gutes zu tun um 120.000 Euro geprellt worden, oder Du wärst eines der Opfer, denen mittels Gewalt Geld abgenomen wurde... Würdest du dann zum Richter sagen...
"Er hat mir unter Gewaltandsrohung Geld abgenommen, aber ich habe keinen Zeugen und kann es nicht beweisen, er ist unschuldig lasst ihn strafrei"...?
Zudem ist die Prellerei der Kirche um 120.000 Euro nicht nur ein Betrug und Schaden an der selbigen, sondern an allen Katholiken die dieses Geld mit Spenden und Kirchensteuer für den guten Zweck gegeben haben. Mancher mitunter vielleicht sogar dafür auf anderes verzichtet hat um es geben zu können.
Ich finde das so ein Priester dann im Kirchenamt nichts mehr zu suchen hat, weil er nicht Vertrauenswürdig ist. Man verlangt von den Katholiken immer gewisse Regeln einzuhalten, dann sollte ein Priester, der diese Regeln predigt, sich erstrecht an diese halten.
Nimmt man das Priester - Amt nun ganz genau als das was es ist, nämlich als Sprachrohr Gottes, der Gottes Wort verkündet...so ist das ja im Grunde noch ein viel schlimmeres Verbrechen. Ein gläubiger Katholik dürfte doch schon allein aus dem Glauben raus niemals am Wort eines Priesters zweifeln das um Hilfe für einen Bedürftigen bittet.
So gesehen ist es ja noch viel schlimmer das es ein Priester ist der da so kriminell gehandelt hat, denn er hat damit nicht nur die Gutgläubigkeit der betroffenen, sondern auch deren Glaube ausgenutzt.
"Irgendwann schlage ich dich tot", soll er zu ihr gesagt haben, und: "Ich werde dich von deinem Leben erlösen". Es gebe genügend Leute, so zitierte sie ihn, die für ein paar Euro bereit wären, "jemandem einen Schubs vor die Straßenbahn zu geben".
Dem katholischen Priester werden von der Staatsanwaltschaft 54 Straftaten zur Last gelegt. Durch teilweise abenteuerliche Lügengeschichten soll der 39-jährige Frank B. mehr als 130.000 Euro erschlichen haben – unter anderem von der Erzdiözese, aber vor allem von einer ihm zugetanen Frau.
Die Zeugin, die als Aushilfsverkäuferin in einer Drogeriekette arbeitete, bekannte, mit dem 39 Jahre alten Priester eine Liebesbeziehung gehabt zu haben. "Ich wollte erst keine sexuelle Beziehung zu ihm, es hat sich dann so ergeben", sagte sie und fügte hinzu: "Ich wusste, dass er auch noch andere Frauen hatte."
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Die heute 50-Jährige hatte sich, bevor sie den Angeklagten kennenlernte, nach 16 Jahren Ehe von ihrem Mann scheiden lassen. Sie war dem Geistlichen, der als Kaplan in Buchen arbeitete, nach Freiburg gefolgt, wo er nach Aufforderung der Erzdiözese an seiner Promotion schrieb. Dort überschrieb sie ihm – wie sie sagte, unter Druck - ihr Haus in Buchen sowie Grundstücke und gab ihm sogar Vollmacht für ihr Konto.
Der Grund für den hohen Finanzbedarf des Geistlichen: sein aufwändiger Lebensstil. Er gilt als Liebhaber schneller Autos, teurer Möbel und häufiger Restaurantbesuche. Unter Vorspiegelung erfundener Geschichten hatte er sich unter anderem von der Erzdiözese Kredite geben lassen, die er mit Hilfe der Immobilie der Zeugin absicherte und später aus Erlös des von ihm erzwungenen Verkaufs zurückzahlte. Die Frau ist nach eigenen Angaben heute mittellos und wird von einem Pflichtverteidiger als Nebenklägerin vertreten. Ihre Strafanzeige war es, die 2006 das Verfahren gegen den Priester ins Rollen brachte.
An einem vorangegangenen Verhandlungstag war dieser von Vorgesetzten allerdings auch als brillanter Prediger und Theologe bezeichnet worden, der "menschlich und fachlich den besten Eindruck" gemacht habe, so der Stellvertreter des Erzbischofs, Generalvikar Fridolin Keck.
Möglicherweise ist es im Zusammenhang mit dem Verfahren auch zu einem gravierenden Bruch des Beichtgeheimnisses gekommen. Die Zeugin berichtete, dass sie sich hilfesuchend mit einem Beichtgespräch an einen Geistlichen einer Freiburger Pfarrei gewandt habe, der mit dem Angeklagten befreundet war, und sich ihm darin anvertraut habe. Kurze Zeit darauf sei sie von dem Angeklagten detailliert auf Inhalte dieses Gesprächs angesprochen und misshandelt worden.
Derzeit verhandeln Staatsanwaltschaft und Verteidigung um eine Verständigung. Nach beinahe achtstündiger Vernehmung der Hauptbelastungszeugin ist die Beweisaufnahme am Donnerstag bis auf weiteres unterbrochen worden.
Wie der Vorsitzende Richter Georg Royen bekanntgab, sehen die Prozessparteien Chancen einer Verständigung, die das Verfahren abkürzen könnte. Ausgelotet werden soll das bis zum kommenden Dienstag, an dem die Verhandlung fortgesetzt wird.
Bin doch mal gespannt auf den Ausgang dieses Prozesses.Mit Ferdinand Gilmmeister als Verteidiger kann der Angeklagte jeodch "verhältnismässig" ruig bleiben.
Postingloire oben aus der Badischen Zeitung.
@Freiburger57: Ich verteidige hier niemanden "hartnäckig", ich verabscheue allerdings die geläufigen Schwarz-Weiß-Malereien, Vorverurteilungen und Pauschalisierungen ebenso wie die begangenen Straftaten. Und nochmals: die Unschuldsvermutung gilt nach deutschem Recht auch für jeden.
@Mutti: Das ist eine sehr gewagte Aussage: "nur ein bißchen schuldig gibt es nicht". In einem gewissen Sinne gilt das sicher - welcher Mench könnte schon von sich behaupten, völlig frei von Schuld zu sein? Aber Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, daß die Schuld eines Massenmörders sich nicht von der eine Taschendiebs unterscheidet? Es gibt sehr wohl verschiedene Grade von Schuld und unterschiedliche Arten von Schuld. In einem Prozeß geht es nur um die strafrechtlich relevante Schuld, und die muß eingestanden oder zweifelsfrei bewiesen werden. Ansonsten muß jemand für unschuldig gehalten werden, so will es das deutsche Gesetz. Ohne Wenn und Aber. Was die anderen Arten von Schuld angeht, so halte ich es für ratsam, sehr vorsichtig zu sein. "Nach dem Maß, mit dem ihr meßt, wird auch euch zugeteilt werden." Ich kenne die Zusammenhänge nicht, ich weiß um die tendenziöse Berichterstattung in deutschen Medien, ich weiß, daß sich Wirklichkeit nicht einfach in schwarz und weiß unterteilen läßt - deshalb bin ich persönlich sehr vorsichtig im Urteil über andere Menschen.
Den letzten vier Absätzen Deiner Bemerkung stimme ich übrigens weitgehend zu: Natürlich ist auch schon das bereits Gestandene ein schlimmes Verbrechen, nicht nur an den unmittelbar Betroffenen, sondern an der ganzen Kirche. Zwar ist nach katholischem Glauben der Priester ein Werkzeug, aber sicher kein so unmittelbares Sprachrohr Gottes, daß ich ihm alles glauben müßte, was er sagt (zum Glück...), dennoch hast Du natürlich recht, daß es eine durch nichts zu rechtfertigende Unverfrohrenheit und ein Verbrechen (und übrigens auch eine schwere Sünde) ist, als Priester Spenden zweckzuentfremden - weil es ein Verbrechen an denen ist, denen die Spende zugedacht war, weil es den Willen der Spender pervertiert und weil es das Vertrauen der Gläubigen in die Kirche untergräbt. Und daß es nicht ratsam erscheint, solch einem Priester wieder eine Position zu geben, in dem er ähnlichen oder anderen Schaden anrichten kann, ist wohl auch selbstverständlich.
Das bedeutet aber noch alles nicht, daß man unkritisch alles glauben muß, was die Anklage oder eine nach dem Bericht der Badischen Zeitung psychisch auch nicht gerade allzu gesund wirkende Nebenklägerin auftischen. Deren Aussage scheint mir - nach den Berichten, die ich gelesen habe, ich war nicht vor Ort - auch nicht gerade viel vertrauenserweckender gewesen zu sein, als die Aussagen des Angeklagten. Und - so schwer mir selbst das oft fällt - da gilt, persönliche Sympathie hin oder her, die Unschuldsvermutung.
Gott wird es schon richten
Den letzten Anstoß gab das Postpaket. Es war an ihn adressiert, er war nicht daheim. Sie blickte auf den Absender und wusste, was sich hinter dem Namen verbirgt: ein Versandhaus für Waffen und Jagdzubehör. Das genügte, sie in Panik zu stürzen. In dem Paket, glaubte sie, ist die Waffe, mit der er sie töten wird. Dann dachte sie noch: "Entweder er bringt mich um. Oder ich bringe mich um. Oder ich gehe zur Polizei."
Gudrun E. entschied sich für das Letztere, zwei Jahre ist es her. Sie erstattete Strafanzeige. Deshalb sitzt die 50-Jährige hier, im Saal I des Landgerichts Freiburg, und wird vernommen, Stunde um Stunde. Die Flüsterkommentare im Publikum entgehen ihr nicht, auch nicht die Verwunderung auf der Richterbank oder die eisige Skepsis drüben, wo der Angeklagte und seine Verteidiger, der Freiburger Prominentenanwalt Ferdinand Gillmeister und sein Sozius, sitzen. Aber die Freunde der Zeugin hatten angekündigt: Sie will da durch. Auch wenn sie sich dabei in Grund und Boden schämt.
"Warum so lange? Warum haben Sie nie den Absprung bekommen?", will der Vorsitzende Richter, Georg Royen, wissen. "Warum haben Sie nicht früher die Notbremse gezogen?", setzt, beinahe zornig, die Beisitzerin, Eva Kleine-Cosack, nach. Die Zeugin, eine kleine, aber robust wirkende Frau, ringt mit sich, man sieht es. Sie spricht heiser. "Ich habe mich gescheut zugeben zu müssen, wie blöd ich war und naiv." Und, ja, sie habe ihn geliebt. Trotz alledem. Sieben Jahre lang.
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Was er dabei denkt, verrät seine Miene nicht. Manchmal umspielt ein Schmunzeln seine schmalen Lippen, dann wieder scheint er eher distanziert, meist aber wirkt er pflichtschuldig zerknirscht – wenn es auch manchmal aussieht, als müsse er sich zur Ordnung rufen. Frank B. verdankt seine Rolle der Zeugin Gudrun E. Sie hat ihn angezeigt. Und über ihn wird hier zu Gericht gesessen.
Der 39-Jährige ist angeklagt der räuberischen Erpressung, des Betruges, der Untreue, Nötigung und Körperverletzung in insgesamt 54 Fällen. In den meisten Fällen heißt das Opfer Gudrun E. Laut der bisherigen Beweisaufnahme verschaffte der Angeklagte sich durch "Lügengeschichten" (Richter Royen) horrende Kredite – auch bei seinem Arbeitgeber, leistete sich davon teure Möbel, schnelle Autos, feinen Zwirn und Restaurantbesuche. Als es ans Bürgen und Rückzahlen ging, erpresste er seine Geliebte, damit sie Hab und Gut, darunter ein Haus, verkaufte, mit dem Ergebnis, dass sie heute mittellos ist und ihrerseits bei Verwandten tief in der Kreide steht. Und war sie nicht willig, dann brauchte er Gewalt.
Man könnte sagen, es ist die normale Palette der Alltags- und Beziehungskriminalität, Routine für eine Strafkammer wie diese. Allerdings unterscheidet diesen Fall von anderen ein entscheidendes Detail, das macht ihn – man sieht es am Publikumsauftrieb und Medieninteresse – ungewöhnlich: Der Angeklagte ist katholischer Priester und mit ihm sitzt – verdient oder nicht – unweigerlich auch sein Dienstherr mit auf der Anklagebank, das Erzbischöfliche Ordinariat zu Freiburg.
Denn es steht inzwischen nicht mehr so sehr – jedenfalls nicht allein – die Frage im Raum, ob Frank B. die ihm zur Last gelegten Taten wirklich begangen hat. Der Mann hat sich bereits kurz nach der Strafanzeige in weiten Teilen geständig gezeigt und das am ersten Prozesstag in einer geschliffenen und streckenweise theatralischen Erklärung wiederholt. Jawohl, er sei "empfänglich für Luxus" gewesen, habe sich das nötige Geld "über Täuschungshandlungen" besorgt, habe dann und wann auch mit "plötzlich auftretenden Aggressionen" zu kämpfen gehabt. Das alles sei unentschuldbar. "Doch ich bin froh, dass ich zu einem bescheidenen Lebensstil zurückgefunden habe und dass das Ganze endlich vorbei ist."
Im Raum stehen aber auch eine ganze Latte anderer Fragen. Wie hat es so weit kommen können? Hat dienstlicherseits niemand etwas mitbekommen vom Lebenswandel des Geistlichen Frank B.? Muss es nicht dem einen oder anderen Kollegen oder Vorgesetzten auf Dauer auffallen, wenn ein Priester mit einem nagelneuen, getunten AMG-Mercedes durchs Städtchen braust, mit Beifahrerin? Und warum wird er, wenn er sich solche Dinge leisten kann, dennoch beim Arbeitgeber vorstellig, um erfolgreich mit – leicht nachprüfbaren, aber nie nachgeprüften – Legenden Kredite in sechsstelliger Euro-Höhe zu erbetteln? Welche Rolle spielte bei alledem die hohe Credibility eines Angehörigen des Priesterstandes?
"Ein redegewandter, toller Prediger!"
Welche Mitverantwortung also trägt die Institution Kirche daran, dass hier nicht nur eine Menge Geld und Vermögen verbrannt worden sind, sondern auch Menschen in seelische und körperliche Not, ja in Lebensgefahr kommen konnten – den Angeklagten eingeschlossen, von dem ein Gönner sagte, dass ihm "suizidale Tendenzen" an ihm aufgefallen seien?
Frank B.’s Verteidiger Gillmeister und Trüg zeigen bisher kaum Neigung, solche Fragen in der Verhandlung zu stellen und konzentrieren sich darauf, die Glaubwürdigkeit der Zeugin E. zu erschüttern. Das hat Spekulationen genährt, die angesehene – und teure – Kanzlei sei vom Ordinariat engagiert worden, um Bruder B. glimpflich herauszupauken. Das bestreiten die Juristen allerdings auf Befragen.
Ihren Mandanten, den Ingenieurssohn Frank B. vom Bodensee kann man als Überflieger bezeichnen. Schon am Gymnasium hätten sie ihn, sagt er aus, "Professor" genannt. Eine Langzeitverpflichtung bei der Bundeswehr brach er ab, um bei den Jesuiten Theologie zu studieren. 1999 wurde er im Freiburger Münster zum Priester geweiht und trat in Buchen eine Kaplanstelle an. Als die Kirche ihn ermunterte, in Freiburg zu promovieren, wurde er überschwänglich verabschiedet: "Ein redegewandter, toller Prediger, ein versierter Wirtschafts- und Börsenfachmann, ein sachkundiger Redner bei vielen Vorträgen, aber noch viel mehr ein ernsthafter, engagierter, einfühlsamer und guter Seelsorger" – so zitieren die Fränkischen Nachrichten den Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats 2001.
Derartige Elogen setzten sich in Freiburg fort. Der CDU-Politiker und frühere Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Werner Münch (68), der sich mit seiner Frau Freiburg als Altersruhesitz wählte, war, wie er als Zeuge aussagte, systematisch auf die Suche nach einem guten Prediger gegangen und wurde in St. Martin fündig, bei Frank B., der dort öfter Messen las. Aber Münch war es auch, der dem Geistlichen eine Adveniat-Barspende von 4000 Euro überließ, in dem Glauben, er reiche das Geld an Bedürftige weiter. Frank B. steckte es in sein Luxusleben – in dem Gudrun E. übrigens nur eine von mindestens drei Frauen war, zu denen Frank B. intime Beziehungen pflegte. Natürlich bekam der Spender eine Spendenquittung – mit dem Siegel des Bistums. Denn Frank B. besaß Blanko-Formulare.
Auch das Ordinariat selbst wurde nicht stutzig, als B. ihm die Legende von der bevorstehenden "lebensrettenden" Operation seines behinderten Bruders auftischte, für die er sofort 35 000 Euro, später sogar noch einmal 85 000 Euro als Kredit erbat. "Er hatte einen sehr guten Leumund. Wir hatten keinen Anlass, an ihm zu zweifeln", sagt Wolfgang Müller von der Personalabteilung im Zeugenstand.
"Damit er es nicht gleich
brühwarm weitererzählt"
Das Ordinariat stand freilich nicht ohne Sicherheiten da. Denn Frank B. brachte Gudrun E., die ihn in Buchen kennen und lieben gelernt hatte und ihm nach Freiburg gefolgt war – laut ihrer Aussage und auch nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft – unter massivem Druck dazu, dem Erzbistum ihr Buchener Haus zu vermachen. Die geschiedene Mutter eines erwachsenen Sohnes, die in einer Drogeriekette als Aushilfe arbeitete, sagte aus, Frank B. habe sie noch bei der Vertragsunterzeichnung im Ordinariat durch Tritte unterm Tisch gefügig zu machen versucht – mit Erfolg. Daheim sei er wiederholt "ausgerastet" und habe sie mit dem Hosengürtel, auch mit Fäusten traktiert. Als sie zu einer Ärztin ging, stellte diese "großflächige Hämatome" fest und hatte keinen Zweifel: Misshandlungen.
In ihrer größten Not hielt Gudrun E. es für eine gute Idee, sich einem Geistlichen anzuvertrauen, dem Pfarrer einer Freiburger Innenstadtgemeinde, der mit Frank B. befreundet war. Sie habe allerdings ausdrücklich darauf beharrt, dass dies ein "Beichtgespräch" sein solle – "damit er es ihm nicht gleich brühwarm weitererzählt". "Falls das stimmt, wird Gott es richten", habe sie von dem Pfarrer zur Antwort bekommen.
Früher als Gott richtete es Frank B.: Er konfrontierte Gudrun E. bald wütend mit Details ihres Beichtgesprächs und wurde handgreiflich. Wer daraus schließen will, dass es das Beichtgeheimnis faktisch nicht mehr gibt, wurde in der Verhandlung eines anderen belehrt: Als der betreffende Pfarrer am Dienstag im Zeugenstand zu seiner Begegnung mit Frau E. befragt wurde, verweigerte er die Aussage und berief sich – auf das Beichtgeheimnis.
Autor: Stefan Hupka
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Gottlos-Priester Jetzt spricht die Geliebte
Der katholische Priester schrieb gerade seine Doktorarbeit über „Moral-Theologie“. Nur mit Ehrlichkeit und Nächstenliebe nahm er’s offenbar nicht so genau ...
Derzeit steht Frank B. (39) in Freiburg (Baden-Württemberg) vor Gericht – angeklagt wegen 101 Straftaten: Körperverletzung, Untreue, Erpressung, Nötigung und Betrug! Nun sagte auch noch seine Ex-Geliebte aus!
Die Verkäuferin: „Ab 2003 hatten wir eine intime Beziehung. Er gaukelte mir vor, er habe Darmkrebs. Ich habe ihn geliebt, hatte aber auch Angst vor ihm. Wenn er aggressiv wurde, ging sein erster Griff an den Gürtel. Mit dem schlug er mich.“
Der Pfarrer soll laut Anklage vier Privatpersonen um 100 000 Euro, seine Kirche um 133 000 Euro geprellt haben.
Die Geliebte zwang er angeblich, ihr Haus zu verkaufen und Bettelbriefe an eine wohlhabende Tante zu schreiben. Von dem Geld kaufte er Autos und Designer-Möbel.
Die Ex-Geliebte: „Als er ein großes Ledersofa gekauft hatte, sagte er zu mir, dass wir jetzt beim Fernsehen viel Platz zum Kuscheln hätten ...“
Vor Gericht sagten drei weitere Frauen aus. Die Ex-Geliebte: „Ich wusste, dass er andere Frauen hatte. Manchmal hat er ihnen Liebesnachrichten geschrieben, sie versehentlich auf mein Handy geschickt.“
Der Priester gibt an, die Geliebte habe ihm viel Geld in Aussicht gestellt, ihn zum Kauf der Möbel und eines Mercedes AMG (72 000 Euro) gedrängt.
Der Geistliche über seine Taten: „Da muss mich der Teufel geritten haben.“
Am 17. Oktober fällt das Urteil.
@Freiburger57: Weder noch. Solche Unterstellungen bitte ich künftig zu unterlassen. Klingen meine Beiträge wirklich so wirr, wie die Aussagen des Angeklagten?
Die Ex-Geliebte: „Ich wusste, dass er andere Frauen hatte. Manchmal hat er ihnen Liebesnachrichten geschrieben, sie versehentlich auf mein Handy geschickt.“
Da sieht man wieder, das Mobilfunktelefone in Beziehungen nervig sein können!!
@ servus: Nein, im Gegenteil.
Aber etwas differenziert zu betrachten ist nicht immer leicht, wenn der Ruf nach Forke und Fackel erschallt ;-)
Wobei ich den Typen auch für nen echten Schweinepriester halte...
Gott wird es schon richten
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Den letzten Anstoß gab das Postpaket. Es war an ihn adressiert, er war nicht daheim. Sie blickte auf den Absender und wusste, was sich hinter dem Namen verbirgt: ein Versandhaus für Waffen und Jagdzubehör. Das genügte, sie in Panik zu stürzen. In dem Paket, glaubte sie, ist die Waffe, mit der er sie töten wird. Dann dachte sie noch: "Entweder er bringt mich um. Oder ich bringe mich um. Oder ich gehe zur Polizei."
Gudrun E. entschied sich für das Letztere, zwei Jahre ist es her. Sie erstattete Strafanzeige. Deshalb sitzt die 50-Jährige hier, im Saal I des Landgerichts Freiburg, und wird vernommen, Stunde um Stunde. Die Flüsterkommentare im Publikum entgehen ihr nicht, auch nicht die Verwunderung auf der Richterbank oder die eisige Skepsis drüben, wo der Angeklagte und seine Verteidiger, der Freiburger Prominentenanwalt Ferdinand Gillmeister und sein Sozius, sitzen. Aber die Freunde der Zeugin hatten angekündigt: Sie will da durch. Auch wenn sie sich dabei in Grund und Boden schämt.
"Warum so lange? Warum haben Sie nie den Absprung bekommen?", will der Vorsitzende Richter, Georg Royen, wissen. "Warum haben Sie nicht früher die Notbremse gezogen?", setzt, beinahe zornig, die Beisitzerin, Eva Kleine-Cosack, nach. Die Zeugin, eine kleine, aber robust wirkende Frau, ringt mit sich, man sieht es. Sie spricht heiser. "Ich habe mich gescheut zugeben zu müssen, wie blöd ich war und naiv." Und, ja, sie habe ihn geliebt. Trotz alledem. Sieben Jahre lang.
Der Vorsitzende: Georg Royen Foto: dpa
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Was er dabei denkt, verrät seine Miene nicht. Manchmal umspielt ein Schmunzeln seine schmalen Lippen, dann wieder scheint er eher distanziert, meist aber wirkt er pflichtschuldig zerknirscht – wenn es auch manchmal aussieht, als müsse er sich zur Ordnung rufen. Frank B. verdankt seine Rolle der Zeugin Gudrun E. Sie hat ihn angezeigt. Und über ihn wird hier zu Gericht gesessen.
Der 39-Jährige ist angeklagt der räuberischen Erpressung, des Betruges, der Untreue, Nötigung und Körperverletzung in insgesamt 54 Fällen. In den meisten Fällen heißt das Opfer Gudrun E. Laut der bisherigen Beweisaufnahme verschaffte der Angeklagte sich durch "Lügengeschichten" (Richter Royen) horrende Kredite – auch bei seinem Arbeitgeber, leistete sich davon teure Möbel, schnelle Autos, feinen Zwirn und Restaurantbesuche. Als es ans Bürgen und Rückzahlen ging, erpresste er seine Geliebte, damit sie Hab und Gut, darunter ein Haus, verkaufte, mit dem Ergebnis, dass sie heute mittellos ist und ihrerseits bei Verwandten tief in der Kreide steht. Und war sie nicht willig, dann brauchte er Gewalt.
Man könnte sagen, es ist die normale Palette der Alltags- und Beziehungskriminalität, Routine für eine Strafkammer wie diese. Allerdings unterscheidet diesen Fall von anderen ein entscheidendes Detail, das macht ihn – man sieht es am Publikumsauftrieb und Medieninteresse – ungewöhnlich: Der Angeklagte ist katholischer Priester und mit ihm sitzt – verdient oder nicht – unweigerlich auch sein Dienstherr mit auf der Anklagebank, das Erzbischöfliche Ordinariat zu Freiburg.
Denn es steht inzwischen nicht mehr so sehr – jedenfalls nicht allein – die Frage im Raum, ob Frank B. die ihm zur Last gelegten Taten wirklich begangen hat. Der Mann hat sich bereits kurz nach der Strafanzeige in weiten Teilen geständig gezeigt und das am ersten Prozesstag in einer geschliffenen und streckenweise theatralischen Erklärung wiederholt. Jawohl, er sei "empfänglich für Luxus" gewesen, habe sich das nötige Geld "über Täuschungshandlungen" besorgt, habe dann und wann auch mit "plötzlich auftretenden Aggressionen" zu kämpfen gehabt. Das alles sei unentschuldbar. "Doch ich bin froh, dass ich zu einem bescheidenen Lebensstil zurückgefunden habe und dass das Ganze endlich vorbei ist."
Im Raum stehen aber auch eine ganze Latte anderer Fragen. Wie hat es so weit kommen können? Hat dienstlicherseits niemand etwas mitbekommen vom Lebenswandel des Geistlichen Frank B.? Muss es nicht dem einen oder anderen Kollegen oder Vorgesetzten auf Dauer auffallen, wenn ein Priester mit einem nagelneuen, getunten AMG-Mercedes durchs Städtchen braust, mit Beifahrerin? Und warum wird er, wenn er sich solche Dinge leisten kann, dennoch beim Arbeitgeber vorstellig, um erfolgreich mit – leicht nachprüfbaren, aber nie nachgeprüften – Legenden Kredite in sechsstelliger Euro-Höhe zu erbetteln? Welche Rolle spielte bei alledem die hohe Credibility eines Angehörigen des Priesterstandes?
"Ein redegewandter,
toller Prediger!"
Welche Mitverantwortung also trägt die Institution Kirche daran, dass hier nicht nur eine Menge Geld und Vermögen verbrannt worden sind, sondern auch Menschen in seelische und körperliche Not, ja in Lebensgefahr kommen konnten – den Angeklagten eingeschlossen, von dem ein Gönner sagte, dass ihm "suizidale Tendenzen" an ihm aufgefallen seien?
Frank B.’s Verteidiger Gillmeister und Trüg zeigen bisher kaum Neigung, solche Fragen in der Verhandlung zu stellen und konzentrieren sich darauf, die Glaubwürdigkeit der Zeugin E. zu erschüttern. Das hat Spekulationen genährt, die angesehene – und teure – Kanzlei sei vom Ordinariat engagiert worden, um Bruder B. glimpflich herauszupauken. Das bestreiten die Juristen allerdings auf Befragen.
Ihren Mandanten, den Ingenieurssohn Frank B. vom Bodensee kann man als Überflieger bezeichnen. Schon am Gymnasium hätten sie ihn, sagt er aus, "Professor" genannt. Eine Langzeitverpflichtung bei der Bundeswehr brach er ab, um bei den Jesuiten Theologie zu studieren. 1999 wurde er im Freiburger Münster zum Priester geweiht und trat in Buchen eine Kaplanstelle an. Als die Kirche ihn ermunterte, in Freiburg zu promovieren, wurde er überschwänglich verabschiedet: "Ein redegewandter, toller Prediger, ein versierter Wirtschafts- und Börsenfachmann, ein sachkundiger Redner bei vielen Vorträgen, aber noch viel mehr ein ernsthafter, engagierter, einfühlsamer und guter Seelsorger" – so zitieren die Fränkischen Nachrichten den Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats 2001.
Derartige Elogen setzten sich in Freiburg fort. Der CDU-Politiker und frühere Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Werner Münch (68), der sich mit seiner Frau Freiburg als Altersruhesitz wählte, war, wie er als Zeuge aussagte, systematisch auf die Suche nach einem guten Prediger gegangen und wurde in St. Martin fündig, bei Frank B., der dort öfter Messen las. Aber Münch war es auch, der dem Geistlichen eine Adveniat-Barspende von 4000 Euro überließ, in dem Glauben, er reiche das Geld an Bedürftige weiter. Frank B. steckte es in sein Luxusleben – in dem Gudrun E. übrigens nur eine von mindestens drei Frauen war, zu denen Frank B. intime Beziehungen pflegte. Natürlich bekam der Spender eine Spendenquittung – mit dem Siegel des Bistums. Denn Frank B. besaß Blanko-Formulare.
Auch das Ordinariat selbst wurde nicht stutzig, als B. ihm die Legende von der bevorstehenden "lebensrettenden" Operation seines behinderten Bruders auftischte, für die er sofort 35 000 Euro, später sogar noch einmal 85 000 Euro als Kredit erbat. "Er hatte einen sehr guten Leumund. Wir hatten keinen Anlass, an ihm zu zweifeln", sagt Wolfgang Müller von der Personalabteilung im Zeugenstand.
"Damit er es nicht gleich
brühwarm weitererzählt"
Das Ordinariat stand freilich nicht ohne Sicherheiten da. Denn Frank B. brachte Gudrun E., die ihn in Buchen kennen und lieben gelernt hatte und ihm nach Freiburg gefolgt war – laut ihrer Aussage und auch nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft – unter massivem Druck dazu, dem Erzbistum ihr Buchener Haus zu vermachen. Die geschiedene Mutter eines erwachsenen Sohnes, die in einer Drogeriekette als Aushilfe arbeitete, sagte aus, Frank B. habe sie noch bei der Vertragsunterzeichnung im Ordinariat durch Tritte unterm Tisch gefügig zu machen versucht – mit Erfolg. Daheim sei er wiederholt "ausgerastet" und habe sie mit dem Hosengürtel, auch mit Fäusten traktiert. Als sie zu einer Ärztin ging, stellte diese "großflächige Hämatome" fest und hatte keinen Zweifel: Misshandlungen.
In ihrer größten Not hielt Gudrun E. es für eine gute Idee, sich einem Geistlichen anzuvertrauen, dem Pfarrer einer Freiburger Innenstadtgemeinde, der mit Frank B. befreundet war. Sie habe allerdings ausdrücklich darauf beharrt, dass dies ein "Beichtgespräch" sein solle – "damit er es ihm nicht gleich brühwarm weitererzählt". "Falls das stimmt, wird Gott es richten", habe sie von dem Pfarrer zur Antwort bekommen.
Früher als Gott richtete es Frank B.: Er konfrontierte Gudrun E. bald wütend mit Details ihres Beichtgesprächs und wurde handgreiflich. Wer daraus schließen will, dass es das Beichtgeheimnis faktisch nicht mehr gibt, wurde in der Verhandlung eines anderen belehrt: Als der betreffende Pfarrer am Dienstag im Zeugenstand zu seiner Begegnung mit Frau E. befragt wurde, verweigerte er die Aussage und berief sich – auf das Beichtgeheimnis.
Aus obigem Artikel:
'Er gibt an, Gudrun E., in der Kleinstadt im Odenwald als Aushilfsmitarbeiterin in einem Drogeriemarkt tätig, habe ihn zu einem luxuriösen Leben, den teuren Möbeln, dem Kauf eines Audi A3 im Wert von rund 30.000 Euro und später eines getunten Mercedes im Wert von 72.000 Euro, angestiftet. Sie habe ihm versichert, von einer Verwandten mehrere Grundstücke überschrieben bekommen zu haben, die veräußert werden könnten. "Gönn' Dir was, Geld ist kein Problem", soll Gudrun E. nach Aussage des Priesters immer wieder gesagt haben. Als das Geld nicht gekommen sei, wären die Betrügereien gegenüber seinem Dienstherrn und den anderen Opfern notwendig geworden.'
Was ich nicht verstehe:
Mit welchem Geld kauft er sich dann die Autos? wieso kauft er sich ein zweites, wenn er das erste schon nicht bezahlen kann? Ich finde die Geschichte undurchsichtig und auch nicht nachvollziehbar.
Ist für mich schon klar, in diesem Prozess wird ja nur über das verhandelt was ihm nachgewissen werden konnte über die vermutlichen vielen anderen Geschädigten und sonstige "Gönner" wissen wir ja noch nichts. Welche Frau oder Dienstherr wird schon zugeben wie Frank B. sie über den Tisch gezogen hat dazu muß man vermutlich schon Angst um sein Leben haben.
@Freiburger57: Auch wenn ich mich damit wieder Deinen Verdächtigungen aussetze: verhandelt wird über das, wofür die Staatsanwaltschaft Beweise gefunden zu haben glaubt (!). Was davon als nachgewiesen gilt, entscheidet das Gericht. Wobei es, um Mißverständnisse zu vermeiden, klar ist, daß als nachgewiesen insbesondere gilt, was der Angeklagte gesteht. Daß es weitere Geschädigte gibt, ist pure Spekulation - ich gehe eigentlich schon davon aus, daß die Staatsanwaltschaft ihre Hausaufgaben gut gemacht hat. Anders als in den ersten Berichten ist in den neueren zwar nicht mehr von 101, sondern "nur" noch von 54 bzw. 56 Strafttaten die Rede (Badische Zeitung vom Mittwoch etwa) - soviel zur "seriösen" Berichterstattung der Medien - aber das sieht trotzdem immer noch nach gründlicher Arbeit der Staatsanwaltschaft aus, oder? Und nicht zuletzt diese Diskussion hier zeigt ja, daß kaum Angst um sein Leben haben muß, wenn man weitere Anklagepunkte vorbringt - seltsame Unterstellungen gibt es hier ja nur für die, die sich an das deutsche Recht und die darin festgehaltene Unschuldsvermutung erinnern, nicht wahr?
In der Badischen Zeitung sind heute Bilder vom Richter , dem Angeklagten sowie der Verteidigung zu sehen.
Ohne die Gesichter unkenntlich zu machen.
Hier wird ja zuweilen auch manchmal zensiert.
In der Bild sind alle Gesichter unkenntlich gemacht.
Warum dieser Unterschied?
Kann mir das bitte mal jemand erklären?
@Ralph: Caro hat ja bereits aus dem Pressekodex des deutschen Presserates zitiert. Es handelt sich dabei ja nicht um ein Gesetz, deshalb ist er wohl nichts rechtsverbindlich. Ob ein Verstoß gegen die Richtlinien Konsequenzen des Presserates nach sich zieht, weiß ich nicht. Der Unterschied liegt wohl darin, wie sehr sich ein Organ an diesen Kodex gebunden fühlt. Es ist schon bezeichnend, daß die Badische Zeitung da weniger Skrupel hat als die BILD...
@servus Die "101 Straftaten" gehen auf einen Fehler eines Kollegen von der dpa zurück, der die Angaben zu den Taten in einer Pressemitteilung fehlerhaft addiert hat. Wenn so ein Fehler bei der Agentur ist, wird er hundertfach, wie auch von den Kollegen bei der BZ wiederholt.
@Ralph: Dass die BZ ein Foto des Angeklagten veröffentlicht ist mir ebenfalls unverständlich. Ich werde am Montag mal nachfragen. Die Bild hat übrigens im ersten Bericht über den Prozess ebenfalls sein Gesicht gezeigt.
@fuenf Der Angeklagte hat sich immer wieder Geld geliehen, um bereits bei wiederum anderen Leuten entstandene Schulden zu begleichen; Er hat das Geld quasi hin und her geschoben. Das bestreitet er übrigens nicht.
gebt mal bei Google News "Priester Freiburg" ein. Dann seht ihr, wie sich die Informationen der Agenturen quer durch die Republik verbreiten --> Trefferliste Google News
Genau das ist es , was mich beunruhigt und ärgert: eine "Verständigung", die "den Prozess abkürzen könnte".
Das wäre ein Deal, der vielleicht in einem zweijährigen Wirtschaftsstrafprozess angebracht sein könnte.
Aber ein prozess, der etwa 3 Wochen dauern soll, ist kein unangemessen langer Prozess!
Und das wesentliche: die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, es wird hinter verschlossenen Türen "gekungelt". Das kann nicht im Sinne des "Volkes" sein, in dessen Namen das Urteil, wenn es denn überhaupt eines gibt, gesprochen werden soll.
Gillmeisters Tricks mögen für den Ankeklagten von Vorteil sein, aber nicht für die Geschädigte.
Er hat am Donnerstag die Unterbrechung der Verhandlung erzwungen mit dem Argument, er habe heute abend eine Einladung. Im Anschluß daran hat er - nehme ich an, ich war nicht dabei - das Gericht bearbeitet, eine "Vereinbarung" zustandezubringen, 1 Stunde lang, trotz Einladung!
Auch das achso kostbare Wochenende wird er dazu nutzen, diesen Deal zu zementieren.
I c h möchte einen sicher in harter Arbeit vor den Augen der Öffentlichkeit geführtes Strafverfahren, dafür werden unsere Richter und Staatsanwälte bezahlt.
Und kein Zurückziehen hinter verschlossene Türen.
Warum denn kein Deal? Kostet weniger Geld und kürzt die Sache ab. wer will schon mit Sicherheit sagen wann und mit welchem Urteil der gerechtigkeit genüge getan sein wird?
@ echt 12
Dann braucht man ja überhaupt keine Öffentlichkeit mehr im Strafprozess. Dann können wir ja wieder die alte Geheimjustiz einführen, oder vielleicht - in diesem Fall mit echtem Bezug- das alttestamentarische: Aug um Aug, Zahn um Zahn.
Öffentlichkeit ist Kontrolle! Diese demokratischen Rechte sollten wir uns nicht nehmen lassen!
Ich w e i ß, daß Richter sich sehr wohl für die Reaktion der Öffentlichkeit interessieren - und das ist gut so!
Aber die Öffentlichkeit muß teilhaben können!
Na ja, ich habe natürlich nicht bedacht dass die Richter sobald die Öffentlichkeit nicht zugegen ist alle rechtsstaatlichen Grundsätze unverzüglich unter den Tisch fallen lassen und ihr Denken vom alten testament oder vielleicht der Scharia bestimmt wird...
Stimmt schon, "deals" haben ein gewisses "Gschmäckle". Aber sie dienen keineswegs immer einseitig dem Täter - auch Opfer können davon profitieren, weil sie etwa vor Gericht nicht nochmals "auseinandergenommen" werden. Außerdem muß die Nebenklägerin ja nicht auf den "deal" eingehen, dann geht es ganz normal weiter. Weiß eigentlich jemand, ob die Zeugin am Donnerstag auch von der Verteidigung und der Anklage befragt wurde oder nur vom Gericht? In den Berichten der Badischen gibt es dazu keine eindeutige Information.
Die Zeugin wurde befragt vom Gericht, dem Staatsanwalt, ihrem Nebenklageverteter, und - noch nicht abschließend - von den Anwälten des Angeklagten.
Die letzteren, sprich Gillmeister, forderte dann eine Unterbrechung der Verhandlung, weil morgen Feiertag sei und er eine Einladung habe.
Aus den 10 Minuten zur Beratung wurde dann eine Stunde, mit obigem Ergebnis.
Mein Verdacht ist, daß die Vertreter des Angeklagten ihre Felle davonschwimmen sahen, und so greift man dann auch zu solchen Mitteln wie Prozessunterbrechung etc.
Strategie wie auf dem Fußballplatz eben.
Alles in Ordnung soweit. Aber einen Generalausschluß der Öffentlichkeit darf dabei nicht herauskommen.
Ob der Nebenklagevertreter überhaupt ein Stimmrecht hat bei einer "Vereinbarung" weiß ich im moment nicht.
Das stimmt ja gar nicht. Natürlich können komplexe Sachverhalte immer aufgeklärt werden. Die Frage ist nur, ob alle Beteiligten das wollen und ob der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag steht. Gericht und Staatsanwaltschaft dürfen sich im Übrigen nur dann auf eine Absprache einlassen, wenn sie überzeugt sind, dass der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist.
@caro:
"Der Angeklagte hat sich immer wieder Geld geliehen, um bereits bei wiederum anderen Leuten entstandene Schulden zu begleichen; Er hat das Geld quasi hin und her geschoben. Das bestreitet er übrigens nicht."
Das denke ich zwar auch, aber dann ist seine Aussage, er wäre zum Geldraushauen genötigt worden, doch augenscheinlich eine Ausrede, um die Klägerin zu belasten. Denn hat nicht er Geld ausgegeben, ohne welches zu haben?
@servus das ist schon richtig wie ich das sage. Ein Taschendieb ist schuldig des Taschendiebstahls, ein Mörder ist schuldig des Mordes. Sie sind beide schuldig, das was du meinst ist die schwere der Schuld ;)
Der Priester ist erwiesen Schuldig, ich wiederhole mich jetzt zwar, es geht hier nur noch um die schwere der Schuld und die menge die man ihm an schuld nachweisen kann. Da er aber erwiesen des Betruges an der Erzdiözese Freiburg schuldig ist, knn man nicht mehr von Unschuld reden, so muß er zumindest für diesen Fall verurteilt werden.
Das hat auch nichts mit "wer von uns ist frei von Schuld" zu tun.
In dem von mir aufgeführten geht es rein um die gesetzliche Schuld, nicht um die moralische Schuld.
Die moralische Schuld ist etwas das jeder mit sich selbst ausmachen muß, ob er jemanden belogen hat, oder betrogen hat.
Sicherlich aber ist dieser Betrug eine Sache die man moralisch als unmenschlich bezeichnet, wenn jemand aus Eigenutz einen anderen mit Lügen betrügt wie in den bewiesenem Beispiel der Erzdiözese Freiburg und das sind keine Mutmaßungen sondern Tatsachen.
Der Rest der nicht erwiesen ist, mögen Mutmaßungen sein, dennoch gibt es auch in der Justiz Indizien, zwar darf man niemanden rein nach Indizien verurteilen, aber es ist dennoch auch ein wichtiger Aspekt.
Liebe Mutti: bitte, bitte nicht....
Der Mann ist nicht erwiesenermaßen schuldig. Wenn ich nichts verpasst habe, bewegen wir uns immer noch auf der Tatbestandsebene. "Ein Taschendieb ist schuldig des Taschendiebstahls, ein Mörder ist schuldig des Mordes." Nein. Die beiden sind schuldig, wenn keine Rechtfertigungs- und keine vom Schuldvorwurf befreienden Gründe eingreifen. Rechtswidrigkeit und Schuld sind zwei eigenständige Prüfungsstufen, die sich der Feststellung, dass jemand ein Delikt verwirklicht hat anschließen. Erst dann kann davon gesprochen werden, ein Täter sei schuldig. "Menge an Schuld" ist kein Begriff mit dem es sich arbeiten lässt.
Ja Notwehr, nur ist das hier Betrug und welche lebensbedrohende Notwehr wie es z.b Hunger oder Bedrohung für das eigene Leben wäre, rechtfertigt diesen Betrug?
Mit Hunger lässt sich ein Betrug in diesen Summen nicht rechtfertigen. Nicht mal eine generelle finanzielle Notlage, denn da hätte der Priester ja die Luxusgüter verkaufen können.
Sag mir mal einen Grund den es geben könnte, das der Priester das Gericht per Freispruch da Unschuldig verlässt.
Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Es gibt mindestens ein Dutzend andere. (Das-sehr extensive-deutsche Notwehrrecht beschränkt sich übrigens nicht auf die Verteidigung des eigenen Lebens. Selbst Sachwerte dürfen grundsätzlich mit Gewalt verteidigt werden. Es sind Konstellationen denkbar, in denen du den Dieb, der dir dein Auto stehlen will, erschießen darfst. Mach es aber bitte nicht.)
Ich glaube auch, dass es für unseren Herrn B. in dieser Hinsicht recht düster aussieht. Ich wollte nur pingelig darauf hinweisen, dass die Tatsache, dass jemand eine Straftat begangen hat, nicht gleichbedeutend sein kann mit der Annahme, er hätte sich schuldig gemacht.
Das bestreite ich auch gar nicht, denn sonst gäbe es ja die Urteile nicht, wo viele sagen...wie konnte der nur so glimpflich davon kommen.
Allrdings das ich jemanden erschießen darf, weil er mir einen Wertgegenstand klaut das wußte ich nicht.
Da bin ich eigentlich davon ausgegangen das ein Leben höher als ein Wertgegenstand einzustufen ist.
Also ein Auto kann man ersetzen, ein Menschenleben nicht.
Man dann Strafanzeige erstatten kann, aber nicht schießen darf.
Wie sagte ein Richter mal so schön..Das Gesetz sagt noch lange nichts über Gerechtigkeit aus.
Soll heißen..
Was vielleicht gerecht sein mag, ist nicht immer das was ein Gesetz auch bewirkt.
Hehe, keine Sorge auch mit diesem wissen...
Ich erschieße niemanden wenn er mich beklaut, allerdings vermöbeln würde ich ihn schon wenn ich ihn erwischen würde;)
"Was gibt es mieseres, als sich am Auto eines Mannes zu vergreifen? Ich meine, es wäre mir ja wert gewesen, dass er es tut - wenn ich ihn nur dabei erwischt hätte!" ;-)
Die Juristen schaukeln sich da schon was zurecht.
Hinterher ist das Essen nicht mehr so heiß wie das gekocht wurde.
Kann mir jemand erklären, was ein Berufsverbot für einen Priester genau bedeuten würde? Vermutlich nur, daß er keine Pfarrstelle mehr bekommen darf, oder? Ein staatlich verhängtes Berufsverbot ist ja keine Suspendierung im Sinne des Kirchenrechts, so daß der Priester - wenn nicht eine solche Suspendierung von seiten der Kirche erfolgt - weiterhin die Sakramente spenden darf. Gibt es hier jemanden mit fundierten juristischen Kenntnissen, der weiß, ob der Staat das Beichtgeheimnis auch bei einem Priester respektiert, der zwar ein staatliches Berufsverbot hat, aber nicht kirchlich suspendiert wurde?
Was mir im "Fall Friedl" Sorgen bereitet ist folgendes, das in der vergangenen Woche über eine möglicherweise Neuanstellung bereits in der Badischen Zeitung geschrieben wurde.
Wenn der kleine Mann einen Fehler macht, gibts eine Abmahnung, dann Entlassung.
Der entlassene Arzt bekommt 8 Jahre nach seiner "Beurlaubung" jeden Monat sein Grundgehalt gezahlt.
eine Unverschämtheit.
Das sind unsere Gesetze.
Weiß jemand, wie es morgen beim Prozess weitergeht?
Ich denke das ein Berufsverbot bei unserem Herrn B. nichts helfen würde, wenn er ein so“ brillanter“ Prediger ist findet er wieder jemanden anderen oder eine andere Organisation bei der er predigen darf, er hat ja schon viele „Kapazitäten“ um seinen Finger gewickelt und hinterher über sie gelacht, wie übrigens schon ein paarmal an den ersten Prozesstagen. Er konnte auch dort sein freches Grinsen nicht lassen.
Ich hoffe das er einige Jahre ohne Bewährung aufgebrummt bekommt.
Habe irgendwie das zunehmende Gefühl, dass hier nicht über einen "bösen Kriminellen" verhandelt wird (der sich nach seinem Betrug sofort absetzt), sondern über einen Sucht-Kranken......
Wer zerschießt sich schon mit 39 Jahren in dieser Position sein ganzes Leben wegen eines Betruges, wenn er absehen kann, dass die Sache sowieso irgendwann auffliegen wird?
Ein Betrüger handelt da rationeller und verstrickt sich nicht...
Wo bleibt hier die psychologische Komponente des Falles?, mildernde Umstände, Kaufsucht, Profilneurose, o.ä.........
Meiner Meinung nach hat hier die Verteidigung eine falsche Richtung eingeschlagen.......
@ Caro: Hast mal nachgefragt, beim "Mutterschiff", warum die das Bild vom Angeklagten und Verteidung unzensiert gedruckt haben, und die Bildzeitung alle Gesichter unkenntlich gemacht?
@ fanman
Profilneurose? Kaufsucht? Mildernde Umstände?
Ob das den betrogenen Frauen nützt? Du machst den Täter zum Opfer.
Die Hauptbelastungszeugin hat u.a. ein Haus verkauft, den darin wohnenden Sohn an die Luft gesetzt - beide haben nun n i c h t s mehr von dem Haus, das der Vater, bzw. Großvater für die Familie gebaut hat. Nicht einmal in Geldform bleibt ihnen noch etwas davon übrig.
Alles hat dieser Priester ihnen genommen: Haus, Geld.
Und dabei noch die wertvollsten Gefühle schändlich ausgenutzt: Liebe, Mitleiden, Hilfsbereitschaft.
Und da sollen mildernde Umstände berücksichtigt werden?
Man hätte mehr gewußt, wenn die Gutachter zu Wort gekommen wären.
Aber das haben die Anwälte wohlweislich zu verhindern gewußt.
@ domino:
Es geht mir um das Motiv, den Hintergrund seiner Tat.
Dieser Priester ist meines Erachtens (s.o.) eine ganz arme Sau,
sonst hätte er so etwas dämliches nicht gemacht......
Zu einer Täter-Opfer-Beziehung gehören übrigens immer Zwei.
Auch hier wäre es mal interessant zu erfahren, was bei dieser Dame so abging......
Sicherlich hat der Angeklagte großen finanziellen Schaden angerichtet, schlimmer noch ist sicherlich der soziale Schaden, denn er hat Menschen an ihrem Glauben zweifeln lassen......
Frage ist, warum kamen beispielsweise die Gutachter noch nicht zu Wort, wie "krank" ist der Täter wirklich??, möchte er lieber als "Verbrecher" statt als "Kranker" bestraft werden?
Warum verzichtet die Verteidigung auf die Nennung strafmildernder Umstände??
Was heißt hier krank?
Der hat sich vom Geld Anderer das er gestohlen hat einen 73.000 € Schlitten gekauft, besaß Stillmöbel und lief immer nur in Designerklamotten rum, zum Essen ging er immer nur in die nobelsten Restaurants. Hallo, "arme Sau"? Vielleicht eine kriminelle Sau! Der hatte nur Karriere, Prallen und Protzen im Kopf. Der ist weder krank noch Arm.
Arme Sau? Hier spinnen glaube ich ein paar verwirrte!
Den letzten Anstoß gab das Postpaket. Es war an ihn adressiert, er war nicht daheim. Sie blickte auf den Absender und wusste, was sich hinter dem Namen verbirgt: ein Versandhaus für Waffen und Jagdzubehör. Das genügte, sie in Panik zu stürzen. In dem Paket, glaubte sie, ist die Waffe, mit der er sie töten wird. Dann dachte sie noch: "Entweder er bringt mich um. Oder ich bringe mich um. Oder ich gehe zur Polizei."
@ Freiburger57:
lol.........
Reg dich doch nicht auf........ ^^
MICH interessieren (wie schon mehrfach gesagt) die Hintergründe seiner Tat, DU urteilst ihn (OHNE nach diesen Hintergründen zu fragen) schon mal ab.
Das kannst du ja gerne auch machen.......
Auf jeden Fall reden wir hier aber aneinander vorbei, so dass sich eine Diskussion im Weiteren erübrigt....... :-)
Hintergrund der Tat??
Was soll das denn sein. wieder das schlechte Elternhaus wo er Hunger gelitten hatte und klamotten aus der Kleiderkammer tragen musste und nun ist er halt psychisch geschädigt, ne arme Sau und muß zwanghaft betrügen???
Es gibt auch Leute die einen ganz einfachen grund für so etwas haben, man nennt das Profitgir, den Hals nicht voll kriegen, allles haben müssen was einem gefällt und man sich nicht leisten kann.
Übrigens alles Dinge die einen Priester nicht jucken dürften, da der glaube ja eigentlich Maß und Bescheidenheit abverlangt.
Meine Tasta an die Wand hau, die hat mich um ein e betrogen oder ob ich sie direkt verklage lol.
Naja mildernde Umstände dürften dann sein das sie mir ein l zuviel gegeben hat.
fanman
Ich denke einige hier kennen sehr wohl die Hintergründe!
Besser als die, die hier zum Teil eine riesen Scheiße schwafeln.
@ Mutti:
""Hintergrund der Tat??
Was soll das denn sein. wieder das schlechte Elternhaus wo er Hunger gelitten hatte und klamotten aus der Kleiderkammer tragen musste und nun ist er halt psychisch geschädigt, ne arme Sau und muß zwanghaft betrügen???""
Ja, nur zum Beispiel......, könnte aber auch noch andere Hintergründe haben, weniger klischeehaft ........
@ Freiburger57:
""Ich denke einige hier kennen sehr wohl die Hintergründe!
Besser als die, die hier zum Teil eine riesen Scheiße schwafeln.""
Na, dann klär uns doch mal bitte auf........
Kannst ja dann bei der nächsten Verhandlung eine Aussage zur Sache machen..... ^^
Naja diese Klischees fallen doch meist eh immer nur gut bezahlten Anwälten ein. Genauso wie so oft Psychologen der Meinung sind, ein Pädophiler Wiederholungstäter, der laut gut bezahltem Anwalt Opfer seiner Kindheit ist, als angeblich geheilt nach paar Jahren Knast in die Freiheit entlassen wird um erneut zuzuschlagen.
Daran sieht man doch wieviel Bestand diese Klischees in wirklichkeit haben.
@ Mutti:
""Naja diese Klischees fallen doch meist eh immer nur gut bezahlten Anwälten ein. Genauso wie so oft Psychologen der Meinung sind, ein Pädophiler Wiederholungstäter, der laut gut bezahltem Anwalt Opfer seiner Kindheit ist, als angeblich geheilt nach paar Jahren Knast in die Freiheit entlassen wird um erneut zuzuschlagen.
Daran sieht man doch wieviel Bestand diese Klischees in wirklichkeit haben.""
Ne, das Klischee kam von Dir!, von niemandem sonst!
Schau doch mal in deinem vorletzten Beitrag nach.....
Deswegen: Polemik!
Wundert mich, dass du diesen Fall so einseitig siehst, wolltest du hier nicht neulich noch "dj priest" sozusagen "online" therapieren, nachdem er von so vielen anderen (auch von mir) niedergemacht worden ist??
Nochmal meine Frage:
Was bewegt einen erwachsenen "gesunden" Menschen dazu, so eine Dummheit zu begehen, wohlwissend, dass sein Verbrechen binnen kürzester Zeit entdeckt und zur Anklage führen wird??
Ich finde die Frage nach den Hintergründen daher äußerst spannend!!
Schön, dass die Laien hier nicht mehr nur den Juristen, sondern inzwischen auch den Psychologen die Arbeit abnehmen.
"Wenn einer so was macht, das ist dann bestimmt ein...ein Betrug, da bin ich mir relativ sicher, aber ohne Notwehr und so und dass der nicht krank ist sieht man doch schon an seinem Photo in der Badischen Zeitung und daran, dass es um so viel Geld ging."
Ich gehe wie die allermeisten hier davon aus, dass der Mann höchstwahrscheinlich ein zynischer Scheißkerl ist, der eine angemessene Strafe verdient hat. Nur läge die Sache tatsächlich ganz anders, wenn sich etwa nachweisen ließe, dass er seelisch nicht ganz beieinander ist. Dann wäre er u.U nicht schuldig (Was ja nicht heißen müsste, dass er frei herumliefe; dann geht er halt in die Psychiatrie anstatt in den Knast.)
Ein Wort zu den Pädophilen. Selbstverständlich müssen Kinder vor Kinderschändern geschützt werden. Genau so selbstverständlich ist es, dass sexuelle Veranlagungen rechtlich neutral zu sein haben. Ansonsten sind wir auf dem Weg ins Gesinnungsstrafrecht und das hatten wir hier in Deutschland schon mal. Ein unbescholtener pädophiler Grundschullehrer ist nicht weniger erträglich als ein unbescholtener heterosexueller Tanzlehrer.
@ Lumpi:
Guter Beitrag!
Aber glaubst du, dass man aufgrund eines Fotos eines Menschen sehen kann, ob derjenige "Krank" oder "Gesund" ist??....
Ich glaube nicht.........
Genauso wenig, wie man sehen kann ob jemand ein Mörder, Totschläger oder Vergewaltiger ist........ (Meiner Meinung nach auch "kranke" Menschen...)
Meinst du damit, das der Priester "gesund" ist?, ihn also die volle Härte des Gesetzes treffen soll?
Ein "gesunder" Mensch macht so etwas einfach nicht.
Warum hat er das getan?
War doch klar, dass das ganz schnell Ärger geben wird.....
@ fanman
Der Teil meines Beitrags in Anführungszeichen wollte die bisherigen Kommentare mit dem Grundtenor "der ist schuldig" und "der ist nicht krank" aufs Korn nehmen.
@fanman
Zitat: >Was bewegt einen erwachsenen "gesunden" Menschen dazu, so eine Dummheit zu begehen, wohlwissend, dass sein Verbrechen binnen kürzester Zeit entdeckt und zur Anklage führen wird??<
Woher sollte er "wohl-wissen", dass seine Tat entdeckt und angeklagt wird? Jeder Täter geht glaubt, dass seine Tat unerkannt und unbestraft bleibt. Z.B. geht jeder Schüler beim Abschreiben davon aus, dass es klappt und er nicht erwischt wird.
@ Lumpi
Well, I am sorry.......... :-)
Hab es noch mal gelesen, und jetzt auch richtig verstanden...
Dem ist dann auch so, meines Erachtens, nichts mehr hinzuzufügen...... :-)
Als klischee aber hast du es bezeichnet, die Bezeichnug kam nicht von mir, ich habe sie nur aufgegriffen. Ich weiß schon was ich geschrieben habe;)
Ein unbescholtener pädophiler Grundschullehrer ist nicht weniger erträglich als ein unbescholtener heterosexueller Tanzlehrer.
Das habe ich auch in keinem wort in Frage gestellt. Ein unbescholtener pädophiler Schullehrer ist ja auch nicht als verurteilter im Knast. Ich sprach "Pädophiler Wiederholungstäter" und weiter "als angeblich geheilt nach paar Jahren Knast in die Freiheit entlassen wird" Das schließt die Unbescholtenheit aus auf die ich das auch nicht bezog;)
Meist erfährt man ja auch erst von einer pädophilen Neigung eines anderen, wenn diese strafrellevant aufgefallen ist.
@ wurzelsepp
Um in deinem Bild mit dem "Abschreiben" zu bleiben:
Das klappt nur, wenn man "richtig" abschreibt, eine vom Nachbarn abgeschriebene vollkommen unsinnige Antwort wird hier wohl durch den Lehrer schnellstens entdeckt werden......
Der gesamte Lügen- und Betrugs-Komplex des Angeklagten gleicht einem Kartenhaus, zum Einfallen verdammt.
Deshalb "wohlwissend".......
Bestätigt oder widerlegt wurde der Vorwurf bislang nicht. Gudrun E. hatte sich dem mit B. befreundeten Pfarrer anvertraut, weil sie hoffte, er würde sie gegen den gewalttätigen Geliebten in Schutz nehmen. Stattdessen habe der in einer Freiburger Innenstadtgemeinde ehrenamtliche tätige Pfarrer seinen Freund "brühwarm" über das Gespräch informiert. Ob dies zutrifft, ist unklar. Der Pfarrer bestätigte vor Gericht lediglich, dass ein Beichtgespräch stattgefunden habe. Zu dessen Inhalt verweigerte er die Aussage – indem er sich auf das Beichtgeheimnis berief.
Sollte er dieses aber verletzt haben, wäre das einer der schwersten Verstöße gegen das Kirchenrecht, die ein Geistlicher begehen kann. Verletzt ein Pfarrer das Beichtgeheimnis, zieht er sich mit der Tat quasi automatisch die Exkommunikation zu, bestätigt Georg Bier, Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg. Ein Kirchengericht könne lediglich später feststellen, ob der Verstoß tatsächlich stattfand. Die Strafe verhängen muss es nicht mehr. Ist der Geistliche exkommuniziert, darf er keine Eucharistie feiern, keine Sakramente spenden und kein kirchliches Amt ausüben – und kann damit nicht mehr als Pfarrer tätig sein, bis er von der Exkommunikation losgesprochen wird.
Ob sich die Freiburger Erzdiözese mit dem Fall beschäftigen wird, bleibt vorerst offen. Sie wolle zunächst abwarten, wie der Prozess gegen Frank B. weitergeht, sagte ihr Sprecher Thomas Maier. Bislang stehe lediglich der Vorwurf der Zeugin Gudrun E. als Aussage im Raum – wie glaubwürdig die Anschuldigung sei, müsse sich erst noch zeigen. Nach Ende des Prozesses werde die Diözese aber prüfen, ob für sie Handlungsbedarf besteht.
Strafrechtlich drohen dem Pfarrer keine Konsequenzen. Zwar beschäftigt sich der Paragraf 203 des Strafgesetzbuches mit der Verletzung von Privatgeheimnissen. Wer ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das ihm im Rahmen der eigenen Berufsausübung anvertraut wurde, den erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe, heißt es dort. Geistliche jedoch fallen nicht unter das Gesetz. Der Paragraf gilt unter anderem für Ärzte, Psychologen, Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Deshalb, sagt Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier, besteht für die Freiburger Staatsanwaltschaft kein Anlass, sich mit diesem Fall zu beschäftigen.
Autor: Nicolas Scherger
@ Mutti:
Jaa..........!, ich habe das von dir benutzte Klischee als Klischee bezeichnet......
Mit dem "pädophilen Grundschullehrer" habe ich nichts zu tun, will es auch nicht.......
Bitte spreche doch die verschiedenen Leute in deinen "Beiträgen" mit Namen an......
Frank, kommt nicht in den Knast das ist heute schon durchgesickert. Auch Gudrun ist nach der bereits erzielten Einigung der Meinung „es sei nicht ihr Ziel, Frank B. hinter Gittern zu sehen“. Also wieder alles im Butter. Ich versteh Gudrun und hätte wahrscheinlich gleich gehandelt. Mit dem was sie von „Gönnern“ (eine große Organisation) von Frank bekommen wird kann sie ihr Leben neu aufbauen.
Urteil wird morgen verkündet.
Hallo durcheinander..lach nein so meinte ich das auch nicht fanman. Ich meinte nur den reinen Ausruck Klischee, nicht das beschriebene Klischee selbst. Da hatte ich den unbescholtenen Grundschullehrer von Lumpi aufgegriffen, als er meinen Pädophilen aufgegriffen hatte, bevor ich den Psychologen einwarf und das dann ein Klischee wurde. HööööH...lach
Ich bezog das mit dem Klischee auf diesen Satz:
Ja, nur zum Beispiel......, könnte aber auch noch andere Hintergründe haben, weniger klischeehaft ........
Ist ja auch egal es sollte ja nur ein dramatisches Beispiel sein wie es leider so selten gar nicht vorkommt.
Na ich bin in jedem Fall gespannt wie der Prozess ausgeht, aber nach den Neuigkeiten von Freiburger57 wird es wohl nichts mit dem Job als Knast-Priester.
@ Mutti:
Dann hat sich ja alles doch noch schön aufgeklärt....... :-)
Keine pseudo-psychologisch konstruierten Vergangenheits-Klischees bzgl. der Kindheit und Jugend des Angeklagten, um Frank B. zu einer milderen Strafe zu verhelfen.......
Stattdessen volle und zufrieden stellende finanzielle Wieder-Gutmachung eines (noch) unbekannten Dritten an die Hauptklägerin.........
Ja, so geht es auch...........
Grüße.
(mal schauen, wie das Urteil morgen dann tatsächlich ausfällt).
Ebend, erstmal schauen, ob morgen wirklich das Urteil fällt.
Plädoyers können lange dauern.
Wenn hinter den Kulissen gekummelt worden ist, vielleicht ist der Rummel dann auch morgen vorbei.
Ralph, Sie meinten wahrscheinlich gekungelt, oder? Der Ausdruck "gekummelt" ist mir gänzlich unbekannt! Oder handelt es sich um einen dialektalischen Begriff aus ihrem Heimatbundesland?
Ja,da handelt es sich um einen dialektischen Begriff aus NRW;-)
Gibt ja hier auch Sprach Begriffe, die nur in Freiburg vorherschen.
Die Mehrzahl einiger Wörter, wird mit "m" ausgesprochen, statt "n".
Heute sollten ja die Plädoyers gehalten werden.
Der Beginn war um 09:00 Uhr angesetzt, bis das los ging wars nach 10 Uhr.
Der Angeklagte hat eine Erklärung abgegeben, der Vorsitzende Richter die Beweisaufnahme geschlossen, und die Plädoyers werden am Dienstag kommender Woche gehalten.
Der Angeklagte soll der Geschädigten 83 TSD € zahlen, wenn er innerhalb von 2 Jahren 70 TSD € zahlt, brauch er die restlichen 13 TSD € nicht zahlen. Der Betrag hinter Punkt und Komma ist Centweise aufführt worden.
Krimineller Pfarrer muss nicht in Haft
Im Prozess gegen einen katholischen Pfarrer wegen zahlreicher Straftaten haben sich die Beteiligten vor dem Landgericht Freiburg auf ein vorzeitiges Ende des Verfahrens geeinigt. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters wird dem Geistlichen eine Haft erspart bleiben.
Sollte eine Freiheitsstrafe verhängt werden, werde diese kürzer als zwei Jahre sein und zur Bewährung ausgesetzt. Im Gegenzug räumte der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein, nach denen er Geld veruntreut und seine frühere Geliebte geschlagen hat. Der 39-Jährige ist wegen Erpressung, Betrugs, Untreue, Nötigung und Körperverletzung in insgesamt xxx Fällen angeklagt. Das Urteil soll am 17. Oktober verkündet werden.
Auszug vom SWR.