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Freiburger Jurastudent klagt gegen das Alkoholverbot

Der 26-jährige Jurastudent John Philipp Thurn (Bild rechts), Mitglied des Arbeitskreises kritischer Juristen (akj), hat am Freitag beim Verwaltungsgericht Mannheim Klage gegen das Freiburger Alkoholverbot eingereicht. Vor zwei Wochen hatte der Gemeinderat das Alkoholverbot im Bermudadreieck nach dem Ende einer sechsmonatigen Testphase um zwei Jahre verlängert.



Am Freitag stellte der akj zusammen mit Unterstützern aus Lokal- und Hochschulpolitik den 48 Seiten langen Normenkontrollantrag vor, den John Philipp Thurn als Antragsteller eingereicht hat. In einem Normenkontrollverfahren überprüft das angerufene Gericht, in diesem Fall das Verwaltungsgericht Mannheim, eine Norm auf ihre Rechtmäßigkeit. Entscheidet das Gericht, dass die Norm nicht rechtmäßig ist, wird sie aufgehoben.

"Wir sehen durchaus das Problem der Gewalt im Bermudadreieck. Es ist uns nicht egal, dass sich dort Menschen prügeln und es in manchen Stadtteilen an bestimmten Orten Probleme mit Obdachlosen gibt", sagte akj-Mitglied Malte Marwedel. "Das sind allerdings soziale Probleme, die nicht mit diesen Verordnungen gelöst werden können."

Hartmut Hanke, Kreisvorsitzender der JuLis, die zusammen mit den Jusos, der Juso Hochschulgruppe, der Grünen Jugend, Die Linke.SDS, U-asta der Grünen Alternativen Liste und der Fraktion Unabhängige Listen den Antrag unterstützen, stimmte zu.

"Es gibt ein problematisches Verhalten vieler Leute im Umgang mit Drogen und Alkohol, aber dieses Problem wird in der Diskussion wahllos mit dem Gewaltproblem in der Innenstadt vermischt. Das war in der Gemeinderatsdebatte gut zu beobachten, man hat sich da sehr darüber aufgeregt dass die Jugend, Schlagwort: Generation Flatrate, nicht vernünftig mit Alkohol umgehen kann. Natürlich ist das sehr erschreckend, aber um die Lösung dieses Problems geht es in dem Alkoholverbot ja gar nicht."

Der Normenkontrollantrag richtet sich zum einen gegen das abendliche Alkoholverbot im Bermudadreieck am Wochenende und zum anderen gegen die Verordnung, die es der Polizei ermöglicht, gegen Alkohol trinkende Gruppen auf öffentlichen Plätzen vorzugehen, wenn deren Alkoholkonsum dazu geeignet ist, "Dritte erheblich zu belästigen".



Das Alkoholverbot im Bermudadreieck


Der akj hält das Alkoholverbot im Bermudadreieck (§ 2 I der Polizeiverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Straßenraum) für rechtswidrig und bringt im Antrag dafür folgende Argumente vor:

  • Es fehlt laut akj eine Rechtsgrundlage für die Norm. Laut Polizeigesetz dürfen Gemeinden zur Bekämpfung abstrakter Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Polizeiverordnungen erlassen. Dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach, kann von einer solchen Gefahr erst ausgegangen werden, wenn ein verbotenes Verhalten regelmäßig oder typischerweise zur Begehung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verletzungen der öffentlichen Ordnung führt. Dies sei laut akj bei Alkoholkonsum im Bermudadreieck nicht der Fall. "Denn nahezu alle Menschen, die im Bermudadreieck Alkohol konsumieren, begehen keine Gewalttaten", so Thurn. "In Wirklichkeit ist das die absolute Ausnahme." Die Gefahr ergebe sich nicht unmittelbar aus dem Alkoholkonsum, sondern aus den weiteren Handlungen Einzelner.

  • Außerdem habe die Stadt sich bei der Entscheidung für die Verordnung von sachfremden Motiven leiten lassen und sich von Erwägungen leiten lassen, die im Polizeirecht unzulässig sind ("Ermessensfehlgebrauch").  Wer wie die Stadt der Auffassung sei, dass Alkohol Gewalt verursache, der müsse es verbieten, dass Menschen überhaupt alkoholisiert die Verbotszone betreten. Schließlich könne man sich nicht nur mit mitgebrachtem Alkohol, sondern auch zuvor schon zu Hause oder in einer der Kneipen innerhalb des Bermudadreiecks betrinken. Daher müsste der Alkoholkonsum unabhängig vom Ort des Konsums verboten werden. "Der mitgebrachte Alkohol kann nicht aggressiver machen als der in Kneipen und Diskotheken getrunkene", so Thurn. Durch das Verbot des mitgebrachten Alkohols, nicht aber des Gastro-Alkohols, würden Interessen der Gastronomie gewahrt.

  • Zudem ist die Verordnung nach Ansicht des akj zu unbestimmt. In der Verordnung geht es um das "Mitführen von Alkohol", wenn "erkennbar" ist, dass der Mitführende "diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren" wolle. Für Polizeibeamte sei aber nicht eindeutig zu erkennen, ob ein Freiburger Bürger, der am Abend mit einem Kasten Bier durch das Bermudadreieck läuft, dieses Bier im Bermudadreieck, in seiner nahegelegenen Wohnung oder vielleicht an der Dreisam konsumieren will.

  • Zuletzt sei das Verbot unverhältnismäßig, da die Zahl der Gewalttaten von Januar bis Mai nur geringfügig, von 83 auf 69, gesunken sei. Ob das Verbot eine Auswirkung auf die Zahl der Gewalttaten habe, sei noch nicht erwiesen. Zumindest habe die Polizei eingeräumt, dass sich die Lage sofort wieder verschlimmert habe, als die Polizei im Mai einmal mit weniger Personal im Einsatz war.





Das Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen
Auch das Alkoholverbot auf Öffentlichen Plätzen (§12 I Nr.5 der Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten) ist nach Meinung des akj rechtswidrig.

  • Auch dieser Verordnung fehlt nach Ansicht des akj eine Rechtsgrundlage. Die Verordnung greife zu früh ein, bevor die öffentliche Ordnung überhaupt berührt werde. Der akj führt an, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden habe, dass bußgeldbewehrte Verbote von Handlungen unterhalb der "Gefahrenschwelle" rechtswidrig, und das "Vermeiden bloßer Ärgernisse für die Kommunen" keine zulässige polizeiliche Zielsetzung sei.

  • Auch bei dieser Norm hat die Stadt sich nach Meinung des akj von sachfremden Motiven leiten lassen; es ginge, wie aus der Beschlussvorlage der Stadt ersichtlich, um den Stühlinger Kirchplatz und darum, Randgruppen vom Platz fernzuhalten, und den Platz so aufzuwerten.

  • Außerdem sei auch diese Norm nicht ausreichend bestimmt. Für Bürgerinnen und Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, welches Verhalten der Norm nach verboten ist; für Polizisten sei nicht willkürfrei feststellbar, wann ein Bürger die Norm verletzte.

  • Zuletzt sei auch dieses Regelung unverhältnismäßig, da Einzelmaßnahmen ein milderes und effektiveres Mittel seien, um derartige Gefahren für die öffentliche Ordnung zu begegnen.
 


Der akj sieht dem Verfahren, in dem John Philipp Thurn von Rechtsanwalt Claus Binder aus Karlsruhe vertreten wird, optimistisch entgegen. "Ähnliche Verordnungen, wie in Ravensburg und Heilbronn, hatten vor Gericht keinen Bestand", sagte Malte Marwedel.

Der akj rechnet damit, dass das Verfahren mindestens ein Jahr dauert.









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Kommentare
Anzahl der Kommentare: 20
Nervensäge
Dienstag, 12.08.08 00:44
 

Der akj hat keinen Vorsitzenden. Und trotzdem Recht mit der Klage.

JosFritz
Dienstag, 12.08.08 01:04
 

Sehr erfreulich!

caro
Dienstag, 12.08.08 01:11
 

@Nervensäge: Stimmt, Danke für den Hinweis, schon geändert.

JosFritz
Dienstag, 12.08.08 11:23
 

Noch nie war ziviler Ungehorsam so einfach:

Flasche Bier köpfen und ab in den Sperrbezirk!

Mittwoch, 13.08.08 11:38
 

Wirst ja schon schräg von der Polizeit angeschaut wenn du mit dem Kaffeebecher im Bermuda rum läufst. Bin gespannt wann wieder die offizielle Ausgangsperre eingeführt wird. Darf man den hier in Freiburg überhaupt noch was???? In der Straba ist essen und trinken verboten (hat sicher auch Vorteile, aber wofür zahlen wir den Steuern und teure Regiokarten), in Bussen zu telefonieren ist auch nicht erlaubt. Geschweigedenn den MP3-Player zu aktivieren. - Bald darf man nicht mal mehr atmen oder was??? Ok, es gibt sicherhlich viele Jugendliche die sich unter Alkoholgenuss daneben benehmen, aber genauso viele die einfach nur friedlich feiern wollen. Außerdem finde ich macht es gar keinen Spass mehr in FR weg zu gehen (Club, Disco) musst ja jedesmal Angst haben die Bullen stürmen den Laden und verdächtigen jeden und alles ihrgendwelcher illegalen Machenschaften und halten dich die ganze Nacht fest ohne begründeten Verdacht. Armes Freiburg.

Mittwoch, 13.08.08 12:07
 

Ich finde es bedenklich, dass schleichend und beständig immer mehr Verbote eingeführt werden, aber nie etwas erlaubt wird. Da die Verbote also anscheinend nicht rückgängig gemacht oder abgeschafft werden, sondern höchstens abgeschwächt, bietet sich für die Leute die das Verbot einführen möchten eine schöne Taktik an: Man fordert einfach 200% von dem was man eigentlich möchte, um sich dann auf 100% runterhandeln zu lassen. Schon ist das Ziel erreicht, und man steht sogar noch als gnädig und verhandlungsbereit da.
Genau dieselbe Taktik verfolgen meines Erachtens die Datenschutzverschärfer, indem sie stückchenweise eine auf einen Schlag nie durchsetzbare Beschneidung der Privatsphäre forcieren.
Ich finde diese Verbotsschwemme ebenso bedenklich, und hoffe dass es irgendwann auch mal wieder zu "Erlaubungen" kommt.

Mittwoch, 13.08.08 12:28
 

@honey Ich finde, Du wirfst da einige Dinge zusammen, die nicht zusammengehören.

Dass man in der Straßenbahn und im Bus nicht laut telefoniert, Musik hört oder beim Münsterwurst essen dem Nachbarn Zwiebeln auf den Schoß fallen lässt, das sollte man auch ohne Verbot tun - aus Rücksichtnahme seinen Mitmenschen gegenüber, ganz old skool. Das VAG-Verbot ist kein Gesetz, keine Verordnung sondern eine Bitte bzw. Beförderungsbedingung der VAG, einer Firma. Nicht der Stadt.

Beim Alkoholverbot sieht es da anders aus. Ich teile die Zweifel des akj an der Rechtmäßigkeit der beiden Verordnungen. Für mich sind die Regelungen der Versuch, gesellschaftliche Probleme durch Verbote in den Griff zu bekommen.

Nadine
Mittwoch, 13.08.08 12:33
 

Ich weiß gar nicht warum man sich über sowas aufregt? Geht es um das Verbot an sich?

Also wenn ich was trinken gehe, dann geh ich in die Gastrobetrieben und schleppe keinen Rucksack mit Getränken bei mir. Außer an Silvester, aber da kann ich auch woanders verweilen.

Ansonsten wenn ich draußen trinken möchte, dann mache ich das bei schönem Wetter an der Dreisam. Zumal die Leute die sich im Bermudadreieck aufhalten vor Agar und Nachtschicht z.b. a. nicht meine Alterklasse sind und b. auch nicht mein zukünftiger Umgang werden wird.

Mittwoch, 13.08.08 13:06
 

Ja, es geht um das Verbot an sich. Ich glaube, dass auch John Philipp Thurn kein typischer Bermuda-3eck-Säufer ist. Trotzdem ist es ihm nicht egal, wenn Rechte eingeschränkt werden: Sich dagegen zu wehren ist ja wohl mindestens jedermanns Bürgerpflicht.
Sich mit "Mir egal, geh ich eh nicht hin" aus der Affäre zu stehlen, zeugt meines Erachtens von Scheuklappenmentalität. Früher oder später wird jeder mal von einem Verbot betroffen sein, das ihn in seiner Freiheit einschränkt. Und wenn man sich dann dagegen wehrt, und die Leute einen mit "Mir doch egal, betrifft mich nicht"-Kommentaren "unterstützen"...

Mittwoch, 13.08.08 13:27
 

Genau, LeNik.

Ich hänge auch nicht vorglühend im Bermudadreieck rum. Allerdings betrifft mich das Verbot, denn ich wohne dort. Die Bermudadreieck Verordnung ist sehr weit gefasst, greift viel zu früh ein und ändert rein gar nichts am grundlegenden Problem.

Die Norm lautet: "§ 2 Alkoholverbot
(1) In den Geltungsbereichen der Verordnung ist es auf den öffentlich zugänglichen
Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen verboten
- alkoholische Getränke jeglicher Art zu konsumieren
- alkoholische Getränke jeglicher Art mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die
Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren zu wollen.
(…)"

Insbesonders das "Mitsichführen" finde ich problematisch. Angenommen, ich komme vom Supermarkt an der Johanneskirche (der hat bis zehn auf), und hab für eine Party eingekauft. Ich trage, begleitet von ein paar Freunden, einen Kasten Bier zu mir nach Hause. Woher soll der Polizist, der mich damit vor dem Burger King antrifft, erkennen, dass ich diesen Alkohol im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren möchte?

Mein Hinterhof ist nicht so hübsch, aber angenommen, ich würde dort unten grillen wollen. Könnte die Polizei meine Party verhindern? Oder würde es zumindest Ärger geben?

Mittwoch, 13.08.08 13:54
 

Caro, daran habe ich auch schon gedacht. Sind denn eine Hinterhofparty untersagt im Bermudadreieck?

Dieses Problem mit Getränken habe ich allerdings schon mit der VAG gehabt, bis der Hobel mal da war, zog ich mir an der Johanneskirche ein grosses Zäpfle rein, die Bahn kam, und der Fahrer polterte erstmal über den Aussenlautsprecher mich zusammen, das die Bierflasche in der Bahn nichts verloren hat, bevor irgendwann die Türen aufgingen. Die beiden Bierflaschen habe unter meiner Kleidung "mitgeführt".
Der Fahrer glotze nur und schwieg.

Mittwoch, 13.08.08 14:00
 

Natürlich sind Hinterhofpartys nicht verboten, aber ich frage mich halt, wie das praktisch aussehen würde. Tatsächlich sind die Hinterhöfe im Bermudadreieck nicht von der Straße abgetrennt, sondern durch eine Ausfahrt mit den Verbotszonenstraßen verbunden. Diskos haben ihre Notausgänge zu diesen Hinterhöfen.

Kann ich dann in der Ausfahrt mein Bier trinken, einen Meter weiter aber nicht?

In seinen Details ist das Verbot einfach ziemlich absurd.

Mittwoch, 13.08.08 14:01
 

"Mein Hinterhof ist nicht so hübsch, aber angenommen, ich würde dort unten grillen wollen. Könnte die Polizei meine Party verhindern? Oder würde es zumindest Ärger geben?"

Schild aufhängen auf dem steht "Zugang für Unbefugte nicht gestattet", dann kann der Ärger nur noch von Nachbarn wegen Lärm und Geruch kommen ;-)

Ich denk mal, wenn du dem Polizist glaughaft machen kannst, dass du Anwohnerin bist (Idealfall wäre natürlich, wenn die Adresse auf dem Perso steht), sollte das ein geringeres Problem darstellen. Es sei denn die Träger und Begleiter gönnen sich den ersten Schluck auf dem Weg ... oder es gibt eine Verschnaufpause mit Banksitzen im "Geltungsbereich", das könnte auch wieder kritisch werden ;)

Die VAG ist übriges ein städtisches Unternehmen. Aber so ein Ess- und Trink-"Verbot" ist da durchaus angemessen. Gibt es da eigentlich ein Bußgeld, wenn man erwischt wird? Fällt mir grad so ein. Da kam neulich ein TV Bericht über die Strassenbahnsheriffs in Köln, die Kaffeetrinker, Brötchenesser und Zeitungliegenlasser mit 20 Euro belangt haben.

Mittwoch, 13.08.08 14:11
 

Bei der VAG gibt es meines Wissens nach kein Bußgeld für die Münsterwurst in der Straba. Bei unserem Essen-in-der-Straba- Test im vergangenen Jahr blieben unsere Tester übrigens Ermahnungs-frei. Vielleicht sollten wir das noch mal wiederholen.

Mittwoch, 13.08.08 14:17
 

Wie ich aus sicherer Quelle weiß, werden die Fahrgäste derzeit nur per Lautsprecherdurchsage aufgefordert, die Mampferei in der Tram sein zu lassen.

Mittwoch, 13.08.08 14:34
 

Ach, das gibt es erst seit einem Jahr bei der VAG? Ist mir nie so aufgefallen. Für mich war das die letzten 3einhalb Jahre immer eine Selbstverständlichkeit, weil ich es aus den Städten, in denen ich vorher gelebt habe gar nicht anders kenne.

Muß man für das Bermudadreiecksaufen inzwischen was zahlen oder gibt es immer noch die netten Aufforderungen, den Bereich zu verlassen oder Wegzukippen? Wenn ja, dann ist das ja alles noch ziemlich harmlos in Freiburg ... kein Ordnungsgeld, nur am Wochenende... Meine Heimatstadt hat es da schon krasser drauf im Innenstadtbereich ... "mit dem Verzehr von Alkohol verbundene lagern von Personengruppen oder längere Verweilen (ab 15-20 Minuten) einzelner Personen" stellt eine Ordungswidrigkeit gemäß der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (schönes Behördendeutsch *g*) ... dar und KANN bis 5000 Euro kosten ... und das bereits seit 5 Jahren. Insofern geht die Aufregung da ein wenig an mir vorbei.

Mittwoch, 13.08.08 15:33
 

Sorry, aber ich kämpfe nicht einfach mal drauf los, nur damit ich wieder mal rebellisch gegen die Regierung sein kann. Ich kämpfe gegen Gesetze die mit meiner Überzeugung nicht übereinstimmen, das ist dann auch wesentlich glaubhafter.

Und die Polizeipräsenz finde ich auch nicht gerade toll.

Mittwoch, 13.08.08 18:31
 

Hi, ich glaube kaum dass es hier um stumpfe und ziellose Rebellion gegen die Regierung geht, sondern um die Durchsetzung deiner und meiner Rechte.

Ich finde es begrüßenswert, dass sich Menschen darüber Gedanken machen, welche Regelungen und Gesetze wirklich zielführend sind, um daraufhin gegen die faulen Eier vorzugehen.

Viele Leute scheinen mehr und mehr zu vergessen, dass Staat und Regierung keine omnipotenten und unantastbaren Institutionen sind, sondern von uns gewählte Vertreter, die unser Zusammenleben regeln sollen. Du und ich und alle anderen müssen darauf achten, dass die Politiker den Job richtig machen. Und wenn wir das Gefühl haben, dass dem nicht so ist, sollte man auch die vorgesehenen Wege (Gericht, Demo, Medien etc.) gehen.

Da entsteht grade anscheinend so etwas wie eine neue Obrigkeitshörigkeit, die ich unter keinen Umständen gut finde. Was mich allerdings noch mehr besorgt: Solche offiziellen, demokratischen und für alle ferien Bürger vorgesehenen Wege zu beschreiten ist für dich schon Rebellion gegen den Staat?

Mittwoch, 13.08.08 18:33
 

Hehehe: "freien Bürger" sollte es natürlich heißen...aber sehr schöner Vertipper...

Mittwoch, 13.08.08 21:33
 

Ich kenne genug Leute die schon rebellieren, wenn sie nur Polizeiautos sehen oder einen Polizeibericht im Fernsehen.
Diese Leute habe ich jetzt auf Dich projeziert.

Ja, es wird immer schlimmer. Das sehe auch ich. Aber ich habe das mit dem Alkoholverbot nur im Bermudadreieck als "Sache" gesehen.
Aber wie willst Du das alles angehen? Wenn ich gegen jedes Gesetz klagen würde, wäre ich ziemlich arm und frustriert.
Aber Hey den Leuten gehts auch noch viel zu gut. Da aber immer weniger Geld da ist zum leben und die Rechte immer mehr entzogen werden, nimmt das Gefühl zu ,unfair behandelt zu werden.

Erst wenn alle am Boden sind und die Reichen immer reicher werden und wir immer ärmer, dann wird gekämpft. Ansonsten wird alles stillschweigend hingenommen.
Ausser das Rauchverbot. Ich habe mich doch sehr über die deutsche Rebellion gewundert. Wesentlich temperamentvolle Länder haben, dass einfach so hingenommen nur die Deutschen nicht. Vielleicht war auch da die Rebellion für alles unfaire im Moment.

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