Das erste Prohibitionswochenende in Freiburg hat gezeigt, dass der Termin fürs Alkoholverbot im Bermudadreieck geschickt gewählt war. Die Kälte lud nicht gerade zum Freilufttrinken ein. Am Wochenende ließ die Polizei 19 Mal Flaschen ausschütten. Wie gehen die Beteiligten mit der neuen Regelung um? Eine Reportage mit Fotogalerie.








Hm. Mehr als die Hälfte der Galerie-Bilder hat doch überhaupt nichts mit dem Thema zu tun?!
"Foto-Galerie: Dominic Rock" - könnte als antwort auf deine nicht ganz unberechtigte frage weiterhelfen ;-)
Ich finde schon, dass die gesamte Galerie etwas mit der momentanen Problemstellung rund ums Bermuda-Dreieck zu tun hat.
Man zeigt eben die gesamten Party-Besucher, erst vor dem Eintritt in die Disko-wie sie "vorglühen" und dann eben in der Disko, wie sie sich benehmen..
Man darf das Problem nicht differnziert sondern als Ganzes betrachten
Muss ich mal zustimmen, die Bilder passen irgendwie nicht, unterstützen das Thema auch nur marginal. Hätte man sich irgendwie sparen können ;-/ Liegt aber wohl eher am Editor und am Artikelkonzept,...
der zusammenhang der meisten bilder mit dem artikel erschliesst sich mir auch nicht so ganz.
"Ein paar Flaschen hätten die Polizisten aber bereits entsorgen lassen, eher um mit den Besitzern ins Gespräch zu kommen, als wegen konkreter Sicherheitsbedenken."
was? wird man dann demnächst auch mit dem auto angehalten, damit die polizei mal ne runde plaudern kann? ;)
Die Kritik ist berechtigt. Wir nehmen die Partypics deshalb wieder raus. Dominic wird heute Abend die Galerie neu bebildern.
Die Polizei fordert einen auf den Wodka oder Sonstiges ins "Bächle" zu kippen...Das geht ja mal gar net
nur ne frage der zeit bis der erste schlauberger seinen strohhalm ins bächle tunkt und sich gratis vollaufen läßt
spamwort: zitze
dass der herr harnasch bei einer fotolove story mitmacht bestätigt mich in meiner annahme immer mehr.
minderjährige praktikantinnen zum vodka saufen zu animieren, schlimm schlimm ;)
hach nun bin ich mein frust los
sanktionslose verbote sind immer die wirkungsvollsten!
so ich geh jetzt einen heben am martinstor - natürlich auf der
nordseite!
Gibt's eigentlich einen Filter, um Artikel von Juli-Harnasch automatisch auszubelden?
War ja klar, dass er sich auch hier wieder aufzublasen versucht; die Nummer aber so peinlich zu machen, dass sich Wichtigerle Harnasch postpubertär mit der Wodkaflasche neben das Polizeiauto stellt und fotgrafieren lässt (mutig, mutig, cool!) - naja, als so peinlich hätte selbst ich ihn nicht eingeschätzt...
das problembewußtsein der täter nähme sischerlisch zu wenn man sie ganz unbürokratisch an ort und stelle mit der beanstandeten flasche sodomisierte. was das bringen würde weiß ich auch nicht, aber ich wollte den vorschlag mal in den raum stellen.
Hochprozentige Bakterienkiller gehören weder in Regengulli noch Bächle:
StGB
§ 324 Gewässerverunreinigung
(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Leute, die gegen die Verordnung protestieren möchten, können sicher mit einer freundlichen Bitte das zuvor teuer erworbene Zeug durch Beschlagnahme/Sicherstellung von den zuverlässigen Landesbeamten verwahren lassen.
Sobald der Grund für die Sicherstellung entfallen ist, muss der Alkohol wieder zur Abholung bereitstehen.
Kann man eigentlich wenn die netten Männer in Grün kommen und einen seiner Getränke berauben wollen sagen: "hoppla, wusste ich nicht, ich geh wieder weg."?
ist Freiburg nicht auch pleite... ich schlage vor ab 19 Uhr die Innenstadt einfach abzuschließen, die Clubs sind eh pleite, Rauchen is nicht, drinken is nicht, wass solls also... klappe zu- Affe tot!!!
@Nacktschnecke
n1
@Nachtschnecke: stimmt, kostet dich aber 10 Euro Verwaltungsgebühr.
@kerl
Kannst Du selbstverständlich.
Spamvermeidungswort: saufe
Der Artikel ist schon arg pubertär und schlecht geschrieben. Wenn interessiert es denn, dass der/die/das Schreiber sich auf offener Straße mit Wodka vollaufen läßt? Nicht einmal die Polizei, geschweige denn die Leser!
@filter:
Du sagst es... Alkoholgeschwängerte Selbstbeweihräucherung eines Profilneurotikers!
ein journalistisch gesehen hochwertiger artikel is das hier echt nicht... und etwas unreif finde ich die aktion, sich wodka trinkend vor das polizeiauto zu stellen. was sagt ihr uns damit? "schaut her, wir können in der innenstadt trinken, wenn wir die wodkaflasche im rucksack reinschmuggeln und dann kurz nen schluck nehmen, wenn die polizei grad nicht am auto ist?" w o w ...
in anbetracht der tatsache, dass die meisten auseinandersetzungen im bermudadreieck im zusammenhang mit übermäßigem alkoholgenuß entstehen, finde ich die aktion gar nicht so schlecht. und wer unbedingt so exterm vorglühen muss, dass er aggro wird, kann das ja zu hause tun. alles kann man ja leider nicht verbieten. immerhin macht die stadt/polizei was... oder findet ihr es nicht ätzend, nach der party auf dem heimweg von sturzbesoffenen angepöbelt zu werden?
der daniel...
das hat er aber schön gesagt, "die eltern in regresse ziehe"
ich schiess mich ab, ich sehe doch jedes we wie er minderjährige mit bestem wissen in den club lässt, hauptsächlich mädels der marke "BITCH"
@matt
Wie ich im Artikel schrieb, tranken wir während des Gesprächs mit dem Cop. Wäre sonst jemand mit einer Flasche in Sichtweite gewesen, hätte ich den Umgang der Polizei mit ihm beschrieben, nur war da eben niemand. Ich wollte wissen, ob eine Rudy-Giuliani-Zero-Tolerance-Politik angewandt wird, oder ob die Staatsmacht nach eigenem Ermessen handeln - was sie tat. Es auszuprobieren schien mir seriöser, als nur danach zu fragen.
Interessant, dass niemand sich für die Diskrepanz zwischen "Drops"-Zuschuss-Kürzung und Alkverbot interessiert, die ich einigermaßen skandalös finde.
"Die härteste Sanktion, die der Polizei zur Verfügung steht, sei die Beschlagnahme der Flaschen, Bußgelder seien nicht vorgesehen."
Das ist falsch. Dass der Polizist das nicht weiß (oder nicht wissen will) ist schlecht, dass ein Redakteur die Information nicht überprüft und richtig stellt, ist grob-fahrlässig. Dabei hätte ein Blick in die Polizeiverordnung (siehe Amtsblatt) oder in die Protokolle des Gemeinderats (siehe Webseite Stadt Freiburg) ausgereicht.
In § 4 Polizeiverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums
im öffentlichen Straßenraum heißt es nämlich völlig unmissverständlich:
"(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 erster Spiegelstrich in den in §1 bezeichneten Bereichen alkoholische Getränke konsumiert,
2. entgegen § 2 Abs. 1 zweiter Spiegelstrich in den in § 1 bezeichneten Bereichen alkoholische Getränke in der erkennbaren Absicht mit sich führt, diese dort zu
konsumieren.
[...]
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Polizeigesetz mit einer Geldbuße geahndet werden."
Und was sagt § 18 PolG?
"§ 18 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Polizeiverordnung zuwiderhandelt, soweit die Polizeiverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie beträgt mindestens 10 Deutsche Mark und höchstens 10 000 Deutsche Mark, bei Polizeiverordnungen der obersten Landesbehörden höchstens 50 000 Deutsche Mark."
Und ja, die Kürzungen bei DROPS sind in der Tat skandlös. Ebenso skandalös ist es, dass zwar über steigende Kriminalität seitens der Politik gejammert wird, und über jugendliche Straftäter ebenso. Gleichzeitig werden aber Arbeitsstellen bei Polizei und Justiz munter gestrichen. Im Bildungssystem geht viel zu viel schief. Dafür werden dann solche Polizeiverordnungen erlassen, die an Schwachsinn fast nicht mehr zu überbieten sind.
@David
Seriös... Hört, hört...
Wenn ich die Kommentarehier so lese, ist das eine ziemlich einsame Selbsteinschätzung.
Und was die von die angesprochene - angebliche - Diskrepanz angeh: Alter Hut, konnte man schon vor Wochen in der Badischen genauso lesen.
Im übrigen kann von "Diskrepanz" nicht die Rede sein, da die Stoßrichtung eine völlig andere ist. Die Drobs interessiert sich - zu Recht - nicht dafür, welche Probleme in der Altstadt durch besoffene Schläger entstehen, sondern ausschließlich für das Wohl ihrer Klientel. Wer von besoffenen Schlägern angepöbelt wird, interessiert sich - wiederum zu Recht - nicht dafür, warum die Schläger ein Alkoholproblem haben, sondern nur dafür, nicht angepöbelt zu werden.
Abgesehen davon halte ich allerdings das Alkoholverbot in einem derart begrenzten "öffentlichen" Raum - wie Du - für eine schlicht ungeeignete Maßnahme, da es sich ohne weiteres umgehen läßt.
Viel sinnvoller wäre eine personelle Verstärkung der Polizeikräfte, die mit gesundem Menschenverstand die Gefährlichkeit der spezifischen Person und Situation beurteilen und evtl. eingreifen können, anstatt pauschal irgendwelche harmlosen Biertrinker zu nötigen, ihre Pulle ins Bächle zu lehren.
Nix für ungut:
JosFritz
ich weiss garnicht, was die ganze Diskutiererei hier soll. in Bad Krozingen wird rund um die Diskothek Saustall und an anderen neuralgischen Stellen schon seit 2 Jahren das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit streng kontrolliert, durchgesetzt und geahndet. beim ersten Mal gibts ne Verwarnung, beim zweiten
Mal ein Bußgeld ab 25 Euro aufwärts.
Funktioniert einwandfrei und der Konsum ist inzwischen gegen null tendiert. Freiburg sollte sich mal ein Beispiel nehmen, wie sowas ohne großes Aufhebens effektiv in die Tat umzusetzen ist.
Der Daniel gehört ganz einfach von der Tür weg. Er ist der eindeutigst schlechteste Türsteher in ganz Freiburg.....und ich kann wetten das er "regress" weder schreiben ,noch lesen und erst garnicht gesagt hat. Der soll dahin zurück wo er her kommt ...
Gruß an den rest ;)
@jarg
Es ist nur eben leider kein Bußgeld festgesetzt worden - was Bedingung wäre, um eines kassieren zu können. Die Ordnungswidrigkeit "Parken auf einer Wendeplatte" wird mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet, weil der Gemeinderat das mal so bestimmt hat. Die Ordnungswidrigkeit "Trinken im Bermudadreieck" wurde hingegen (bisher) NICHT mit einem Bussgeld belegt - und ist also tatsächlich gratis.
@Jos
Klar ist das schon länger bekannt, dennoch wunderte mich, dass es hier bisher keinen Anlass zur Diskussion bot, mangelnde Meinungsfreude ist ja eher nicht das Problem. Ansonsten teile ich Deine Ansicht, dass die Cops hoffnungslos überarbeitet und unterbesetzt sind und dass deren Präsenz das effektivste Mittel. Wobei ich auch nichts dagegen hätte, wenn es dank guter Jugendarbeit den alkoholisierten Schläger gar nicht gäbe, vor dem sie mich schützen sollen.
@David
Die Festsetzung des Bußgeldes steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde. Der Polizeivollzugsbeamte kann davon absehen. Es ist aber falsch zu behaupten, der Polizei(behörde) stünde diese Möglichkeit nicht *zur Verfügung* - sie steht zur Verfügung, so wie ihr die Möglichkeit zur Verfügung steht, Personen die sich nicht ans Rauchverbot halten, ein Bußgeld aufzuerlegen. Ob das auch getan wird, ist eine ganz andere Frage (des Einzelfalls), um die es in Deinem Bericht aber nicht geht. So schreibst Du auch:
"Das Verbot in der jetzigen Form hält der Polizist für wenig durchdacht und hilfreich. Wären ernsthafte Sanktionen daran gekoppelt, könnte es ein Werkzeug sein [...] aber der Verlust einer halben Flasche Rum schreckt nach seiner Ansicht niemanden ab"
Da geht es nicht darum, dass der Polizist von seinem Ermessen Gebrauch macht, und ("ausnahmsweise") kein Bußgeld verhängt, sondern es klingt so, als wären ihm die Hände gebunden, weil für andere Maßnahmen die gesetzliche Grundlage fehlt - so nach dem Motto "der würde gerne, kann aber nicht." - Er kann aber. ;-)
Und äh, nein: das mit dem Parken ergibt sich nicht durch eine Polizeiverordnung der Stadt Freiburg, sondern durch Bundesrecht. Siehe §§ 12, 49 StVO (Straßenverkehrsordnung) i.V.m. Bußgeldkatalog (ab Tatbestandsnr. 51 fangen die Halte- und Parkverstöße an). Sonst würden nämlich in jeder Stadt andere Regeln und Geldbußen hinsichtlich Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten - das wäre doch ein sehr merkwürdiger Zustand. ;-)
Bundesrecht bricht Landesrecht .....