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Gericht: Befreiung für Hochbegabte rechtswidrig

Die Regelungen der Uni Freiburg zur Gebührenbefreiung von hochbegabten Studenten sind rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg heute nach eigenen Angaben entschieden. Gegen die Regelung, mittels Stipendiennachweis oder IQ-Test sich von den Gebühren befreien zu lassen, hatten insgesamt vier Studenten geklagt.



Im Fall eines von der Studienstiftung des deutschen Volkes geförderten Studenten wurde die Uni nach Angaben des Gerichts dazu verpflichtet, diesen für das Sommersemester 2007 von der Gebührenpflicht zu befreien.

In den anderen drei Fällen sei die Universität verpflichtet worden, über die Befreiungsanträge der Kläger für das Sommersemester 2007 erneut zu entscheiden. In diesen Fällen hätten die Studienten zwar weder eine aktuelle Förderung durch ein Begabtenförderungswerk noch einen Intelligenzquotienten von 130 und mehr nachgewiesen, sich aber auf weit überdurchschnittliche Begabung und herausragende Leistungen im Studium berufen. Unter anderem hätte der eine einen Abiturdurchschnitt von 1,0, der andere ein Physik-Vordiplom von 1,0 gehabt. Der vierte Kläger sei jahrelang durch die Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert worden.

"Das starre Konzept der Universität Freiburg, lediglich Stipendiaten bestimmter Stiftungen und Studierende mit einem IQ ab 130 zu befreien, ist gescheitert", sagte Jonathan Nowak, Vorstand des u-asta. Die Universität würde so dazu gezwungen, tatsächliche Einzelfallentscheidungen bei der Hochbegabtenbefreiung zu treffen, anstatt nur in sachwidrigen Pauschalisierungen zu denken und zu handeln.

Mit der Regelung konnten sich seither Studenten von der 500-Euro-Gebühr befreien lassen, wenn sie von einem der elf großen Begabtenförderungswerke gefördert wurden oder einen IQ von mehr als 130 nachweisen konnten. In einem Selbstversuch hatte fudder-Autorin Anne-Julie Maurer selber den IQ-Test abgelegt - und auf fudder über das Ergebnis berichtet.

(AZ: 1 K 361/07, 988/07, 1154/07 und 1146/07)

Foto: Till Westermayer, Lizenz des Originals: CC-BY-SA, Bearbeitung: cd




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Kommentare
Anzahl der Kommentare: 11
deleted_
Donnerstag, 15.11.07 20:31
 

und nu? die, die schon gefördert wurden müssen dann nachzahlen, oder was?

Lou
Donnerstag, 15.11.07 22:38
 

Ist meiner Meinung nach eine richtige Entscheidung, abgesehen davon dass die Ergebnisse solcher Test auch oft nicht sonderlich genau sind.

Grimm
Donnerstag, 15.11.07 23:12
 

Mist, verdammter... :(

andz
Freitag, 16.11.07 09:14
 

na supi.
da war wohl jmd ziemlich beleidigt den test nicht bestanden zu haben. da haben sie sich gedacht "na, da drücken wir diesen anderen intelligenzbolzen mal kräftig einen rein!". das mag ich so an freiburg :/

svw: hirne

DerOnkel
Freitag, 16.11.07 09:34
 

@ andz: erst informieren, dann schreiben.
Der Witz an der Sache ist ja gerade, dass einer der Hauptkläger sehr wohl den Test bestanden hat, die grundsätzliche Vorgehensweise der Uni aber (zu recht, wie das Gericht entschieden hat) für fragwürdig hielt.
Aber Hauptsache die eigenen Vorurteile rausposaunt, gelle?
Wenn man keine Ahnung hat und so...

Hans Dampf
Freitag, 16.11.07 09:38
 

Wenn es mir schon dreckig geht, soll es dann anderen wenigstens nicht besser gehen.......Deutschland Live

DerOnkel
Freitag, 16.11.07 09:48
 

Hallo, Hans Dampf? Informier Dich doch bitte, bevor Du sowas schreibst. Dem Kläger geht es eben gerade nicht dreckig, im Gegenteil hätte er diese Förderung sogar bekommen...
Oder passt das einfach nicht in Dein Weltbild (oder wahlweise Deutschlandbild)??

@ Hans Dampf & andz
Freitag, 16.11.07 10:12
 

Ein bisschen differenzierter sollte man schon die Dinge betrachten würde ich mal sagen! Eine Auswahl über mehr oder weniger fragwürdige IQ-Tests kann nun mal kein Kriterium für Gebührenbefreiung sein. Und da das Gericht dies wohl auch so sieht scheint ja was dran zu sein, oder?!
Wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik...

der chef
Freitag, 16.11.07 10:42
 

es steht doch nirgendswo, dass diejenigen die ein iq über 130 haben nicht weiterhin und in zukunft von studien gebühren befreit werden. wenn die uni des in zukunft im einzelfall enscheidet, dann bringst halt dein papier mit deinen über 130 mit, und dann bist ruck zuck befreit. des einzigste was ich jetzt oben an änderungen herauslese ist, dass diejenigen die keinen iq von 130 haben nun halt auch eine chance auf befreiung haben.

Jonathan
Freitag, 16.11.07 10:58
 

Ich verstehe den Text auch so wie "der chef":
Es wird keiner nachzahlen müssen. Es wird nur in Zukunft nicht mehr möglich sein sich nur mit diesem Test befreien zu lassen, sondern es können sich im Einzelfall auch Leute befreien lassen, die eben keine 130 in dem Test nachweisen können.

Berndi
Dienstag, 20.11.07 13:17
 

IQ-Tests sind ohne hin für die Tonne. Man kann seinen IQ locker in enorme Höhen schrauben, indem man schlicht IQ-Tests einübt. Davon gibts genug. Hat dann aber mit Intelligenz als solcher nichts zu tun.
Außerdem messen IQ-Tests nicht die Intelligenz sondern wie schnell man konkrete Aufgaben lösen kann. Nicht mehr und nicht weniger - hat mit Intelligenz auch nur sehr bedingt zu tun.
Hätte die Uni vorher ihren eigenen Fachbereich Psychologie befragt, was sie NICHT getan hat, wüsste sie das auch.

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