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Mit Dolch zum Frühstück

Am Samstagvormittag um 10 Uhr ist in Bad Krozingen eine Polizeistreife ausgerückt, um einen frühstückenden Kunden in einer Bäckerei zu überprüfen. Es war gemeldet worden, dass der Kunde mit einem großen Dolch hantierte. Der Mann erklärte, er sei Fernfahrer und spät abends von einer Tour zurückgekommen. Bevor er mit seinem eigenen PKW nach Hause fahre, wolle er frühstücken.

cc:http://flickr.com/photos/77045781@N00/129381100/Weil das Bäckereipersonal kein scharfes Messer zum Weckleaufschneiden hatte, habe er eben seinen Dolch eingesetzt. Nach der Überprüfung konnte der Mann seinen Heimweg antreten.

Wir haben uns gefragt: Dürfte man auch mit einem Samuraischwert in die Bäckerei marschieren, um es zum Weckleschneiden zu benutzen? Die Frage erläutert Roland Braunwarth, Sachverständiger der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle des Regierungspräsidiums Freiburg:

"Das Waffengesetz unterscheidet zwischen feststehenden Messern einerseits sowie Spring- und Fallmessern andererseits. Spring- und Fallmesser sind grundsätzlich verboten, es sei denn, die Klinge ist kürzer als 8,5 Zentimeter, relativ breit und nur einseitig geschliffen.

Bei den feststehenden Messern wiederum kommt es auf die Zweckbestimmung an, also ob es sich um eine Stich- und Stoßwaffe handelt oder nicht. Ein Brotmesser etwa ist keine Stichwaffe, da es zum Brotschneiden bestimmt ist. Es unterliegt nicht dem Waffengesetz und könnte beispielsweise von einem 13jährigen auf der Straße mitgeführt werden.

Ein Dolch oder ein Samuraischwert allerdings sind Stich-und Stoßwaffen. Man muss 18 Jahre alt sein, um sie mitführen zu dürfen und man darf sie nicht bei öffentlichen Veranstaltungen (Jahrmarkt etc) bei sich tragen. Der Betrieb einer Bäckerei ist keine öffentliche Veranstaltung, somit darf man sie theoretisch mit einem Samuraischwert betreten, sofern man damit nicht herumfuchtelt oder droht."
 




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von david | 03.09.07, 15:05 | Kommentare (4)
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Kommentare
Anzahl der Kommentare: 4
jesse james
Montag, 03.09.07 17:34
 

also ich gehe immer mit meiner russischen handfeuerwaffe in den treff und wehe wenns dann kein henninger radler gibt sondern nur das von ratskrone. aber die letzte kugel hebe ich immer für mich auf. gruss

Nessie
Dienstag, 04.09.07 08:21
 

OH MEIN GOTT!.....

Biber
Mittwoch, 05.09.07 11:56
 

Das deutsche Waffengesetz ist doch der "grösste anzunehmende Schwachsinn" !!
Was macht denn z. B. einen Dreikantschaber ungefährlicher als ein "feststehendes" Messer ??? Seine Zweckbestimmung ?
Und ein geworfenes Kreissägeblatt ist sicher nicht ungefährlicher als ein - verbotener - Wurfstern.
Und mein OPINEL (französisches Taschenmesser mit Holzgriff) wird, wenn es lange trocken war, durch die Schrumpfung des Holzes bei strenger Auslegung zum Fallmesser (dann kann ich die Klinge nämlich mit einem Schwung aus dem Handgelenk herausschleudern...
Ein Polizeipräsident hat mal gesagt "Als Waffe gilt im zweifelsfall alles, was härter ist als eine weichgekochte Spargelstange"
Und somit ist die Tür offen für jede Kriminalisierung.
Und ist es nicht beruhigend, das man zwar ungefragt mit 18 an (grosskalibrigen) Massenvernichtungswaffen ausgebildet wird, aber laut Gestzgeber erst mit 24 die nötige Reife hat damit als Sportschütze zu hantieren?
Wer schützt uns bloss vor diesem blinden Aktionismus !?

spargeltarzan
Donnerstag, 06.09.07 03:13
 

Slalom!
Mein Weichteil fühlt sich auch grad wie eine weichgekochte Spargelgeschicjte an-sagt meine Frau - ist da jetzt ne Waffe wenn das Ding trotzdem anfängt zu dirigieren?
Domian hilf mich!

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