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Demo gegen Verkauf der städtischen Wohnungen

Der mögliche Verkauf der städtischen Wohnungen ist ein Thema, das viele Freiburger in diesen Tagen stark beschäftigt. Die Wohnungen sollen - dies fürchten die Mieter - an renditehungrige Investoren verkauft werden. Solche Investoren werden im allgemeinen Sprachgebrauch gerne als Heuschrecken polemisiert - deswegen die Anti-Heuschrecken-Plakate (oben), die knapp 50 Demonstranten der "Bügerinitiative für den Erhalt städtischer Wohnungen" heute Nachmittag vor dem Augustinermuseum in die Höhe streckten, um gegen den möglichen Verkauf der Wohnungen zu protestieren.

Demonstration vor dem Augustinermuseum

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Die Demonstranten - unter ihnen auch zahlreiche Mitarbeiter der Freiburger Stadtbau - hatten sich ganz bewusst das Augustinermuseum als Ort des Protests ausgesucht. Unter freiem Himmel fand dort zeitgleich die Grundsteinlegung für die Sanierung des Museums statt, zu der Freiburgs Oberbürgermeister Salomon (Foto oben links) Vertreter der Kirche, des Gemeinderats und der Landespolitik eingeladen hatte. Im Zuge der Sanierung hat die Stadt Freiburg für den ersten Bauabschnitt mehr als fünf Millionen Euro im städtischen Haushalt eingeplant. Für die Bürgerinitiative kristallisiert sich deshalb an diesem Sanierungsprojekt auch ein bisschen die Frage, mit welcher Priorität die Stadt Kultur- und Sozialpolitik verfolgt.

Demonstration vor dem Augustinermuseum

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Kommentare
Anzahl der Kommentare: 9
lennsch
Mittwoch, 10.05.06 14:56
 

der wahnsinn: auf dem weg bertholdsbrunnen ->joahnneskirche ist an fast jedem größeren Geschäft (Mc Donalds, Deutsche Bank usw) alles mit diesen kleinen Aufklebern zugeklebt...

Kommt es zur Revolution?

Erika Wagner
Freitag, 12.05.06 09:38
 

Fallen die Heuschrecken jetzt auch in Freiburg ein?
„Freiburg in der Stadt, suffer is un glad!“ Die paar minderbemittelten Bürger werden jetzt auch noch aus der Stadt gekehrt. Freiburg soll schöner werden und die Armut soll nicht nur aus dem Stadtbild verschwinden, nein jetzt auch aus den Randgebieten. Wehrt Euch, solidarisiert Euch, Frankreich hat bewiesen das man etwas verändern kann, es müssen sich nur genügend Leute finden die sich nicht von ihren gewählten Politikern um ihre demokratischen Rechte bringen lassen.

Oberbürgermeister hatte gegenüber dem Mietverein versprochen, "mit Ihnen werde es keinen Ausverkauf der Stadtbau geben.“

Das war vor der Wahl zum Oberbürgermeister. Da es ganz so scheint als könnten er sich nicht mehr an dieses Versprechen erinnern, ist es wohl auch sehr wahrscheinlich das die Zusicherung die Rechte und den Schutz der Mieter vertraglich abzusichern, wenn die Wohnungen verkauft werden, auch der Vergessenheit anheim fallen wird. Das dieser Verkauf die Mieten nicht in die Höhe treiben wird ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich.

günther hetzer
Freitag, 12.05.06 11:46
 

der beitrag von frau wagner strotzt vor einem einfältigen "gefühlt links sein", ohne irgendwelche konkreten standpunkte, und das ganze dann noch absurd serviert.

"Fallen die Heuschrecken jetzt auch in Freiburg ein?"

hui. großkapital gab es in freiburg bis dato ja nicht. keine deutsche bank, keine aktiengesellschaften - oder wie?

"und die Armut soll nicht nur aus dem Stadtbild verschwinden, nein jetzt auch aus den Randgebieten"

hö? haslach gehört jetzt nicht mehr zum stadtbild, oder ist mehr so an den rand gerückt, oder wie?


"Wehrt Euch, solidarisiert Euch, Frankreich hat bewiesen das man etwas verändern kann?"

aha. was hat sich denn verändert? und dort wurden also wegen dem verkauf von städtischen wohnungen die autos angezündet, oder wie?

"ihre demokratischen Rechte bringen lassen.?"

äh, welche sind denn in gefahr? darf nicht mehr demonstriert werden, oder wie?

und das schönste zum schluss:

"paar minderbemittelten Bürger"

aha. "minderbemittelt" also. kenne ich so eigentlich nur im zusammenhang mit "geistig minderbemittelt" und dann ja auch nur ein paar. und dann die aufregung, oder wie?

und zum thema:

hm. schwierig. die fragen aus dem amtsblattt zeigen zwar auf, dass es sich hier keineswegs um radikalen heusschreckenfraß handelt, aber das in x-jahren sich ein großteil der jetzigen bewohner, sich diese wohnungen so nicht mehr leisten können/wollen scheint klar. klar ist aber auch, daß die stadt pleite ist und im sommer die brünnlein nicht mehr sprudeln und zum teil sogar bäder geschlossen bleiben. da hilft es ja nun auch nicht zu hinterfragen warum die stadt pleite ist (neue messe, konzerthaus, etc. pp). insofern würde ich vorschlagen, anhand der einkunftsverhältnisse der jetztigen bewohner versuchen herauszufinden, wieviele wohnungen denn überhaupt für "finanziell schlechter gestellte" personen dringlich benötigt werden. sollte da was über bleiben, kann das dann ja verkauft werden. (14.000 wohnungen können ja sowieso - unabhängig vom städtischen bestand - von der stadt zugeteilt werden).

Pete
Sonntag, 28.05.06 11:10
 

@ günther hetzer

Danke für den Beitrag, endlich mal eine sachliche Antwort auf das typisch freiburgisch-hysterische Geschrei! ;-)

Kann ich unterschreiben.

Johnny B Good
Mittwoch, 31.05.06 17:11
 

Ich möchte die Diskussion hier einmal nutzen, um ein wenig erfreuliches Ereignis aus meiner jüngsten Vergangenheit zu schildern:

Als ich vor viereinhalb Jahren meine damalige Wohnung im mehr oder weniger idyllischen Haslach bezog, war sie bereits Eigentum der GAGFAH, einer der großen Immobiliengesellschaften, die als Käufer der Stadtbauwohnungen vorgesehen sind.
Die erste Zeit verlief absolut unproblematisch, geschweige denn dass man mit den Vermietern überhaupt näher zu tun gehabt hätte. Was sich aber zu meinem Umzug am 01.04. diesen Jahres an Problemen auftat, ließ zuletzt wirklich mein Blut kochen.
Vom ersten Tage an hatte ich eine Einzugsermächtigung für mein stets gedecktes Konto zur Verfügung gestellt, jeden geforderten Cent umgehend bezahlt (man sollte hinzufügen, dass ich zum Zeitpunkt meines Einzuges frischgebackener Abiturient und 600 DM-Minijobber war, mein damaliger Mitbewohner Zivildienstleistender – wer selbst einmal diese Form des Staatsdienstes abgeleistet hat, kennt die „fürstliche“ Entlohnung dafür. Von nennenswerten nachweisbaren finanziellen Sicherheiten konnte also kaum die Rede sein), niemals Anlass zur Klage oder Beschwerde gegeben und ohne Murren jede der insgesamt vier Miet- sowie Nebenkostenerhöhungen von insgesamt über 15 % in diesem Zeitraum stillschweigend in Kauf genommen.
Den Verkauf der Immobiliengesellschaft an den neuen amerikanischen Mehrheitsteilhaber FORTRESS 2004 teilte man uns Mietern nicht explizit mit, vielmehr erfuhren wir davon erst letztes Jahr in einem Nebensatz, als man uns in einem Schreiben auf die neue „Sozial-Charta“ aufmerksam machte.
Auf Grund einiger komplizierter Umstände waren meine aktuelle Mitbewohnerin (und Freundin) und ich gezwungen, noch vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist unser Anderthalbzimmer-Luxusappartement bei besagter Gesellschaft zu verlassen und das neue Heim sofort zu beziehen. Um in diesem Zeitraum nicht doppelten Kosten ausgesetzt zu sein, hatten wir uns schon vor unserem Auszug zwei Nachmieter ausgeguckt, die mit Einkommensnachweisen und Kopien ihrer Personalausweise bei der Geschäftsleitung vorstellig wurden.
Zu diesem Zeitpunkt erwartete uns die erste Überraschung in Form der Mitteilung, dass die Warmmiete angeblich neuerdings nicht 30 % der Nettoeinkünfte eines Mieters übersteigen dürfe (als ich darum bat, mir diese neuerlichen Vorgaben seitens der Unternehmensführung doch einmal durch Vorlage einer schriftlichen Ausformulierung zu beweisen, wurde mir das übrigens recht unwirsch verweigert). Im Falle der beiden von uns vorgeschlagenen Interessenten hätte die Miete allerdings völlig untragbare 36 % ausgemacht und obwohl mein Bruder, einer der beiden von uns auserkorenen Nachmieter, bereits einen festen Einstellungsvertrag mit Zusicherung einer ordentlichen Beamtenbesoldung ab 01.07.2006 vorweisen konnte, wurde unsere Bitte, für die zweieinhalb Monate Überbrückungszeit mal ein Auge zuzudrücken, unter Hinweis auf die geltenden Geschäftsbedingungen rundweg abgelehnt.
Selbst unser Versuch, für diese Zeitspanne eine gesamtschuldnerische Bürgschaft zu übernehmen (!!), schlug fehl, denn nach eingehender Prüfung der von uns eingereichten Dokumente (und ganz offensichtlich noch einiger weiterer privater Unterlagen - wo auch immer - mehr) wusste man dort plötzlich intimste Details unserer Finanzen. Dass man sich über die SCHUFA Informationen darüber einholen darf, ob sich jemand mit einem Kredit belastet hat oder inwieweit in seiner Datei Negativmerkmale gespeichert sind, leuchtet mir ein. Man schien aber detailliert zu wissen, wofür wir in unserem Falle den Kredit verwendet hatten und auch sonst unser Geld auszugeben pflegen (beispielsweise verschiedene Versicherungen), was mich dann doch sehr unangenehm überraschte. Und natürlich wusste man, dass wir auf Grund dieser Begebenheiten auf gar keinen Fall als Bürgen in Betracht kämen.
Auf die Frage hin, ob meine langjährige, treue Mieterschaft denn überhaupt nicht ins Gewicht falle, erhielt ich von der Geschäftsleitung die lakonische Antwort, dass ich ja jetzt gar kein Mieter ihrer Gesellschaft mehr sei (was zu diesem Zeitpunkt sogar noch falsch war).
Ich möchte an dieser Stelle versichern, dass mir durchaus klar ist, dass sich ein Vermieter abzusichern hat, dass in großen Immobiliengesellschaften ein anderer Wind zu wehen hat, als bei Tante Erna, deren Kämmerlein man zur Untermiete bewohnt und dass derartige Abläufe in einer vom Geld regierten Welt in gewissem Rahmen durchaus ihre Daseinsberechtigung haben. Vermutlich wird der ein oder andere fach- oder rechtskundige Leser auch sagen: „Was regt der sich denn so auf? Klar dürfen die das!“, oder: „Bei uns im Unternehmen machen wir das mit unseren Kunden immer so“. Dennoch muss man derlei Vorgehensweisen ja nicht Kopf nickend hinnehmen (und diese Zustände sich noch verschlimmern lassen), nur weil sie legal sind oder mittlerweile weit verbreitet.
Und wahrscheinlich hätte mich diese Abfertigung auch nur halb so erzürnt, wäre sie mir nicht derart überheblich und mit solch einem Genuss vorgetragen worden. Denn so rechtens das auch alles sein mag (was ich im Übrigen noch immer stark bezweifle), für die Art und Weise, wie wir hier (ohne unser Einverständnis) finanziell bis aufs Hemd entblößt wurden, uns erniedrigen lassen mussten, indem man uns mit unserer – vermeintlichen – eigenen Unzulänglichkeit konfrontierte und das alles in vollem Bewusstsein unserer finanziellen Doppelbelastung und unter Berücksichtigung (oder besser gesagt: Nichtberücksichtigung) der lediglich geringfügigen Abweichung von der Vorgabe der Geschäftsbedingungen, des minimalen Risikos, des nur kurzen Zeitraumes, den dieser Zustand angedauert hätte und des langjährigen Verhältnisses mit uns als stets angenehmen und zuverlässigen Mieter, bedarf es schon einer beachtlichen Kaltschnäuzigkeit (ich vermeide zu sagen: Eines bestimmten Typ Mensch). Womöglich wird hier aber auch von den Angestellten einfach nur konsequent die Unternehmensphilosophie durchgeboxt. Sollte das der Fall sein, bleibt mir nur, diesem Unternehmen das an den Hals zu wünschen, was für all die Kapitalisten an seiner Spitze wohl die mit Abstand schlimmste Strafe wäre: Den finanziellen Ruin.

Insofern kann ich die Ängste vieler Bürger schon sehr gut nachvollziehen und jenen besorgten Mietern, deren Wohnungen von der Stadt ungefragt verkauft werden sollen kann ich nur die Daumen drücken und die Warnung aussprechen: Zieht Euch warm an, denn jetzt herrschen andere Sitten! Und wer als Neuanwärter auf einen Zuschlag für eine Wohnung hofft, der kann sich leicht selbst ausrechnen, ob er bei dieser neuen Elitenbildung nicht durchs Raster fällt. Eine Familie beispielsweise, die viel Platz benötigt und eine Wohnung für 800 € Warmmiete (bei den unsäglich teuren und stetig steigenden Mieten in Freiburg kein ungewöhnlich hoher Betrag) beziehen möchte, der muss nach den neuen Bestimmungen also ein Nettoeinkommen von 2667 € vorweisen können. Wer hat denn heutzutage noch so viel Geld?
Besonders erschreckend finde ich diese Entwicklung im Hinblick auf die Tatsache, dass Freiburg eine Studentenstadt ist und gerade diese Bevölkerungsgruppe für gewöhnlich nicht viel Geld in der Tasche hat. Werden sich Schüler, Studenten und andere weniger vermögende Anwärter auf Wohnungen künftig überhaupt nicht mehr für die Immobilien der großen Gesellschaften bewerben dürfen, weil sie deren harte Auswahlkriterien nicht erfüllen können? Ist die Wohnungsnot in Freiburg schon so groß, dass sich Mieter behandeln lassen müssen, als seien sie weniger Wert als das, was sich andere Leute noch nicht einmal gerne vom Schuh kratzen, in der Hoffnung, dass die Verantwortlichen solcher Unternehmen doch Erbarmen zeigen? Und ich frage mich schon, wann man jemand plant, etwas gegen diese Entwicklung zu unternehmen.
Sicher ist diese Verkaufsaktion seitens der Stadtverwaltung eher gut gemeint und man hofft eben, die leere Stadtkasse mit derlei Verkäufen sanieren zu können, wie es jüngst die Stadt Dresden tat. Dennoch sollte man dabei auch - und in erster Linie - an die dadurch entstehenden Probleme für die Bürger dieser Stadt denken.
Daher würde ich die Proteste auch nicht leichtfertig als "typisch freiburgisch-hysterisches Geschrei" abtun und ich gebe Frau Wagner recht, auch wenn ihr Beitrag alles in allem etwas ungeschickt formuliert ist, dass ein wenig mehr revolutionärer Geist, so wie ihn eben die Franzosen vorleben, den Deutschen nicht schaden würde. Ich für meinen Teil bin - seit meinem oben geschilderten Erlebnis - jedenfalls sehr froh, dass sich überhaupt mal Widerstand in der Bevölkerung regt (darüber, ob dieser sonderlich geistreich oder effektiv ausfällt, möchte ich an dieser Stelle gar nicht diskutieren).

Johnny B Good, Student, 26 Jahre

Benne
Donnerstag, 29.06.06 13:30
 

Was ist das denn für ein aufgeblassener Typ, dieser "Günter Hetzer"!? Mit welchem Recht darf der auf einer Homepage andere Leute beleidigen!?
Ich teile die Meinung von Frau Wagner, die Aktionen gegen den Wohnungsverkauf sind einfach klasse. Über 23.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren wurden bereits übergeben. Die Leute wollen sich nicht einfach von selbstherrlichen Oberbürgermeistern und Gehilfen abkanzeln lassen. Selber aktiv werden ist angesagt.
Auf zum Sternmarsch am 1 Juli, weitere infos unter:
http://www.wohnen-ist-menschenrecht.de

Gruß Benne

M.E.
Samstag, 14.10.06 23:01
 

Die Wohnungen als Spielball der Konzerne ist ein - wichtiges und zentrales - Kapitel der Geschichte. Doch es gibt noch weitere:

Der Bürgerentscheid: Da ist der Bürger und die Bürgerin informiert und was darf sie oder er entscheiden? Ja oder Nein? Was mach ich, wenn ich aus der finanziellen Lage heraus für Verkauf bin, aber nicht für den Verkauf nach dieser Variante? Auch wenn sie Steuern kostet, ja ist Steuern zahlen für eine Stadt so schlimm? Berlin solls belohnen!

Leben von der Substanz: Der Verkauf bringt schnelles Geld und langfristig keine Zinsen mehr. Die Millionen, die die Stadtbau jedes Jahr einbrachte, wird es nicht mehr geben. Wie soll das ausgeglichen werden? Nachhaltig Wirtschaften geht anders.

Jede politische Position präsentiert sich selbst als die einzig soziale und wirft der anderen Seite unsoziales Verhalten vor. Mancher wirft dabei dem politischen Gegner noch dazu Polemik vor und verweist auf die eigene Sachlichkeit, ob das aus Naivität geschieht oder umso polemischer ist. Beide Varianten verheißen nichts gutes, beide birgen soziale Risiken, wann fängt die Politik an, ehrlich miteinander und mit den Bürgerinnen und Bürgern umzugehen? Mehr unter http://www.treffpunkt-freiburg.net

Freibeuter Axel
Sonntag, 12.11.06 23:23
 

Herzlichen Glückwunsch FReiburg! Das war wichtig und richtig! Berliner Linke freut sich mit Euch. (Die WASG allerdings will daraus nur einen Medienevent machen - sie raffen es halt nicht, die Arbeiterspalter.)
Axel aus Berlin
P.S: Was passiert eigentlich in Turkenistan?

Oliver Kloth
Mittwoch, 05.11.08 13:06
 

Demo für Kinderrechte vor dem Oberlandesgericht Freiburg am 28.11.2008 um 14 Uhr (Augustinerplatz)

Die Problematik, mit welcher wir es in Freiburg zu tun haben ist bundesweit fast immer dieselbe:

Eltern trennen sich, die Kinder bleiben fast immer bei der Mutter. Und wenn diese sich gegen Umgang sperrt,
was ebenfalls nicht selten ist, wird es sehr schwierig für die betroffenen Kinder wie die Väter, einander weiter auch nur zu sehen.

Gegen den Widerstand von Müttern findet dann vor Gericht meist nur eine Pro forma - Veranstaltung statt, an deren
Ende die Mütter sich verpflichten, Umgang zu gewähren - und es dann oftmals weiter nicht zu Umgang kommt, angeblich
weil die Kinder nicht - mehr - zum Vater wollten. Oder - wenn die Mütter nicht ganz so geschickt taktieren, behaupten
diese, sie würden sich schützend vor die Kinder stellen müssen, diese seien beim Vater gefährdet. Dann heisst es gerne die Kinder würden unter dem Umgang leiden, einnässen, hätten Neurodermitis, Angstzustände. In Extremfällen behaupten Mütter gerne auch, die Kinder seien bei ihren Vätern dem Risiko einer Entführung oder Misshandlung ausgesetzt.

Das Problem wird von uns darin gesehen, dass eine gerichtliche Aufklärung dieser Behauptungen von Mütter so gut wie nie stattfindet. Stattdessen delegieren die notorisch überlasteten Gerichte die Aufgabe der Wahrheitsfindung ab.

Sie bestellen wirtschaftlich meist völlig von entsprechenden Aufträgen abhängige Verfahrenspfleger, entweder ansonsten arbeitslose Psychologinnen oder Psychologen, manchmal auch nur Personen von zweifelhafter Qualifikation, da eine solche vom Gesetz nicht als Voraussetzung der Ausübung des Berufs genannt ist, oder auch ansonsten auf andere Aufträge vergeblich hoffende Anwältinnen oder Anwälte. Menschen eben, die froh sind, wenigstens diese Gerichtsaufträge
zu erhalten, um überleben zu können.

Man kann sich denken, dass diese von Gerichtsaufträgen abhängigen Personen kaum dazu bereit sind, ihre
eigenen Überzeugungen zu vertreten, sondern versuchen, dem mutmasslichem Wunsch ihres Auftraggebers zu
entsprechen, nämlich die Akten schnell los zu werden. Schon jetzt bekamen die Verfahrenspfleger nur eine
geringe Vergütung hierfür, so dass der Aufwand, den sie bereit waren zu treiben, gering blieb.

Am 27.06.2008 hat der Bundestag zudem das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit [FamFG] beschlossen. Die Reform sieht einen Verfahrensbeistand vor, der im gerichtlichen Verfahren
die Interessen des Kindes vertreten soll. In der Folge hat der Bundestag in § 158 FGG-RG die Pauschalierung der Vergütung
des neuen Verfahrensbeistands beschlossen. Danach soll die Vergütung für den zukünftigen Verfahrensbeistand
pauschal auf 350 € bzw. 550 € begrenzt werden.

Wie aber kann bei einem solchen Pauschalsatz gewährleistet sein, dass der Sachverhalt dann aufgeklärt wird? Tatsächlich erfolgt dies auch einfach schon jetzt in der Regel nicht - zukünftig wird dies umso weniger so erwarten sein,
sondern der Verfahrenspfleger liest die Akten höchstens oberflächlich, geht ein oder zwei Mal zur Mutter, spricht mit den Kindern,
bzw. versucht es und wenn er nicht sogleich - was so gut wie nie passiert - Erfolg hat, berichtet er dem Gericht unter Rückgabe
der Akten über die angeblich ausweglose Situatiuon mit dem Tenor: Die Kinder wollen halt nicht, da könne man nichts machen.

So wird dann auch das Gericht die Akten schnell los: Dem Gesetz ist genüge getan, der Verfahrenspfleger hat statt des
Gerichts den Sachverhalt angeblich aufgeklärt und das Gericht macht nach kurzer Anhörung der Eltern seinen Beschluss: Umgangsrecht
wird ausgesetzt, da die Kinder nicht wollten.

Der anwaltlich vertretene Vater hat ein weiteres vor allem auch finanzielles Problem: Der Streitwert von Umgangsverfahren ist
minimal und selbst wenn er seinen Anwalt auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bezahlt, verdient der Anwalt für das
ganze Verfahren nur 542,50 Euro. In Prozesskostenhilfesachen ca. 100 Euro weniger. Was kann man von einem Anwalt hierfür
im Allgemeinen erwarten? Für eine Erstberatung darf er schon 190 Euro abrechnen. Wie sollte er sich es antun, für ca. 450 Euro
in einer Prozesskostenhilfe-Umgangssache mehr als ein oder zwei Schreiben zu verfassen und 1 Termin wahrzunehmen?

Erfolgshonorar darf der Anwalt nicht nehmen und zu Stundenhonorar sind die wenigsten Väter - die natürlich auch Unterhalt
bis zur Grenze des notwendigen Selbstbehalts von 900 Euro monatlich zahlen müssen - nicht in der Lage.

Aussergerichtliche Beratung wird nach aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr staatsfinanziert, die Jugendämter seien eine ausreichende
Alternative, Beratungshilfe hierfür wird nicht mehr gewährt.

Und Beratungshilfe wird nach aktueller Reform des Gesetzes weiter eingeschränkt. Bleibt noch zu erwähnen, dass auch dort der Anwalt früher nur 23 Euro für eine Erstberatung erhielt, 56 Euro für vollständige aussergerichliche Vertretung.

Schliesslich kommt das Gericht in schwierigen Fällen an einem Sachverständigengutachten nicht vorbei. Und dort wird
dann ebenfalls oftmals nur aufs Geld geschaut: Nur wenige Gutachten entsprechen den "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V.

Viele Gutachter verfügen nicht über eine entsprechende Ausbildung und sind noch nicht einmal in der Lage, die von ihnen angewendeten Methoden und Tests zu erläutern. Gerichte benennen Gutachter, ohne sich über die Ausbildung der jeweiligen Person hinreichend zu informieren.

Es gibt in Deutschland keine unabhängige Qualitätssicherung für psychologische Gutachten. Betroffene stehen oft völlig hilflos da und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollene. Viele Gutachter haben keine Kassenzulassung, sind existentiell auf die Erstellung von psychologischen Gutachten angewiesen und bestreiten damit ihren Lebensunterhalt. Sie stehen oft in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem beauftragenden Richter und sind deshalb keinesfalls unabhängig. Ein falsches Gutachten und der Richter wird diesen Gutachter nicht mehr beauftragen, wobei falsch oftmals nur bedeutet, dass der Richter den Fall nicht schnell los wird.

Standardempfehlung aus Gutachten ist dann oftmals:

Wenn der Umgang nicht reibungslos stattfinden kann, muss er auf Jahre ausgesetzt werden.

Verkannt wird hierbei oftmals, dass dem umgangsberechtigten Vater an dem nicht reibungslose funktionierenden Umgang kein Verschulden treffen muss, es reicht
für eine solche Gutachtenempfehlung aus, dass die Mutter den Umgang boykottiert - es wäre schon dem Kindeswohl abträglich, so diese Gutachter,
die Mutter zu zwingen, da sich dies negativ auf die Kinder auswirken würde.

Zu erwähnen ist noch, dass gegen die oftmals mehrere Jahre lang wirkenden einstweiligen Anordnungen in Umgangssachen - also zum Beispiel
Beschränkung in der Form nur beaufsichtigten Umgangs oder Ausschluss kein Rechtsmittel existiert.

Wenn aber Kinder 1, 2 oder 3 Jahre lang, bis das Verfahren nach Gutachtenerstellung dann abgeschlossen ist, ihren Vater nicht mehr gesehen
haben, muss sich niemand über die dann eingetretenen Entfremdung wundern.

Wir wollen durch die Demonstration darauf aufmerksam machen, dass die Familiengerichtsbarkeit unseres Erachtens fast bundesweit durchgehend

- die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht angemessen selbst aufklärt

- Kinder nur in den seltensten Fällen selbst anhört oder im Umgang mit dem ausgegrenzten Elternteil selbst beobachtet

- stattdessen die Sachverhaltsaufklärung Dritten überlässt, deren Qualifikation nicht geprüft wird, an deren Unabhängigkeit Zweifel bestehen

- aufgrund unzureichender Aufklärung dann über essentielle Fragen entschieden wird mit grössten Auswirkungen für die betroffenen Kinder und Väter.

Es darf nicht so weitergehen, dass u.a. aus Sparaspekten heraus der Rechtsschutz ausgehöhlt wird und Kinder und deren Väter schutzlos bleiben.

Rechtsanwalt Oliver Kloth
Albrecht-Dürer-Str. 14 b
79331 Teningen

Tel. 07641 9593930
Fax 07641 9593938

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