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Lahr / Freiburg

Anklage gegen Hanfnah-Inhaber – Unklare Rechtslage bei CBD-Produkten

Karl Kovacs

Von

Mi, 04. Dezember 2019 um 18:08 Uhr

Lahr

BZ-Plus Er sagt, der THC-Gehalt seiner CBD-Produkte sei legal: Tobias Pietsch soll gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Noch vor einigen Monaten erhielt er einen Gründerpreis in Lahr.

CBD-Gras ist von normalen Cannabisblüt...teil äußerlich nicht zu unterscheiden.  | Foto: Felix Klingel
CBD-Gras ist von normalen Cannabisblüten mit höherem THC-Anteil äußerlich nicht zu unterscheiden. Foto: Felix Klingel
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Im Januar dieses Jahres wurden zwei seiner Hanfläden in Lahr und Freiburg von der Polizei durchsucht. Wenige Tage später erhielt Tobias Pietsch, Inhaber von Hanfnah, in Lahr im Rahmen der Verleihung des Gründerpreises einen mit 1000 Euro dotierten Förderpreis. Knapp elf Monate später liegt Pietsch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Freiburg vor.
Er soll 500 Gramm verkauft haben
Dem 35-Jährigen wird gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeln mit Betäubungsmitteln ...

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