Account/Login

Landgericht Freiburg

AfD-Funktionär Kloth darf als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet werden

Uwe Mauch

Von

Do, 21. Juli 2016 um 14:04 Uhr

Freiburg

Die erste Runde im Rechtsstreit zwischen dem AfD-Funktionär Oliver Kloth und Radio Dreyeckland ist entschieden: Er muss sich den Vorwurf, ein "rassistischer Anwaltsredner" zu sein, gefallen lassen.

Das Landgericht Freiburg hat heute ent...20; bezeichnet zu werden (Symbolbild).  | Foto: dpa
Das Landgericht Freiburg hat heute entschieden, dass der AfD-Funktionär Oliver Kloth es aushalten muss, als „rassistischer Anwaltsredner“ bezeichnet zu werden (Symbolbild). Foto: dpa
Um 12 Uhr mittags verkündete das Landgericht seine Entscheidung. Vor dem Gebäude demonstrierte eine kleine Gruppe RDL-Sympathisanten für Pressefreiheit. Mehrere Polizisten beobachteten die Szenerie.
Kloth muss hinnehmen, dass er als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet wird
Vor zwei Wochen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel